Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet hier: Schreiben der SPD-Fraktion vom 11.03.2019 und Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.06.2019
Vorlage
332/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt die Sachverhaltsausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dargestellten Maßnahmen zu veranlassen.

 

 


Mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 11.03.2019 sowie der CDU-Fraktion vom 18.06.2019, welche in der Anlage beigefügt sind, wurden diverse Anregungen zur Verbesserung der Sauberkeit / des Stadtbildes eingebracht.

 

Zum Schreiben der SPD-Fraktion vom 11.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

zu 1: Abfallbehälter im Stadtgebiet

Der Antrag der SPD-Ratsfaktion zur besseren Kenntlichmachung der Abfallbehälter/ Straßenpapierkörbe durch Banderolen o.ä. wird unterstützt. Vorgeschlagen und relativ leicht umsetzbar wären z.B. Aufkleber auf den Papierkörben mit Sprüchen wie zum Beispiel: „Was du heute kannst entsorgen…..“; oder „Wirf rein, die Stadt soll sauber sein“ oder „Respekt, wer`s sauber hält.“ Bei den Kosten von rd. zwei Euro pro Aufkleber (Größe 20 x 15 cm) und rd. 630 Papierkörben in der Stadt sollen die Aufkleber kurzfristig beschafft und die Maßnahme umgesetzt werden.

Für die Anzahl von Papierkörben in einer Stadt gibt es keine allgemeinen Richtwerte oder Faustformeln. Eine Umfrage in Nachbarkommunen hatte zum Ergebnis, dass Eschweiler im Vergleich eine relativ hohe „Behälterdichte“ (1 Behälter pro 90 Einwohner) hat, während in den umliegenden Kommunen die Behälterdichte eher zwischen 100 und 110 schwankt. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass Eschweiler diesbezüglich relativ gut aufgestellt ist. Gleichwohl wird immer wieder auf Hinweise und Anregungen der Bürgerschaft reagiert und es werden weitere Behälter aufgestellt bzw. bestehende Behälter versetzt. Ein größerer Handlungsbedarf zur „Nachrüstung“ von Straßenpapierkörben wird aber nicht gesehen.

Die Leerung der Behälter erfolgt einmal wöchentlich, wobei die Behälter in der Innenstadt zwischen Bergrather Straße, Dürener Straße, Langwahn und Talstraße sogar täglich geleert werden. Dieser Leerungsrhythmus hat sich als ausreichend herausgestellt, wobei bei Bedarf (z.B. nach Mitteilung von Bürger/innen) auch Zwischenleerungen stattfinden.

Hinsichtlich der Montage von Laternenhaken für gelbe Säcke wurden an mehreren Leerungstagen der gelben Tonnen Kontrollen im Innenstadtbereich durchgeführt mit dem Ergebnis, dass fast in jedem Gebäude in der Stadt gelbe Tonnen oder sogar Container vorhanden sind. Wenn gelbe Säcke bereitgestellt waren, dann meist in Kombination mit einer oder mehreren gelben Tonnen. Es handelt sich nach hiesiger Einschätzung um Beistellsäcke, wenn beispielsweise das vorhandene gelbe Behältervolumen einmal nicht ausgereicht hat. Größere Ansammlungen von gelben Säcken immer wieder am gleichen Ort wurden im Zuge der Kontrollen nicht festgestellt. Diese These (es handelt sich in der Regel um Beistellsäcke und es sind immer wieder andere Grundstücke betroffen) wird dadurch gestützt, dass der Anschlussgrad an die gelbe Tonne mit 15.700 Behältern sehr hoch ist (Vergleich mit Restmülltonnen: rd. 16.600). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nach hiesigen Beobachtungen keine Stelle aufdrängt, an der diese Haken montiert werden sollten, bliebe die Standortauswahl letztlich ein Zufallsprodukt und könnte kaum zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb auf diese Haken verzichtet werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die Stadt Aachen nur deshalb für diese Haken entschieden hat, weil es dort keine gelben Tonnen gibt.

