Die als Anlage 1 beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 12.11.2019 für den Gebührenhaushalt –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 vor (Anlage 2).
Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 1. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation 2020 wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ermittelt. Ausweislich dieser als
Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 12.11.2019 ergeben sich ab dem
01.01.2020 nachfolgende Gebührensätze:
Benutzungsgebühr |
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2019 |
2020 |
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1. |
Schmutzwassergebühr |
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je cbm |
2,40 |
2,42 |
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2. |
Niederschlagswassergebühr |
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je qm |
1,18 |
1,17 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2019 wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211100 - Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 11 538 0201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - verbucht.
Keine Auswirkungen