Der Ausschuss nimmt
die Sachverhaltsausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
dargestellten Maßnahmen zu veranlassen.
Mit Schreiben der
SPD-Fraktion vom 11.03.2019 sowie der CDU-Fraktion vom 18.06.2019, welche in
der Anlage beigefügt sind, wurden diverse Anregungen zur Verbesserung der
Sauberkeit / des Stadtbildes eingebracht.
Zum Schreiben der
SPD-Fraktion vom 11.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1: Abfallbehälter im Stadtgebiet |
Der Antrag der SPD-Ratsfaktion zur besseren
Kenntlichmachung der Abfallbehälter/ Straßenpapierkörbe durch Banderolen o.ä.
wird unterstützt. Vorgeschlagen und relativ leicht umsetzbar wären z.B.
Aufkleber auf den Papierkörben mit Sprüchen wie zum Beispiel: „Was du heute
kannst entsorgen…..“; oder „Wirf rein, die Stadt soll sauber sein“ oder
„Respekt, wer`s sauber hält.“ Bei den Kosten von rd. zwei Euro pro Aufkleber
(Größe 20 x 15 cm) und rd. 630 Papierkörben in der Stadt sollen die Aufkleber
kurzfristig beschafft und die Maßnahme umgesetzt werden. Für die Anzahl von Papierkörben in einer Stadt gibt
es keine allgemeinen Richtwerte oder Faustformeln. Eine Umfrage in
Nachbarkommunen hatte zum Ergebnis, dass Eschweiler im Vergleich eine relativ
hohe „Behälterdichte“ (1 Behälter pro 90 Einwohner) hat, während in den
umliegenden Kommunen die Behälterdichte eher zwischen 100 und 110 schwankt.
Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass Eschweiler diesbezüglich relativ
gut aufgestellt ist. Gleichwohl wird immer wieder auf Hinweise und Anregungen
der Bürgerschaft reagiert und es werden weitere Behälter aufgestellt bzw.
bestehende Behälter versetzt. Ein größerer Handlungsbedarf zur „Nachrüstung“
von Straßenpapierkörben wird aber nicht gesehen. Die Leerung der Behälter erfolgt einmal wöchentlich,
wobei die Behälter in der Innenstadt zwischen Bergrather Straße, Dürener
Straße, Langwahn und Talstraße sogar täglich geleert werden. Dieser Leerungsrhythmus
hat sich als ausreichend herausgestellt, wobei bei Bedarf (z.B. nach
Mitteilung von Bürger/innen) auch Zwischenleerungen stattfinden. Hinsichtlich
der Montage von Laternenhaken für gelbe Säcke wurden an mehreren
Leerungstagen der gelben Tonnen Kontrollen im Innenstadtbereich durchgeführt
mit dem Ergebnis, dass fast in jedem Gebäude in der Stadt gelbe Tonnen oder
sogar Container vorhanden sind. Wenn gelbe Säcke bereitgestellt waren, dann
meist in Kombination mit einer oder mehreren gelben Tonnen. Es handelt sich
nach hiesiger Einschätzung um Beistellsäcke, wenn beispielsweise das
vorhandene gelbe Behältervolumen einmal nicht ausgereicht hat. Größere
Ansammlungen von gelben Säcken immer wieder am gleichen Ort wurden im Zuge
der Kontrollen nicht festgestellt. Diese These (es handelt sich in der Regel
um Beistellsäcke und es sind immer wieder andere Grundstücke betroffen) wird
dadurch gestützt, dass der Anschlussgrad an die gelbe Tonne mit 15.700
Behältern sehr hoch ist (Vergleich mit Restmülltonnen: rd. 16.600).
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nach hiesigen Beobachtungen keine
Stelle aufdrängt, an der diese Haken montiert werden sollten, bliebe die
Standortauswahl letztlich ein Zufallsprodukt und könnte kaum zur Verbesserung
der Sauberkeit beitragen. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb auf diese
Haken verzichtet werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die Stadt
Aachen nur deshalb für diese Haken entschieden hat, weil es dort keine gelben
Tonnen gibt. |
Zu 2: Sauberkeit des Marktes und des
Marktumfeldes nach Großveranstaltungen |
Beim EMF 2019 wurden, auch auf Grund der bereits
bestehenden Bemühungen, erstmals Mehrwegbecher statt Einwegbecher eingesetzt.
Dies wurde am 03.06.2019 gemeinsam mit den 6 Gastronomen am Markt beschlossen.
