Betreff
Beschlussfassung zur Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft "Kindertagesbetreuung" gemäß § 78 SGB VIII
Vorlage
005/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ gemäß § 78 SGB VIII wird beschlossen.

 


 

Das Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung ist in den letzten Jahren stetig umfangreicher und komplexer geworden. Neben dem stetigen Ausbau von Betreuungsplätzen sind die Anforderungen an die Qualität in der frühkindlichen Bildung zunehmend gestiegen. Um diesen Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung  gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseirichtungen, Kindertagespflegepersonen und Elternvertretern gestalten zu können, wurde der Beschluss zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ gemäß § 78 SGB VIII vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2019 gefasst (vgl. VV Nummer 141/19).

 

Gemäß § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus Vertretern/innen der Träger der Kindertageseinrichtungen in Eschweiler, aus Vertreter/innen aus dem Bereich der Kindertagespflegepersonen, Vertretern/innen des Jugendamtselternbeirates sowie aus Vertreter/innen des Jugendamtes der Stadt Eschweiler.

 

Das Gründungstreffen der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat am 25.09.2019 stattgefunden. Hier wurde u.a. gemeinsam festgelegt, der Arbeitsgemeinschaft eine Geschäftsordnung zu geben.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf einer Geschäftsordnung wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft in den Sitzungen am 28.11.2019 und am 09.01.2020 beraten und Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche eingebracht. Die nunmehr am 09.01.2020 abgestimmte endgültige Fassung ist als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Die Geschäftsführung für diese Arbeitsgemeinschaft ist im Jugendamt angesiedelt und beinhaltet die Organisation der Sitzungen, Erstellung der Tagesordnung, Einladungen und Protokolle.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, diese Geschäftsordnung als Grundlage für die weitere Arbeit der Arbeitsgemeinschaft zu beschließen.

 


 

Keine.

 


 

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft ist im Jugendamt in der Fortführung der bisherigen Tätigkeiten im Kontext der Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen angesiedelt. Die beschriebenen Tätigkeiten werden vom vorhandenen Personal wahrgenommen.