Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2020
Vorlage
403/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 


Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2019 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020 unterbreitet.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 beinhaltet das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen

 

-          des Integrationsrates vom 12.11.2019,

-          des Jugendhilfeausschusses vom 14.11.2019 und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2019.

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

 

 

Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und bzw. Finanzplanung 2020-2023 sind als Anlage 2 bzw. Anlage 3 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2020 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:

 

 

Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:

 

Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 90 Mio. Euro wird damit im gesamten Finanzplanungszeitraum stetig unterschritten und ermöglicht eine kontinuierliche Absenkung bzw. die vollständige Rückführung der Liquiditätssicherungskredite in 2023.

 

Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 = Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2020 übersandt und haben keine Änderung erfahren.

 

 


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