Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 19.11.2019 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum
Entwurf der Haushaltssatzung 2020 unterbreitet.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Integrationsrates vom 12.11.2019,
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 14.11.2019 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2019.
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung
wie folgt dar:
Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und bzw. Finanzplanung 2020-2023 sind als
Anlage 2 bzw. Anlage 3 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses
und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze
im Haushaltsjahr 2020 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:
Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten
nachfolgende Entwicklung auf:
Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2020 festgesetzte Höchstbetrag der
Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 90 Mio. Euro wird damit im gesamten
Finanzplanungszeitraum stetig unterschritten und ermöglicht eine
kontinuierliche Absenkung bzw. die vollständige Rückführung der
Liquiditätssicherungskredite in 2023.
Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2020 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2
= Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung
2020 übersandt und haben keine Änderung erfahren.
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