Mit diesem Pfandsystem wird eine große Masse Müll vermieden, was zugleich zur
Sauberkeit des Marktplatzes beiträgt. Nach dem EMF und mit den Erfahrungen
aus diesem ersten Projekt soll im weiteren Verlauf, gemeinsam mit den
Gastronomen, aber auch Vereinen, ein Konzept entwickelt werden, wie Abfälle
noch deutlicher vermieden werden können. Bei Großveranstaltungen ist
ebenfalls festzustellen, dass die am Markt befindlichen Abfallbehälter
bereits nach kurzer Zeit wieder mit Müll befüllt sind. Aus diesem Grund
stellt der hiesige Baubetriebshof zukünftig bei Großveranstaltungen
zusätzliche Müllgefäße am Marktplatz bereit. |
Zu 3: Umgang mit Vermüllung |
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte, den seit dem
Jahr 2009 unverändert geltenden Bußgeldkatalog anzupassen und die Bußgelder
anzuheben. Zur Ahndung von Verstößen nach der Eschweiler
Straßenverordnung wurde seinerzeit das Projekt „Rote Karte“ gestartet. Diese
Karte sollte Betroffene kurz und prägnant über ihre Zuwiderhandlungen gegen
bestehende rechtliche Regelungen hinweisen und auf ein Verwarnungsgeld bei
einem erneuten Verstoß hinweisen. Ziel des Projekts war es, an die Einsicht
der betroffenen Personen zu appellieren; die Karte beinhaltete eine
Aufstellung hinsichtlich verschiedener Verwarnungsgeld-Höhen für bestimmte
Tatbestände, bei denen von einem geringfügigen Vergehen ausgegangen wurde. Neben allgemeinen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. eine
fehlende oder nicht ordnungsgemäß angebrachte Hausnummerierung betrafen die
Festlegungen auch Verwarngelder im Hinblick auf Umweltvergehen wie ·
das Wegwerfen bzw. Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten pp.,
insbesondere Zigarettenkippen, Kaugummi und Getränkedosen sowie ·
die Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere. Die Höhe der festgelegten Verwarnungsgelder (15,00 €
für das Wegwerfen von Müll bzw. 30,00 € für die ausbleibende Entsorgung von
Tierkot) ist auch nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prävention bzw. der Abschreckung
schlägt die Verwaltung vor, die Bußgelder spürbar zu erhöhen und Verstöße im
Regelfall entsprechend mit einem Bußgeld i.H.V. mindestens 80,00 € zu ahnden. Soweit ergänzende Schulungsmaßnahmen für die
Mitarbeiter/innen des Ordnungsamts (einschließlich der Mitarbeiter/innen des
Kommunalen Ordnungsdienstes) vorgeschlagen werden, ist festzustellen, dass
diese seit Jahren in zahlreichen Kursen, Seminaren und Lehrgängen geschult
werden. Die regelmäßigen Schulungen, Unterweisungen usw. betreffen auch
speziell die Sensibilisierung zu der im Antrag genannten Problematik, z.B.
Schulungen mit dem Schwerpunkt „Ansprache und Umgang mit schwierigem Klientel
und bei schwierigen Anlässen“. Dieses Fortbildungsprogramm soll fortgeführt
und bei Bedarf auch intensiviert werden. Hinsichtlich des Sachstandsberichts zur
Verschmutzung durch Hundekot wird mitgeteilt, dass im Jahr 2018 gezielte
Überprüfungen in ziviler Kleidung und zu unterschiedlichsten Zeiten (morgens
ab 05:30 bis in die späten Abendstunden) durchgeführt wurden; gleichwohl
blieben diese Kontrollen ohne Ergebnis. Dies wurde insbesondere darauf
zurückgeführt, dass sich Betroffene eher regelkonform verhalten, sofern sich
Personen in Sichtweite befinden – hierbei ist es nicht entscheidend, ob diese
Personen eine Uniform tragen oder nicht, auch wenn Uniformträger nochmals
zusätzlich zu regelkonformen Verhalten motivieren. Dies wurde im Rahmen von
bislang vier speziell auf die Hundekotproblematik ausgerichteten,
mehrstündigen Kontrollen durch Ordnungsamtspersonal in den Monaten Oktober
und November 2019 erneut bestätigt – auch in diesen Fällen wurden keine
Verfehlungen festgestellt. Generell wurde die Thematik als Dauerauftrag im
Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung für die Außendienstmitarbeiter/innen
festgelegt, da neben Überprüfungen im Rahmen des Streifendienstes
insbesondere die Elemente der Aufklärung, Information und Hilfestellung als
wichtig erachtet werden. So wurden in der Vergangenheit insgesamt sechs
Hundekotbeutel-Spender im Stadtgebiet (Stadtpark Kaiserstraße, Peter-Paul-Straße
und Park Weisweiler) installiert, die von den Hundehaltern dankbar angenommen
wurden. Zudem erfolgt gemeinsam mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid der
Versand eines entsprechenden Informations-Flyers. Obgleich in der Vergangenheit bereits verstärkt auf
die Verschmutzung durch Hundekot geachtet wurde, ist beabsichtigt, zukünftig
besonders betroffene Örtlichkeiten als Schwerpunkt verstärkt in die
Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamts einzubeziehen und die
gezielten Kontrollen beizubehalten bzw. zu intensivieren. |
Zu 4: Entsorgung von Vermüllung |
Hinsichtlich einer zeitnahen Meldung von
beispielsweise wilden Müllablagerungen gibt es schon seit Jahren eine
Telefonnummer im Fachreich der Abfallwirtschaft (02403/71-300), die auch
schon heute vielfach von Bürger/innen genutzt und regelmäßig bei
Pressemitteilungen veröffentlicht wird. Im Bürgerportal unter dem Suchbegriff
„wilde Müllablagerungen“ ist diese Telefonnummer ebenfalls hinterlegt.
