Betreff
Budgetbericht zum 31.08.2019
Vorlage
353/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Budgetbericht zum Stand 31.08.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Vorjahrespraxis folgend (siehe VV Nr. 334/18) wird dem Rat der Stadt Eschweiler auch im Haushaltsjahr 2019 jeweils zu den Stichtagen 30.04. und 31.08. ein Budgetbericht zum Verlauf und Stand der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung zur Kenntnis gegeben. Die Berichterstattung zum Stichtag 30.04.2019 erfolgte mit VV 154/19. Darüber hinaus wurde durch den Stadtkämmerer in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2019 im Vorgriff auf den Budgetbericht zum 31.08.2019 zur unterjährigen Haushaltsentwicklung mündlich berichtet.

 

Für den 2. Budgetbericht 2019 waren alle budgetverantwortlichen Ämter  und Abteilungen der Verwaltung aufgefordert, auf Basis des Bewirtschaftungsstandes zum 31.08.2019 mitzuteilen, ob in der Prognose zum Jahresende 2019 und wenn ja, in welcher Höhe Planabweichungen im Rahmen der Haushaltsausführung zu erwarten sind. Der als Anlage beigefügten Aufstellung können die wesentlichen, ergebniswirksamen Abweichungen in Höhe von mehr als +/- 50.000 Euro entnommen werden. Danach ergeben sich im Vergleich zur Planung nach den bisherigen Erkenntnissen wesentliche Abweichungen insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

 

 Im Produkt -Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte- (Produktnummer  05 313 0101)  ergeben sich im Vergleich zur Planung Verschlechterungen bei der Leistungspauschale bzw. Betreuungspauschale des Landes in Höhe von rd. 2,24 Mio. Euro. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für die pauschalierte Landeszuweisung spätestens drei Monate nach Eintritt der Status Duldung bzw. vollziehbare Ausreisepflicht. Insoweit sind die Aufwendungen für den überwiegenden Teil der Personen (rund 70 % der Leistungsempfänger), die in Eschweiler im Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, nicht mehr erstattungsfähig und vollumfänglich aus dem städt. Haushalt aufzubringen.

 

Die geplanten Erträge aus Gebühren für Kanalhausanschlüsse im Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung können wegen Verzögerungen in der baulichen Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr nicht erzielt werden. Hieraus ergibt sich eine jahresbezogene Ergebnisverschlechterung bzw. – verschiebung ins nächste Haushaltsjahr in Höhe von rd. 433.000 Euro

 

Im Produkt – Allgemeine Finanzwirtschaft – (Produkt Nr. 16 611 01 01) weisen die Erträge aus Gewerbesteuer  aktuell einen Stand in Höhe von rd. 22,96 Mio. Euro aus und liegen damit rd. 7,2 Mio. Euro unter dem Planansatz von 30,16 Mio. Euro. Mit den damit einhergehenden, unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufwandspositionen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ würde dieser Stand aktuell eine Ergebnisverschlechterung von rd. 6,63 Mio. Euro bedeuten. Ursächlich für diese Entwicklung sind größere Gewerbesteuersollabgänge für zurückliegende Wirtschaftsjahre bzw. die entsprechenden Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen. Zu- bzw. Abflüsse werden dieses noch vorläufige Ergebnis nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr wesentlich verändern. Auf die mündlichen Ausführungen des Stadtkämmerers in der Sitzung am 24.09.2019 wird ergänzend verwiesen.

Ebenso bleiben die Erträge aus Vergnügungssteuer rd. 300.000 Euro hinter den Erwartungen zurück. Dies begründet sich insbesondere durch die Schließung einer großen Diskothek sowie der Reduzierung von Glücksspielgeräten.

 

Unter Berücksichtigung der mitgeteilten Abweichungen würde sich das Jahresergebnis von +1.137.750 Euro zum Stichtag 31.12.2019 auf rd. - 11,1 Mio. Euro verschlechtern. Wenngleich sich diese Prognose insbesondere durch noch ergebende positive Effekte aus der Rekommunalisierung der WBE GmbH (teilweise ertragswirksame Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2,3 Mio. Euro) noch verbessern wird und verfügte, stringente Bewirtschaftungsregeln analog der Übergangswirtschaft dieser Entwicklung entgegenwirken, lässt sich der diesjährige Haushaltsausgleich nur unter der bislang nicht geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage darstellen.

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


Keine.