Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Seit der Einführung des Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) im Jahr 2005 übt das Sozialamt per Delegationssatzung für die StädteRegion Aachen die Aufgabenwahrnehmung der Leistungserbringung nach diesem Gesetz aus. Hierzu zählen u.a. die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) und teilweise Leistungen nach dem 5. bis 9 Kapitel SGB XII (u.a. Übernahme von Bestattungskosten und Krankenhilfe).
Die Sachbearbeitung im Bereich des 3. und 4. Kapitel SGB XII erfolgt derzeit durch 5 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Sachbearbeitung im Bereich des 5. bis 9. Kapitel erfolgt überwiegend durch eine Sachbearbeiterin. Zusätzlich werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durch eine Verwaltungskraft bei der Bearbeitung der Aufgaben unterstützt. Die Innenrevision für den Bereich des SGB XII erfolgt durch die Stv. Amtsleiterin Amt 50 und Abteilungsleitung 500.
Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des SGB XII:
Name |
Telefon und
Zimmernummer |
Aufgabenbereich |
Amshoff, Sabine |
02403 / 71-264 Zimmer 202 |
Aufnahme von Neuanträge und Entgegennahme von
Unterlagen |
Engel, Janine |
02403 / 71-271 Zimmer 203 |
Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Buchstaben: L M N O P Q |
Gans, Sven |
02403 / 71-524 Zimmer 203 |
Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Buchstaben: A B C D E |
Hagel, Lukas |
02403 / 71-508 Zimmer 201 |
Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Buchstaben: R S Sch St T |
Mühldorf, Edith |
02403 / 71-727 Zimmer 202 |
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII u.a. Bestattungskosten und Krankenhilfe |
N. N. |
02403 / 71-507 Zimmer 202a |
Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Buchstaben: K U V W X Y Z |
Schepp, Thomas |
02403 / 71-722 Zimmer 202a |
Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Buchstaben: F G H I J |
Zentis, Michaela |
02403 / 71-265 Zimmer 204 |
Stv. Amtsleiterin Amt 50 und Abteilungsleiterin 500
sowie Innenrevision für den Bereich SGB XII |
Zentral sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail unter dem Team-Postfach SGB12@eschweiler.de erreichbar.
Am 01.01.2005 war eine Gesamtfallzahl im Bereich des 3. und 4. Kapitel SGB XII von 384 Fällen zu betreuen. Zum Stichtag 31.12.2019 lag die Gesamtfallzahl bei 951 Fällen mit insgesamt 1.099 Personen, so dass seit der Einführung des Gesetzes eine Steigerung der Fallzahlen um 147,66 % erfolgt ist.
3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII haben folgende Personengruppen:
- Personen, bei denen der Träger der Rentenversicherung eine befristete volle Erwerbsminderung festgestellt hat.
- Bezieher einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
- Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) beim Jobcenter haben.
Ausgehend von der zuvor genannten Gesamtfallzahl stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des 3. Kapitel SGB XII wie folgt dar:
Im Jahr 2019 haben insgesamt 184 Personen in 153
Fällen Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten. Die nebenstehende
Grafik schlüsselt die Anzahl von Frauen und Männern entsprechend auf: |
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4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben folgende Personengruppen:
- Personen, die die Regelaltersgrenze für eine Altersrente in der Deutschen Rentenversicherung erreicht haben (über 65 Jahre).
- Personen unter der Regelaltersgrenze, bei denen der Träger der Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt hat (unter 65 - EU).
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Ausgehend von der zu Beginn genannten Gesamtfallzahl stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des 4. Kapitel SGB XII wie folgt dar:
Innerhalb der verschiedenen Personengruppen des 4. Kapitels SGB XII haben sich die Personenzahlen im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:
Im Jahr 2019 haben insgesamt 915 Personen in 798
Fällen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten. Die folgenden
Grafiken schlüsseln die Anzahl von Frauen und Männern entsprechend in den
Personengruppen auf: |
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Ausgaben im Bereich des SGB XII
Zu beachten ist, dass die Regelsätze jährlich durch den Gesetzgeber entsprechend angepasst werden. Ebenfalls werden die Höhen der angemessenen Kosten der Unterkunft vom Träger der Sozialhilfe, der StädteRegion Aachen, in regelmäßigen Abständen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung neu festgesetzt.
Die Ausgaben der Stadt Eschweiler im Bereich des SGB XII stellen sich im Zeitraum 2015 bis 2019 wie folgt dar:
Die hiesigen Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem SGB XII werden in einer monatlichen Spitzabrechnung mit der StädteRegion Aachen als örtlichem Träger der Sozialhilfe abgerechnet. Seit dem 01.01.2014 trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu 100 %, so dass diese der StädteRegion erstattet werden.
Nach § 6 SGB XII werden bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen. Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung der Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung.