Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler (Stufe III)
hier: Ergebnis der Offenlage
Vorlage
410/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Lärmaktionsplan Eschweiler der Stufe III wird beschlossen.

 


Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 15.03.2016 (Vorlage 024/16) wurde der Lärmaktionsplanes (LAP) der Stufe 2 für die Stadt Eschweiler beschlossen. Diesen gilt es fortzuschreiben. In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 28.11.2019 (Vorlage 372/19) wurde der Entwurf des LAP zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung beauftragt. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit erfolgte in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Auslage des Entwurfs, im Zeitraum vom 02.12.2019 bis 31.01.2020. Ferner wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise wurden bewertet und fanden nach Abwägung Eingang in die beigefügte Schlussfassung des LAP. Dieser ist, den gesetzlichen Vorgaben folgend, durch den Rat der Stadt Eschweiler zu beschließen.


Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 20.07.2018 beauftragt, die Auftragssumme beträgt 8.925,00 €. Hierauf wurden bereits Zahlungen i. H. v. 6.693,75 € geleistet. 

 

 


Das Projekt wird durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.