Zu 2: Sauberkeit des Marktes und des Marktumfeldes nach Großveranstaltungen

Beim EMF 2019 wurden, auch auf Grund der bereits bestehenden Bemühungen, erstmals Mehrwegbecher statt Einwegbecher eingesetzt. Dies wurde am 03.06.2019 gemeinsam mit den 6 Gastronomen am Markt beschlossen. Mit diesem Pfandsystem wird eine große Masse Müll vermieden, was zugleich zur Sauberkeit des Marktplatzes beiträgt. Nach dem EMF und mit den Erfahrungen aus diesem ersten Projekt soll im weiteren Verlauf, gemeinsam mit den Gastronomen, aber auch Vereinen, ein Konzept entwickelt werden, wie Abfälle noch deutlicher vermieden werden können. Bei Großveranstaltungen ist ebenfalls festzustellen, dass die am Markt befindlichen Abfallbehälter bereits nach kurzer Zeit wieder mit Müll befüllt sind. Aus diesem Grund stellt der hiesige Baubetriebshof zukünftig bei Großveranstaltungen zusätzliche Müllgefäße am Marktplatz bereit.


Zu 3: Umgang mit Vermüllung

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte, den seit dem Jahr 2009 unverändert geltenden Bußgeldkatalog anzupassen und die Bußgelder anzuheben.

Zur Ahndung von Verstößen nach der Eschweiler Straßenverordnung wurde seinerzeit das Projekt „Rote Karte“ gestartet. Diese Karte sollte Betroffene kurz und prägnant über ihre Zuwiderhandlungen gegen bestehende rechtliche Regelungen hinweisen und auf ein Verwarnungsgeld bei einem erneuten Verstoß hinweisen. Ziel des Projekts war es, an die Einsicht der betroffenen Personen zu appellieren; die Karte beinhaltete eine Aufstellung hinsichtlich verschiedener Verwarnungsgeld-Höhen für bestimmte Tatbestände, bei denen von einem geringfügigen Vergehen ausgegangen wurde.

Neben allgemeinen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. eine fehlende oder nicht ordnungsgemäß angebrachte Hausnummerierung betrafen die Festlegungen auch Verwarngelder im Hinblick auf Umweltvergehen wie

·         das Wegwerfen bzw. Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten pp., insbesondere Zigarettenkippen, Kaugummi und Getränkedosen sowie

·         die Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere.

Die Höhe der festgelegten Verwarnungsgelder (15,00 € für das Wegwerfen von Müll bzw. 30,00 € für die ausbleibende Entsorgung von Tierkot) ist auch nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prävention bzw. der Abschreckung schlägt die Verwaltung vor, die Bußgelder spürbar zu erhöhen und Verstöße im Regelfall entsprechend mit einem Bußgeld i.H.V. mindestens 80,00 € zu ahnden.

Soweit ergänzende Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamts (einschließlich der Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes) vorgeschlagen werden, ist festzustellen, dass diese seit Jahren in zahlreichen Kursen, Seminaren und Lehrgängen geschult werden. Die regelmäßigen Schulungen, Unterweisungen usw. betreffen auch speziell die Sensibilisierung zu der im Antrag genannten Problematik, z.B. Schulungen mit dem Schwerpunkt „Ansprache und Umgang mit schwierigem Klientel und bei schwierigen Anlässen“. Dieses Fortbildungsprogramm soll fortgeführt und bei Bedarf auch intensiviert werden.

Hinsichtlich des Sachstandsberichts zur Verschmutzung durch Hundekot wird mitgeteilt, dass im Jahr 2018 gezielte Überprüfungen in ziviler Kleidung und zu unterschiedlichsten Zeiten (morgens ab 05:30 bis in die späten Abendstunden) durchgeführt wurden; gleichwohl blieben diese Kontrollen ohne Ergebnis. Dies wurde insbesondere darauf zurückgeführt, dass sich Betroffene eher regelkonform verhalten, sofern sich Personen in Sichtweite befinden – hierbei ist es nicht entscheidend, ob diese Personen eine Uniform tragen oder nicht, auch wenn Uniformträger nochmals zusätzlich zu regelkonformen Verhalten motivieren. Dies wurde im Rahmen von bislang vier speziell auf die Hundekotproblematik ausgerichteten, mehrstündigen Kontrollen durch Ordnungsamtspersonal in den Monaten Oktober und November 2019 erneut bestätigt – auch in diesen Fällen wurden keine Verfehlungen festgestellt.

