Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
363/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.


Frühe Hilfen basieren auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Im Rahmen genau dieser Zielsetzung wird seit dem Jahr 2014 (Vorlage 55/14) durch die Stadt Eschweiler der Familienpatendienst des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) mit einem jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro unterstützt. Zuletzt wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2018 (Vorlage 358/18) diese anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit (Stand 01.10.2019) bestehen beim SKF 17 Familienpatenschaften, darunter 14 Patenschaften für Flüchtlingsfamilien. Insgesamt werden dadurch in diesem Rahmen 56 Kinder betreut. Darüber hinaus gibt es auch bei bereits „offiziell“ beendeten Patenschaften immer noch Kontakte zwischen Patinnen und Paten sowie Familien.  Ergänzend bestehen 7 weitere Patenschaften für junge, erwachsene und geflüchtete Menschen. Insofern sind 24 ehrenamtliche Personen als Paten und Patinnen aktiv; ein Engagement, was höchste Anerkennung verdient!

 

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Unterstützung des SKF im Rahmen der Weiterleitung von Mitteln aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Mit Schreiben vom 18.10.2019 wurden nun die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW darüber informiert, dass sich die Verteilsumme für NRW zwar insgesamt um 100.000,- Euro für das Jahr 2020 auf nunmehr rd. 9.7 Mio. Euro erhöht hat, es aber durch eine Anpassung der Datenbasis für die Verteilung der Mittel nach der Anzahl der Kinder im SGB Il-Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk, zu Veränderung kommen kann (siehe Anlage 1). Dieses betrifft auch die Stadt Eschweiler. Durch die grundsätzlich erfreuliche Reduzierung der Kinder im SGB II-Leistungsbezug reduziert sich auch der Mittelzufluss im Jahr 2020 aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Vorbehaltlich der anstehenden weiteren Verfahren sowie letztlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zum Haushaltsentwurf 2020 ist daher mit einer Summe in Höhe von 38.412,- Euro (bisher 40.055,- Euro) für das Jahr 2020 zu rechnen.

 

Insgesamt ist feststellbar, dass durch den Bundesgesetzgeber eine grundsätzliche Dynamisierung des Gesamtvolumens der Bundesstiftung  in Höhe von 51 Millionen Euro auch für das Jahr 2020 nicht vorgesehen ist; der veränderte Verteilschlüssel in NRW führt zudem zusätzlich für die Stadt Eschweiler zu einer Kürzung der bisherigen Mittel.

 

Unabhängig davon ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige Fördersumme in Höhe von 9.335,06 Euro auch im Jahr 2020 an den SKF zur Weiterführung eines Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu weiteren Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in der Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung bewährt und etabliert.

 


Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke-  in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2020 insgesamt 33.296,32 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 5.115,68 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (4.219,38 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.