Betreff
2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
382/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 12.11.2019 für den Gebührenhaushalt –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 vor (Anlage 2).

 


Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2020 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 12.11.2019 ergeben sich ab dem 01.01.2020 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2019

2020

1.

Schmutzwassergebühr

 

je cbm

2,40

2,42

2.

Niederschlagswassergebühr

 

je qm

1,18

1,17

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2019 wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

 


Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211100 - Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 11 538 0201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - verbucht.

 


Keine Auswirkungen