Die als Anlage zur
Verwaltungsvorlage beigefügte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft
„Kindertagesbetreuung“ gemäß § 78 SGB VIII wird beschlossen.
Das Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung ist in den letzten Jahren
stetig umfangreicher und komplexer geworden. Neben dem stetigen Ausbau von
Betreuungsplätzen sind die Anforderungen an die Qualität in der frühkindlichen
Bildung zunehmend gestiegen. Um diesen Prozess der kontinuierlichen
Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung
gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseirichtungen,
Kindertagespflegepersonen und Elternvertretern gestalten zu können, wurde der
Beschluss zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ gemäß §
78 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2019 gefasst
(vgl. VV Nummer 141/19).
Gemäß § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben. In den Arbeitsgemeinschaften soll
darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus Vertretern/innen der Träger der
Kindertageseinrichtungen in Eschweiler, aus Vertreter/innen aus dem Bereich der
Kindertagespflegepersonen, Vertretern/innen des Jugendamtselternbeirates sowie
aus Vertreter/innen des Jugendamtes der Stadt Eschweiler.
Das Gründungstreffen der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach
§ 78 SGB VIII hat am 25.09.2019 stattgefunden. Hier wurde u.a. gemeinsam
festgelegt, der Arbeitsgemeinschaft eine Geschäftsordnung zu geben.
Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf einer Geschäftsordnung wurde
von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft in den Sitzungen am 28.11.2019 und
am 09.01.2020 beraten und Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche eingebracht. Die
nunmehr am 09.01.2020 abgestimmte endgültige Fassung ist als Anlage zur
Verwaltungsvorlage beigefügt.
Die Geschäftsführung für diese Arbeitsgemeinschaft ist im Jugendamt
angesiedelt und beinhaltet die Organisation der Sitzungen, Erstellung der
Tagesordnung, Einladungen und Protokolle.
Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, diese Geschäftsordnung
als Grundlage für die weitere Arbeit der Arbeitsgemeinschaft zu beschließen.
Keine.
Die Geschäftsführung
der Arbeitsgemeinschaft ist im Jugendamt in der Fortführung der bisherigen
Tätigkeiten im Kontext der Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen
angesiedelt. Die beschriebenen Tätigkeiten werden vom vorhandenen Personal
wahrgenommen.