Betreff
Entwicklung der Sozialhilfe im Jahr 2019
Vorlage
010/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Seit der Einführung des Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) im Jahr 2005 übt das Sozialamt per Delegationssatzung für die StädteRegion Aachen die Aufgabenwahrnehmung der Leistungserbringung nach diesem Gesetz aus. Hierzu zählen u.a. die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) und teilweise Leistungen nach dem 5. bis 9 Kapitel SGB XII (u.a. Übernahme von Bestattungskosten und Krankenhilfe).

 

Die Sachbearbeitung im Bereich des 3. und 4. Kapitel SGB XII erfolgt derzeit durch 5 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Sachbearbeitung im Bereich des 5. bis 9. Kapitel erfolgt überwiegend durch eine Sachbearbeiterin. Zusätzlich werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durch eine Verwaltungskraft bei der Bearbeitung der Aufgaben unterstützt. Die Innenrevision für den Bereich des SGB XII erfolgt durch die Stv. Amtsleiterin Amt 50 und Abteilungsleitung 500.

 

Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des SGB XII:

 

Name

Telefon und Zimmernummer

Aufgabenbereich

Amshoff, Sabine

02403 / 71-264

Zimmer 202

Aufnahme von Neuanträge und Entgegennahme von Unterlagen

 

Engel, Janine

02403 / 71-271

Zimmer 203

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Buchstaben: L M N O P Q

 

Gans, Sven

02403 / 71-524

Zimmer 203

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Buchstaben: A B C D E

 

Hagel, Lukas

02403 / 71-508

Zimmer 201

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Buchstaben: R S Sch St T

 

Mühldorf, Edith

02403 / 71-727

Zimmer 202

Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

u.a. Bestattungskosten und Krankenhilfe

 

N. N.

02403 / 71-507

Zimmer 202a

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Buchstaben: K U V W X Y Z

 

Schepp, Thomas

02403 / 71-722

Zimmer 202a

Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Buchstaben: F G H I J

 

Zentis, Michaela

02403 / 71-265

Zimmer 204

Stv. Amtsleiterin Amt 50 und Abteilungsleiterin 500 sowie Innenrevision für den Bereich SGB XII

 

 

Zentral sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail unter dem Team-Postfach SGB12@eschweiler.de erreichbar.

 

Am 01.01.2005 war eine Gesamtfallzahl im Bereich des 3. und 4. Kapitel SGB XII von 384 Fällen zu betreuen. Zum Stichtag 31.12.2019 lag die Gesamtfallzahl bei 951 Fällen mit insgesamt 1.099 Personen, so dass seit der Einführung des Gesetzes eine Steigerung der Fallzahlen um 147,66 % erfolgt ist.

 

3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII haben folgende Personengruppen:

-    Personen, bei denen der Träger der Rentenversicherung eine befristete volle Erwerbsminderung festgestellt hat.

-    Bezieher einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.

-    Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) beim Jobcenter haben.

 

Ausgehend von der zuvor genannten Gesamtfallzahl stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des 3. Kapitel SGB XII wie folgt dar:

 

Im Jahr 2019 haben insgesamt 184 Personen in 153 Fällen Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten. Die nebenstehende Grafik schlüsselt die Anzahl von Frauen und Männern entsprechend auf:

 

4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben folgende Personengruppen:

-    Personen, die die Regelaltersgrenze für eine Altersrente in der Deutschen Rentenversicherung erreicht haben (über 65 Jahre).

-    Personen unter der Regelaltersgrenze, bei denen der Träger der Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt hat (unter 65 - EU).

-    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

 

Ausgehend von der zu Beginn genannten Gesamtfallzahl stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des 4. Kapitel SGB XII wie folgt dar:

 

Innerhalb der verschiedenen Personengruppen des 4. Kapitels SGB XII haben sich die Personenzahlen im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:

 


Im Jahr 2019 haben insgesamt 915 Personen in 798 Fällen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten. Die folgenden Grafiken schlüsseln die Anzahl von Frauen und Männern entsprechend in den Personengruppen auf:

 

 

 

 

Ausgaben im Bereich des SGB XII

 

Zu beachten ist, dass die Regelsätze jährlich durch den Gesetzgeber entsprechend angepasst werden. Ebenfalls werden die Höhen der angemessenen Kosten der Unterkunft vom Träger der Sozialhilfe, der StädteRegion Aachen, in regelmäßigen Abständen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung neu festgesetzt.

 

Die Ausgaben der Stadt Eschweiler im Bereich des SGB XII stellen sich im Zeitraum 2015 bis 2019 wie folgt dar:

 

 

 


Die hiesigen Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem SGB XII werden in einer monatlichen Spitzabrechnung mit der StädteRegion Aachen als örtlichem Träger der Sozialhilfe abgerechnet. Seit dem 01.01.2014 trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu 100 %, so dass diese der StädteRegion erstattet werden.

 


Nach § 6 SGB XII werden bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen. Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung der Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung.