Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Dezember 2019.“
Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte im Frühjahr 2019 die
Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage
-
am
07.04.2019 (Stadtfest „farbig vernetzt“)
-
am
01.09.2019 („Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag, Gesundheits- und
Sportpräsentation und Fahrzeugschau“)
-
am
10.11.2019 (Stadtfest zum Tag des Karneval)
-
am
22.12.2019 (Stadtfest mit Weihnachtsmarkt).
Da es sich bei den Planungen für die jeweiligen Stadtfeste generell um
Grobplanungs-Konzepte handelt, die im Verlaufe des Jahres regelmäßig überarbeitet
oder geändert werden, ist eine Behandlung in zeitlicher Nähe zu den jeweils
betroffenen Tagen vorgesehen. Das Grobplanungs-Konzept für das
Dezemberstadtfest mit Weihnachtsmarkt vom 06.12.2019 bis 22.12.2019 und
verkaufsoffenem Sonntag am 22.12.2019 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt
werden, wurde im Rahmen der Festsetzungen der vergangenen Jahre wie folgt
umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist Anlage 2 beigefügt.
Auf Basis der vorgelegten Grobplanungs-Konzepte wurde bereits im Frühjahr
von Seiten der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4
letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung zu
allen geplanten, verkaufsoffenen Sonntagen bis zum 14.03.2019 gebeten,
damit die Stellungnahme zur Freigabe des
verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr 2019 bei der Beratung und Beschlussfassung
im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigt werden konnte. Die Stellungnahmen
des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der Industrie- und Handelskammer
Aachen sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Weitere Stellungnahmen gingen nicht
ein.
Der Ablauf des Stadtfests mit Weihnachtsmarkt und verkaufsoffenem Sonntag
wurde Mitte November final mitgeteilt; die konkretisierte Planung des
Citymanagement Eschweiler e.V. ist als Anlage 5 beigefügt. Demnach stellt sich
der Ablauf nun wie folgt dar:
Der Weihnachtsmarkt wird am 06.12.2019 um 16:00 Uhr mit musikalischer Begleitung
auf dem Marktplatz eröffnet. Ein Nikolaus wird hierbei Obst an die Kinder
verteilen. In der Zeit vom 06.12.2019 bis zum 22.12.2019 wird den
Hobbykünstlern in einem auf dem Marktplatz befindlichen Zelt Gelegenheit
gegeben, ihre Präsente, Dekorationen und Waren entsprechend zu präsentieren. Im
Übrigen werden in dem dortigen Bereich Verkaufsstände und eine Bühne aufgebaut;
während der gesamten Weihnachtsmarkt-Zeit wird ein täglich wechselndes
Bühnenprogramm mit Musik, Präsentationen usw. angeboten.
Im Rahmen der offiziellen Eröffnung des Weihnachtsmarkts am 06.12.2019 findet zudem das Lichterfestival „Nacht der Sinne“ in der Innenstadt statt. Aufbauend auf die in den vergangenen Jahren in der Neustraße durchgeführte Beleuchtungsaktion erstrahlt die Innenstadt bis 21 Uhr in buntem Licht. Zusätzlich werden Aktionskünstler (z.B. leuchtende Roboter) eine bunte Atmosphäre schaffen und es ist beabsichtigt, die Geschäfte bis 21 Uhr zu öffnen.
Der verkaufsoffene Sonntag wird
für den 22.12.2019 beantragt. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden
die Einzelhändler der Innenstadt ihre Geschäfte öffnen und ihre Waren
präsentieren; das Konzept wird durch aufgestellte Buden sowie den erneut für
einen guten Zweck tätigen Lions-Club Eschweiler-Ascvilare (am verkaufsoffenen
Sonntag sowie an drei Samstagen mit dem Verkauf von Grünkohl mit Mettwurst auf
der Grabenstraße aktiv.
Für das AuerbachCenter ist am
22.12.2019 ein Kinderweihnachtsmarkt geplant; neben einem Weihnachtsmann und
einer Weihnachtsfrau werden verschiedene Stände -eigens auf die Interessen des
sehr jungen Publikums- aufgebaut. Der Erlös des dortigen Verkaufs
(Waffelbäckerei, Süßigkeitenstand, Kinderglühwein / Kakao) kommt als Spende dem
Kinderferienwerk Eschweiler-Röhe zugute. Für die Anbindung des Bereichs
„AuerbachCenter“ an die Innenstadt steht am verkaufsoffenen Sonntag die seit
Jahren bewährte Shuttlebus-Verbindung zur Verfügung.
Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Das umfangreiche und
abwechslungsreiche Rahmenprogramm am Markt, in der Innenstadt und am
AuerbachCenter unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte, enthielt
verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich der
Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW überarbeitet und der Stadt Eschweiler am 11.03.2019 übersandt.
Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für
die hier beantragte Ladenöffnung an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5
vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen
gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im
vorliegenden Fall dem „Stadtfest mit Weihnachtsmarkt und verkaufsoffenen
Sonntag am 22.12.2019.“ Die
Ladenöffnung ist für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsteilflächen
vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des
Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die
Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich eines angemessenen Verhältnisses
zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das
Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone,
Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des AuerbachCenters
stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der
von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“
aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“
zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den
gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche
–auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des
AuerbachCenters– überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen
Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler
Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen
Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an
Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen
Veranstaltungsteilbereichen und über die gesamte Zeit des Stadtfests zu
rechnen. Dies gilt umso mehr für das Stadtfest mit Weihnachtsmarkt, da sich
diese Veranstaltung in den vergangenen Jahren in Eschweiler etabliert hat.
Zahlreiche Besucher begrüßen die Einrichtung, zumal der Weihnachtsmarkt eine
für die Stadt Eschweiler nicht zu groß dimensionierte Fläche in Anspruch nimmt.
Hierdurch hebt er sich gegenüber den meist vollkommen überlaufenen
Weihnachtsmärkten in der Umgebung (z.B. Aachen) ab; das Angebot wird aufgrund
der geringen Größe von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Treffpunkt
genutzt. Das Stadtfest mit
Weihnachtsmarkt wird daher voraussichtlich auch durch Besucher aus
Nachbargemeinden besucht, so dass insgesamt von einem hohen Besucheraufkommen
ausgegangen wird.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebot dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiter zu entwickeln. Auch wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenters
vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der
unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur
Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich
der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße,
Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der
Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg (zuletzt von 24 auf 31
Ladenlokale). Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite
Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese
dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts
an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten
sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker (insbesondere zum
Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und
Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen
mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen,
das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene
Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Der
Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht, die in der
Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu vertreten und
regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des
Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung
des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der
betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste
erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den
Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten
acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung
als begleitenden Maßnahme gedacht ist.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“, die aktuell verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive
Kommune 2019“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit
viertgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler 10
städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen
und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit
den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers
Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der
Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen
verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den
demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel
ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als
andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten
verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler
stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder
Investoren sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“
usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V.
organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die
Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und
wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept zum Stadtfest in der
Zeit vom 06.12.-22.12.2019 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 5 beigefügte
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen
Sonntags im Dezember 2019“ zu beschließen.
keine
keine