Gleichwohl ist dieser Hinweis/diese Anregung wichtig, weil diese
Telefonnummer offensichtlich zu wenig bekannt bzw. nicht auffällig genug
dargestellt ist. Im Abfallkalender für das Jahr 2020 wird deshalb unter
anderem auf der Titelseite das Anliegen „wilder Müll“ mit Telefonnummer und
Email-Adresse hinterlegt. In den vergangenen zwei Jahren wurden zudem
insgesamt 23 Fälle wilder Müllablagerungen über das Facebook-Profil der Stadt
Eschweiler an die Stadtverwaltung gemeldet und entsprechend bearbeitet. Die Meldung wilder Müllablagerungen durch ein
Formular auf der Homepage wird ebenfalls befürwortet. Durch die
Fachdienststelle(n) im Haus wird zurzeit geprüft, wie und wo ein solches
„Dreckmeldeformular“ gut sichtbar/auffindbar auf der Homepage/im Bürgerportal
positioniert werden kann. |
Zu 5: Sauberkeit geht uns alle an: Gemeinsame
Kampagne für Eschweiler |
Der „Erste Eschweiler Umwelttag“ (01.06.2019) ist
als Startschuss für eine breit angelegte Kampagne zur Sensibilisierung der
Eschweiler Bürgerinnen und Bürger zum Thema „wilder Müll“ zu verstehen. In diesem Rahmen informierten verschiedenste lokale
Akteure, wie z.B. die AWA Entsorgung GmbH, zu den Themen wilder Müll und
seine Auswirkungen sowie zu verschiedenen Müllvermeidungsstrategien. Auch die
hier integrierte partizipative Müllsammelaktion ist als Teil dieser Sensibilisierungs-Kampagne
zu verstehen. Diese gesamtstädtische Müllsammelaktion sowie der
Umwelttag selbst sollen in Zukunft mindestens einmal jährlich stattfinden. Zudem wird die Klimaschutzmanagerin in Zukunft als
Koordinationsstelle für kleinere Müllsammelaktionen verschiedener lokaler
Einrichtungen, wie Schulen oder Vereinen, fungieren. Erste Anfragen liegen
hier bereits vor und sind bereits realisiert worden. |
Zum Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.06.2019 wird wie
folgt Stellung genommen:
Die CDU-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben
vom 18.06.2019 die Prüfung der Einrichtung von so- genannten „Mülldetektiven“
am Beispiel der Stadt Hagen. Dort sind seit April 2019 insgesamt 16
Mitarbeiter/innen des Umweltamts und des Baubetriebshofs in Vollzeit damit
beauftragt, Personen, die ihren Müll wild entsorgen, auf frischer Tat zu
ertappen und wilde Müllablagerungen zu melden. In diesem Falle steht der
höheren Wahrscheinlichkeit, die Verursacher von wilden Müllablagerungen auf
frischer Tat zu ertappen, ein entsprechend hoher Ressourceneinsatz (Personal,
Material) gegenüber. Beim Ordnungsamt sowie dem für die Abfallentsorgung
zuständigen Bauverwaltungs- und Friedhofsamt gehen regelmäßig Hinweise auf
wilde Müllablagerungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Kommunalen
Ordnungsdienstes, der ehrenamtlichen Ordnungshelfer sowie der Bürger/innen
der Stadt Eschweiler ein. Zur Vermeidung größerer Müllansammlungen werden die
Meldungen umgehend bearbeitet; die Ablagerungen werden entsprechend zeitnah
durch die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs und/oder die durch die Stadt
Eschweiler beauftragte Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH
(AfG GmbH) entsorgt. Seit der Auflösung der WBE GmbH und der erneuten
Führung als „Baubetriebshof“ sind deutliche Verbesserungen im Hinblick auf
die Sauberkeit in der Stadt Eschweiler feststellbar. Reinigungen finden
täglich durch Kehrmaschinen sowie eines eigens für diesen Zweck beschafften,
