Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.
Frühe Hilfen basieren auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber
auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von
Familien mit ein. Im Rahmen genau dieser Zielsetzung wird seit dem Jahr 2014
(Vorlage 55/14) durch die Stadt Eschweiler der Familienpatendienst des
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) mit einem
jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro unterstützt. Zuletzt wurde durch
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2018 (Vorlage 358/18) diese
anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2019 zur
Verfügung gestellt.
Derzeit (Stand 01.10.2019) bestehen beim SKF 17 Familienpatenschaften,
darunter 14 Patenschaften für Flüchtlingsfamilien. Insgesamt werden dadurch in
diesem Rahmen 56 Kinder betreut. Darüber hinaus gibt es auch bei bereits
„offiziell“ beendeten Patenschaften immer noch Kontakte zwischen Patinnen und
Paten sowie Familien. Ergänzend bestehen
7 weitere Patenschaften für junge, erwachsene und geflüchtete Menschen.
Insofern sind 24 ehrenamtliche Personen als Paten und Patinnen aktiv; ein
Engagement, was höchste Anerkennung verdient!
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Unterstützung des SKF im Rahmen der
Weiterleitung von Mitteln aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Mit Schreiben
vom 18.10.2019 wurden nun die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen durch das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
darüber informiert, dass sich die Verteilsumme für NRW zwar insgesamt um 100.000,-
Euro für das Jahr 2020 auf nunmehr rd. 9.7 Mio. Euro erhöht hat, es aber durch
eine Anpassung der Datenbasis für die Verteilung der Mittel nach der Anzahl der
Kinder im SGB Il-Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk, zu Veränderung
kommen kann (siehe Anlage 1). Dieses betrifft auch die Stadt Eschweiler. Durch
die grundsätzlich erfreuliche Reduzierung der Kinder im SGB II-Leistungsbezug
reduziert sich auch der Mittelzufluss im Jahr 2020 aus der Bundesstiftung Frühe
Hilfen. Vorbehaltlich der anstehenden weiteren Verfahren sowie letztlich der
Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zum Haushaltsentwurf 2020 ist daher mit
einer Summe in Höhe von 38.412,- Euro (bisher 40.055,- Euro) für das Jahr 2020
zu rechnen.
Insgesamt ist feststellbar, dass durch den Bundesgesetzgeber eine
grundsätzliche Dynamisierung des Gesamtvolumens der Bundesstiftung in Höhe von 51 Millionen Euro auch für das
Jahr 2020 nicht vorgesehen ist; der veränderte Verteilschlüssel in NRW führt zudem
zusätzlich für die Stadt Eschweiler zu einer Kürzung der bisherigen Mittel.
Unabhängig davon ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige
Fördersumme in Höhe von 9.335,06 Euro auch im Jahr 2020 an den SKF zur
Weiterführung eines Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung
zu weiteren Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in
der Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung
bewährt und etabliert.
Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2020 insgesamt 33.296,32 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 5.115,68 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (4.219,38 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.