Generell wurde die Thematik als Dauerauftrag im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung für die Außendienstmitarbeiter/innen festgelegt, da neben Überprüfungen im Rahmen des Streifendienstes insbesondere die Elemente der Aufklärung, Information und Hilfestellung als wichtig erachtet werden. So wurden in der Vergangenheit insgesamt sechs Hundekotbeutel-Spender im Stadtgebiet (Stadtpark Kaiserstraße, Peter-Paul-Straße und Park Weisweiler) installiert, die von den Hundehaltern dankbar angenommen wurden. Zudem erfolgt gemeinsam mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid der Versand eines entsprechenden Informations-Flyers.

Obgleich in der Vergangenheit bereits verstärkt auf die Verschmutzung durch Hundekot geachtet wurde, ist beabsichtigt, zukünftig besonders betroffene Örtlichkeiten als Schwerpunkt verstärkt in die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamts einzubeziehen und die gezielten Kontrollen beizubehalten bzw. zu intensivieren.

Zu 4: Entsorgung von Vermüllung

Hinsichtlich einer zeitnahen Meldung von beispielsweise wilden Müllablagerungen gibt es schon seit Jahren eine Telefonnummer im Fachreich der Abfallwirtschaft (02403/71-300), die auch schon heute vielfach von Bürger/innen genutzt und regelmäßig bei Pressemitteilungen veröffentlicht wird. Im Bürgerportal unter dem Suchbegriff „wilde Müllablagerungen“ ist diese Telefonnummer ebenfalls hinterlegt. Gleichwohl ist dieser Hinweis/diese Anregung wichtig, weil diese Telefonnummer offensichtlich zu wenig bekannt bzw. nicht auffällig genug dargestellt ist. Im Abfallkalender für das Jahr 2020 wird deshalb unter anderem auf der Titelseite das Anliegen „wilder Müll“ mit Telefonnummer und Email-Adresse hinterlegt.

In den vergangenen zwei Jahren wurden zudem insgesamt 23 Fälle wilder Müllablagerungen über das Facebook-Profil der Stadt Eschweiler an die Stadtverwaltung gemeldet und entsprechend bearbeitet.

Die Meldung wilder Müllablagerungen durch ein Formular auf der Homepage wird ebenfalls befürwortet. Durch die Fachdienststelle(n) im Haus wird zurzeit geprüft, wie und wo ein solches „Dreckmeldeformular“ gut sichtbar/auffindbar auf der Homepage/im Bürgerportal positioniert werden kann.

Zu 5: Sauberkeit geht uns alle an: Gemeinsame Kampagne für Eschweiler

Der „Erste Eschweiler Umwelttag“ (01.06.2019) ist als Startschuss für eine breit angelegte Kampagne zur Sensibilisierung der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger zum Thema „wilder Müll“ zu verstehen.

In diesem Rahmen informierten verschiedenste lokale Akteure, wie z.B. die AWA Entsorgung GmbH, zu den Themen wilder Müll und seine Auswirkungen sowie zu verschiedenen Müllvermeidungsstrategien. Auch die hier integrierte partizipative Müllsammelaktion ist als Teil dieser Sensibilisierungs-Kampagne zu verstehen.

Diese gesamtstädtische Müllsammelaktion sowie der Umwelttag selbst sollen in Zukunft mindestens einmal jährlich stattfinden.

Zudem wird die Klimaschutzmanagerin in Zukunft als Koordinationsstelle für kleinere Müllsammelaktionen verschiedener lokaler Einrichtungen, wie Schulen oder Vereinen, fungieren. Erste Anfragen liegen hier bereits vor und sind bereits realisiert worden.

 

 

 

Zum Schreiben der CDU-Fraktion vom 18.06.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Die CDU-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 18.06.2019 die Prüfung der Einrichtung von so- genannten „Mülldetektiven“ am Beispiel der Stadt Hagen.

Dort sind seit April 2019 insgesamt 16 Mitarbeiter/innen des Umweltamts und des Baubetriebshofs in Vollzeit damit beauftragt, Personen, die ihren Müll wild entsorgen, auf frischer Tat zu ertappen und wilde Müllablagerungen zu melden. In diesem Falle steht der höheren Wahrscheinlichkeit, die Verursacher von wilden Müllablagerungen auf frischer Tat zu ertappen, ein entsprechend hoher Ressourceneinsatz (Personal, Material) gegenüber.

Beim Ordnungsamt sowie dem für die Abfallentsorgung zuständigen Bauverwaltungs- und Friedhofsamt gehen regelmäßig Hinweise auf wilde Müllablagerungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes, der ehrenamtlichen Ordnungshelfer sowie der Bürger/innen der Stadt Eschweiler ein.

