Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
011/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Stand 12.01.2020 werden der Stadt Eschweiler 172 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 85,62 % der Aufnahmequote, 29 Asylbewerber unter 100%).

 

415 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet

(SGB II-Bezug = 153 Personen bis zum Erreichen von 100 %; 73,11 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 12.01.2020).

 

Im Jahr 2019 erfolgten  unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 76 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2019). Seit dem 01.01.2020 wurden bisher 17 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 14.01.2020).

 

431 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 31.12.2019 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 100 Personen (Stand 31.12.2019: 143 meldefähige Personen abzüglich 43 Personen nicht im Leistungsbezug AsylbLG) erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

331 Leistungsberechtigte im AsylbLG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 286.646 € im Monat Dezember 2019) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

333 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 17.01.2020) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 247 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 86 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (505 aus dem AsylbLG + 415 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 920 Personen) sind deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

 

 

 


 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit

Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 


Keine