Betreff
Resolution "Reform des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)"
Vorlage
407/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt eine Resolution mit folgendem Wortlaut:

 

„Der Druck auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen ist auch nach 2015 weiterhin hoch und als angespannt zu betrachten. Dies betrifft sowohl den Bereich der unzureichenden finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW, als auch Fragen zur Flüchtlingszuweisung.

 

Im Dezember 2015 hatte das Land NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart. Dabei war die Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Flüchtlingsunterbringung ein Bestandteil der Vereinbarung. Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der monats- und personenscharfen Pauschale ab dem Jahr 2018 werden. Im September 2018 hatte Professor Dr. Lenk gegenüber dem MKFFI sowie den kommunalen Spitzenverbänden die Ergebnisse seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssytems“ vorgestellt. Ebenfalls wurde der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellte „Gesamtbericht zur Istkostenerhebung FlüAG im Jahr 2017“ vorgestellt. Dabei hatte sich Prof. Dr. Lenk im Ergebnis eindeutig für die Beibehaltung eines Pauschalerstattungssystems ausgesprochen. Eine Spitzabrechnung je Gemeinde sei praktisch nicht realisierbar, vor allem, weil zunächst Standards definiert werden müssten. Der Gutachter hat einen durchschnittlichen Aufwand von 13.274 Euro je Leistungsempfänger und Jahr dargestellt. Er gelang zu einem durchschnittlichen von sog. „Ausreißern“ bereinigten Nettoaufwand von ca. 12.900 Euro/Leistungsempfänger/Jahr. Bei kreisangehörigen Gemeinden liege der Aufwand bei rund 11.000 Euro/Leistungsempfänger/Jahr. Und bei kreisfreien Städten bei 15.900 Euro/Leistungsempfänger/Jahr. Derzeit erhalten die Kommunen nach dem FlüAG 10.400 Euro/Leistungsempfänger/Jahr. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 2.500 Euro/Leistungsempfänger/Jahr.

 

Die Ergebnisse der Erhebung durch Prof. Dr. Lenk belegen einen dringenden Handlungsbedarf. Gleichwohl ist von Seiten des Landes seitdem kein Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet worden.

 

Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung der Geduldeten den Kommunen massive Probleme macht und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann. Das liegt schlichtweg daran, dass die Fallzahlen weiterhin steigen. Es ist für Kommunen nicht länger hinnehmbar, dass diese drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des BAMF mit der Finanzierung alleine gelassen werden, obwohl Abschiebehindernisse nicht beeinflusst werden können. Dementsprechend muss die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung erfolgen, solange geduldete Personen noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Auch die Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten der in diesem Jahr weitergeleiteten Integrationspauschale des Bundes auch für Aufwendungen für die Versorgung von Geduldeten ändert an dieser Forderung nichts, da die Mittel der Integrationspauschale für die enorme Herausforderung der Daueraufgabe der Integration dringend benötigt werden. Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden.

 

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fordert deshalb die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, eine Reform des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) auf den Weg zu bringen.

Zum einen muss die FlüAG-Pauschale an die Ergebnisse der Ist-Kosten-Erhebung, die im Gutachten von Prof. Dr. Lenk festgestellt worden sind, angepasst werden. Zum anderen muss der Personenkreis, für den eine Erstattung gezahlt wird, auf die Geduldeten und Ausreisepflichtigen ausgeweitet werden, solange diese Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.“

 

Ergänzend wird ebenfalls auf die als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügte Presseinformation des Städte- und Gemeindebundes NRW verwiesen.

 

Im Zeitraum 01/2019 bis 09/2019 beträgt die Höhe der tatsächlichen FlüAG-Erstattungen für die Stadt Eschweiler 1.279.082 Euro. Der Betrag, der zusätzlich erstattet worden wäre, wenn die Erstattung gem. FlüAG für alle Personen vorgenommen worden wäre, liegt bei 2.665.548 Euro.

 

Der kommunale Aufwand für die Stadt Eschweiler im AsylBG für Geduldete im Zeitraum von 2017-2019 beläuft sich auf rund 8.737.940 Euro (siehe Anlage 1).

 


Auf die Ausführungen im Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 


Auf die Ausführungen im Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 


keine