elektrisch betriebenen Stadt-Sauger, mit dessen Saugrohr-Aufsatz auch Kleinstmüll
(wie z.B. Zigarettenfilter) aus Fugen zwischen Pflastersteinen aufgenommen
werden kann, gereinigt. Die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs wurden im
Zuge der Umstellung (neue Dienststellenbezeichnung) besonders für die
Müll-Thematik sensibilisiert; neben der unverzüglichen Entfernung von durch
das Bauverwaltungs- und Friedhofsamt oder Ordnungsamt gemeldeten
Müllansammlungen nehmen die Mitarbeiter/innen selbst festgestellten Müll
unmittelbar zur Entsorgung auf. Informationen, die einen Hinweis auf die
Herkunft der Ablagerung geben können, werden entsprechend weitergeleitet. Im Ergebnis wird der Umgang mit festgestellten bzw.
gemeldeten Ablagerungen von wildem Müll positiv gesehen, zumal seit mehreren
Monaten deutliche Verbesserungen erkennbar sind; die steigende Zahl von
Meldungen durch die aufmerksame Bevölkerung über die verschiedensten
Meldewege und nicht zuletzt die stetigen Bemühungen von Seiten der
Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs zur Optimierung der Sauberkeit im
öffentlichen Bereich bewirken ein deutlich verbessertes Stadtbild und
insbesondere eine erkennbar verbesserte Sauberkeit in der Innenstadt. Im Hinblick auf die o.a. Ausführungen sollte eine
analoge Anwendung des „Hagener Modells“ nach Ansicht der Verwaltung auch
unter Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes in Eschweiler nicht erfolgen,
zumal sich die Feststellung von Verstößen schwierig gestaltet (s.o.) und eine
stärkere Aufklärung/Information sowie Sensibilisierung der Bevölkerung
favorisiert wird. Gleichwohl soll ordnungswidriges Verhalten stärker
kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet werden. Mit Bezug auf den beantragten Bericht über die in
den letzten vier Jahren ausgesprochenen Bußgelder mit Bezug zu Umweltvergehen
wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Verstöße vereinzelt durch Zahlung
eines Verwarnungsgeldes geahndet wurden. Die Ordnungswidrigkeiten, die zu den
in der nachfolgenden Statistik dargestellten Bußgeldverfahren führten, waren
hingegen derart gravierend, dass eine Ahndung im Rahmen eines Verwarnungsgeldes
nicht möglich war. Das Bußgeld war in diesen Fällen entsprechend höher. Statistik
Bußgeldverfahren in den Jahren 2015 bis 2019 |
Ordnungswidrigkeit |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Landes-Immissionschutzgesetz
(Lärmbelästigungen) |
2 |
1 |
2 |
5 |
9 |
Eschweiler Straßenverordnung (Verrichten der
Notdurft, ausbleibende Entfernung Hundekot usw.) |
5 |
10 |
3 |
6 |
1 |
Kreislaufwirtschaftsgesetz (z.B. Ablagerung
wilder Müll) |
1 |
1 |
7 |
2 |
3 |
Straßenreinigungssatzung (ausbleibende
Straßenreinigung) |
1 |
1 |
0 |
1 |
1 |
Nichtraucherschutzgesetz |
0 |
1 |
4 |
3 |
0 |
Summe |
9 |
14 |
16 |
17 |
14 |
Nach
derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die
anzubringenden 630 Aufkleber auf rd. 1.260 €. Die
Aufwendungen können –vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat-
aus dem für das Haushaltsjahr 2020 angemeldeten Ansatz bei Produkt 115370101
(Abfallbeseitigung), Sachkonto 52910000 (Aufwendungen sonstige
Dienstleistungen) gedeckt werden. |
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Für die Abwicklung
zur Anbringung der Aufkleber wird Arbeitskraft bei 663 gebunden.