Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Dezember 2019
Vorlage
387/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Dezember 2019.“

 


Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte im Frühjahr 2019 die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage

-          am 07.04.2019 (Stadtfest „farbig vernetzt“)

-          am 01.09.2019 („Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag, Gesundheits- und Sportpräsentation und Fahrzeugschau“)

-          am 10.11.2019 (Stadtfest zum Tag des Karneval)

-          am 22.12.2019 (Stadtfest mit Weihnachtsmarkt).

 

Da es sich bei den Planungen für die jeweiligen Stadtfeste generell um Grobplanungs-Konzepte handelt, die im Verlaufe des Jahres regelmäßig überarbeitet oder geändert werden, ist eine Behandlung in zeitlicher Nähe zu den jeweils betroffenen Tagen vorgesehen. Das Grobplanungs-Konzept für das Dezemberstadtfest mit Weihnachtsmarkt vom 06.12.2019 bis 22.12.2019 und verkaufsoffenem Sonntag am 22.12.2019 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt werden, wurde im Rahmen der Festsetzungen der vergangenen Jahre wie folgt umgrenzt:

-          im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West

-          im Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung

-          im Osten durch die Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4

-          im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.

Ein entsprechender Plan ist Anlage 2 beigefügt.

 

Auf Basis der vorgelegten Grobplanungs-Konzepte wurde bereits im Frühjahr von Seiten der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung zu allen geplanten, verkaufsoffenen Sonntagen bis zum 14.03.2019 gebeten, damit  die Stellungnahme zur Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr 2019 bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigt werden konnte. Die Stellungnahmen des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der Industrie- und Handelskammer Aachen sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Weitere Stellungnahmen gingen nicht ein.

 

Der Ablauf des Stadtfests mit Weihnachtsmarkt und verkaufsoffenem Sonntag wurde Mitte November final mitgeteilt; die konkretisierte Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. ist als Anlage 5 beigefügt. Demnach stellt sich der Ablauf nun wie folgt dar:

 

Der Weihnachtsmarkt wird am 06.12.2019 um 16:00 Uhr mit musikalischer Begleitung auf dem Marktplatz eröffnet. Ein Nikolaus wird hierbei Obst an die Kinder verteilen. In der Zeit vom 06.12.2019 bis zum 22.12.2019 wird den Hobbykünstlern in einem auf dem Marktplatz befindlichen Zelt Gelegenheit gegeben, ihre Präsente, Dekorationen und Waren entsprechend zu präsentieren. Im Übrigen werden in dem dortigen Bereich Verkaufsstände und eine Bühne aufgebaut; während der gesamten Weihnachtsmarkt-Zeit wird ein täglich wechselndes Bühnenprogramm mit Musik, Präsentationen usw. angeboten.

 

Im Rahmen der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarkts am 06.12.2019 findet zudem das Lichterfestival „Nacht der Sinne“ in der Innenstadt statt. Aufbauend auf die in den vergangenen Jahren in der Neustraße durchgeführte Beleuchtungsaktion erstrahlt die Innenstadt bis 21 Uhr in buntem Licht. Zusätzlich werden Aktionskünstler (z.B. leuchtende Roboter) eine bunte Atmosphäre schaffen und es ist beabsichtigt, die Geschäfte bis 21 Uhr zu öffnen.

 

Der verkaufsoffene Sonntag  wird für den 22.12.2019 beantragt. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden die Einzelhändler der Innenstadt ihre Geschäfte öffnen und ihre Waren präsentieren; das Konzept wird durch aufgestellte Buden sowie den erneut für einen guten Zweck tätigen Lions-Club Eschweiler-Ascvilare (am verkaufsoffenen Sonntag sowie an drei Samstagen mit dem Verkauf von Grünkohl mit Mettwurst auf der Grabenstraße aktiv.

 

 Für das AuerbachCenter ist am 22.12.2019 ein Kinderweihnachtsmarkt geplant; neben einem Weihnachtsmann und einer Weihnachtsfrau werden verschiedene Stände -eigens auf die Interessen des sehr jungen Publikums- aufgebaut. Der Erlös des dortigen Verkaufs (Waffelbäckerei, Süßigkeitenstand, Kinderglühwein / Kakao) kommt als Spende dem Kinderferienwerk Eschweiler-Röhe zugute. Für die Anbindung des Bereichs „AuerbachCenter“ an die Innenstadt steht am verkaufsoffenen Sonntag die seit Jahren bewährte Shuttlebus-Verbindung zur Verfügung.

 

Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest mit Weihnachtsmarkt, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm am Markt, in der Innenstadt und am AuerbachCenter unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für die Bevölkerung und die Besucher darstellen.

 

II. Rechtliche Betrachtung:

Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung

 

1.         im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,

3.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4.         der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5.         die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.

 

Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018 (Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte, enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.

 

Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit § 6 LÖG NRW überarbeitet und der Stadt Eschweiler am 11.03.2019 übersandt. Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragte Ladenöffnung an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5 vor.

 

1.       Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen

§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem „Stadtfest mit Weihnachtsmarkt und verkaufsoffenen Sonntag am 22.12.2019.“ Die Ladenöffnung ist für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsteilflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich eines angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des AuerbachCenters stattfindet.

Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche –auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des AuerbachCenters– überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.

 

Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsteilbereichen und über die gesamte Zeit des Stadtfests zu rechnen. Dies gilt umso mehr für das Stadtfest mit Weihnachtsmarkt, da sich diese Veranstaltung in den vergangenen Jahren in Eschweiler etabliert hat. Zahlreiche Besucher begrüßen die Einrichtung, zumal der Weihnachtsmarkt eine für die Stadt Eschweiler nicht zu groß dimensionierte Fläche in Anspruch nimmt. Hierdurch hebt er sich gegenüber den meist vollkommen überlaufenen Weihnachtsmärkten in der Umgebung (z.B. Aachen) ab; das Angebot wird aufgrund der geringen Größe von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt genutzt. Das Stadtfest mit  Weihnachtsmarkt wird daher voraussichtlich auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht, so dass insgesamt von einem hohen Besucheraufkommen ausgegangen wird.

 

2.       Ladenöffnung, die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient

Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und stetig weiter zu entwickeln. Auch wenn durch die Errichtung von zentralen Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem, umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit Verkauf notwendig.

 

Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenters vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.

 

Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße, Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg (zuletzt von 24 auf 31 Ladenlokale). Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker (insbesondere zum Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Der Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht, die in der Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu vertreten und regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches, flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den Sonntag).

 

Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als begleitenden Maßnahme gedacht ist.

 

 

3.       Ladenöffnung, die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient

 

Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr. 5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.

 

Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt mittlerer Größe 2019“, die aktuell verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune 2019“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit viertgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler 10 städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.

 

Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar zu machen.

 

Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V. organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.

 

Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept zum Stadtfest in der Zeit vom 06.12.-22.12.2019 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil

-          im Gesetz definierte Sachgründe zutreffen

-          diese aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse überwiegen und

-          der räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw. diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 5 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Dezember 2019“ zu beschließen.

 


keine


keine