hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Der
Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage
3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Anlass der Planung war die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen
Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV
Nothberg auf Grund der Fusion seinen Sportplatz aufgab, können die Flächen des
Sportplatzes Nothberg incl. Sportheim einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Das Ziel der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans ist die Schaffung von Wohnbauland auf der Fläche des
heutigen Sportplatzes. Aus diesem Grund ist ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans erforderlich, das parallel zum Bebauungsplanverfahren
betrieben wird.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.01.2014 (VV-Nr. 019/14) den Aufstellungsbeschluss und in seiner
Sitzung am 01.10.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (VV-Nr. 330/14) gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Absatz 1 beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten, als Anlage 5 beigefügt. Die eingegangenen
Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Fragen zum Verkehrskonzept,
zur Ver- und Entsorgung, dem städtebaulichen Entwurf, den Schallimmissionen und
dem Bedarf an Baugrundstücken. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zu den Lagerstättenverhältnissen und der Bepflanzung. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz
Nothberg - ist als Anlage 3 und seine Begründung als Anlage 4 beigefügt.
Mit Schreiben vom 02.12.2014 hat die Bezirksregierung Köln für die 11.
Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - mit Begründung einschließlich
Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.