Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
376/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                 Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 


Anlass der Planung war die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV Nothberg auf Grund der Fusion seinen Sportplatz aufgab, können die Flächen des Sportplatzes Nothberg incl. Sportheim einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Das Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung von Wohnbauland auf der Fläche des heutigen Sportplatzes. Aus diesem Grund ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich, das parallel zum Bebauungsplanverfahren betrieben wird.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2014 (VV-Nr. 019/14) den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am 01.10.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (VV-Nr. 330/14) gefasst.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 5 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Fragen zum Verkehrskonzept, zur Ver- und Entsorgung, dem städtebaulichen Entwurf, den Schallimmissionen und dem Bedarf an Baugrundstücken. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zu den Lagerstättenverhältnissen und der Bepflanzung. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - ist als Anlage 3 und seine Begründung als Anlage 4 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 02.12.2014 hat die Bezirksregierung Köln für die 11. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 


Das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.