 

Zur Vermeidung größerer Müllansammlungen werden die Meldungen umgehend bearbeitet; die Ablagerungen werden entsprechend zeitnah durch die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs und/oder die durch die Stadt Eschweiler beauftragte Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (AfG GmbH) entsorgt.

Seit der Auflösung der WBE GmbH und der erneuten Führung als „Baubetriebshof“ sind deutliche Verbesserungen im Hinblick auf die Sauberkeit in der Stadt Eschweiler feststellbar. Reinigungen finden täglich durch Kehrmaschinen sowie eines eigens für diesen Zweck beschafften, elektrisch betriebenen Stadt-Sauger, mit dessen Saugrohr-Aufsatz auch Kleinstmüll (wie z.B. Zigarettenfilter) aus Fugen zwischen Pflastersteinen aufgenommen werden kann, gereinigt.

Die Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs wurden im Zuge der Umstellung (neue Dienststellenbezeichnung) besonders für die Müll-Thematik sensibilisiert; neben der unverzüglichen Entfernung von durch das Bauverwaltungs- und Friedhofsamt oder Ordnungsamt gemeldeten Müllansammlungen nehmen die Mitarbeiter/innen selbst festgestellten Müll unmittelbar zur Entsorgung auf. Informationen, die einen Hinweis auf die Herkunft der Ablagerung geben können, werden entsprechend weitergeleitet.

Im Ergebnis wird der Umgang mit festgestellten bzw. gemeldeten Ablagerungen von wildem Müll positiv gesehen, zumal seit mehreren Monaten deutliche Verbesserungen erkennbar sind; die steigende Zahl von Meldungen durch die aufmerksame Bevölkerung über die verschiedensten Meldewege und nicht zuletzt die stetigen Bemühungen von Seiten der Mitarbeiter/innen des Baubetriebshofs zur Optimierung der Sauberkeit im öffentlichen Bereich bewirken ein deutlich verbessertes Stadtbild und insbesondere eine erkennbar verbesserte Sauberkeit in der Innenstadt.

Im Hinblick auf die o.a. Ausführungen sollte eine analoge Anwendung des „Hagener Modells“ nach Ansicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes in Eschweiler nicht erfolgen, zumal sich die Feststellung von Verstößen schwierig gestaltet (s.o.) und eine stärkere Aufklärung/Information sowie Sensibilisierung der Bevölkerung favorisiert wird. Gleichwohl soll ordnungswidriges Verhalten stärker kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet werden.

Mit Bezug auf den beantragten Bericht über die in den letzten vier Jahren ausgesprochenen Bußgelder mit Bezug zu Umweltvergehen wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Verstöße vereinzelt durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes geahndet wurden. Die Ordnungswidrigkeiten, die zu den in der nachfolgenden Statistik dargestellten Bußgeldverfahren führten, waren hingegen derart gravierend, dass eine Ahndung im Rahmen eines Verwarnungsgeldes nicht möglich war. Das Bußgeld war in diesen Fällen entsprechend höher.

Statistik Bußgeldverfahren in den Jahren 2015 bis 2019

 

Ordnungswidrigkeit

2015

2016

2017

2018

2019

Landes-Immissionschutzgesetz (Lärmbelästigungen)

2

1

2

5

9

Eschweiler Straßenverordnung

(Verrichten der Notdurft, ausbleibende Entfernung Hundekot usw.)

5

10

3

6

1

Kreislaufwirtschaftsgesetz

(z.B. Ablagerung wilder Müll)

1

1

7

2

3

Straßenreinigungssatzung

(ausbleibende Straßenreinigung)

1

1

0

1

1

Nichtraucherschutzgesetz

0

1

4

3

0

Summe

9

14

16

17

14

 

 

 

 


Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die anzubringenden 630 Aufkleber auf rd. 1.260 €.

Die Aufwendungen können –vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- aus dem für das Haushaltsjahr 2020 angemeldeten Ansatz bei Produkt 115370101 (Abfallbeseitigung), Sachkonto 52910000 (Aufwendungen sonstige Dienstleistungen) gedeckt werden.

 

 

 


Für die Abwicklung zur Anbringung der Aufkleber wird Arbeitskraft bei 663 gebunden.