hier: Ergebnis der Offenlage
Der Lärmaktionsplan
Eschweiler der Stufe III wird beschlossen.
Mit dem Beschluss
des Stadtrates vom 15.03.2016 (Vorlage 024/16) wurde der Lärmaktionsplanes
(LAP) der Stufe 2 für die Stadt Eschweiler beschlossen. Diesen gilt es
fortzuschreiben. In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am
28.11.2019 (Vorlage 372/19) wurde der Entwurf des LAP zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung mit der Veröffentlichung beauftragt. Die Mitwirkung der
Öffentlichkeit erfolgte in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und
einer Auslage des Entwurfs, im Zeitraum vom 02.12.2019 bis 31.01.2020. Ferner
wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) über die Aufstellung des Entwurfes
informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise wurden bewertet und fanden nach Abwägung Eingang in die beigefügte Schlussfassung des LAP. Dieser ist, den gesetzlichen Vorgaben folgend, durch den Rat der Stadt Eschweiler zu beschließen.
Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 20.07.2018 beauftragt, die Auftragssumme beträgt 8.925,00 €. Hierauf wurden bereits Zahlungen i. H. v. 6.693,75 € geleistet.
Das Projekt wird
durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.