Die als Anlage 6 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe
eines verkaufsoffenen Sonntags im November 2019“ wird beschlossen.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
18.10.2019 |
gez. Bertram |
gez. Graff |
Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte im Frühjahr 2019 die
Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage
-
am
07.04.2019 (Stadtfest „farbig vernetzt“)
-
am
01.09.2019 („Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag, Gesundheits- und
Sportpräsentation und
Fahrzeugschau“)
-
am
10.11.2019 (Stadtfest zum Tag des Karneval)
-
am
22.12.2019 (Stadtfest mit Weihnachtsmarkt).
Da es sich bei den Planungen für die jeweiligen Stadtfeste generell um
Grobplanungs-Konzepte handelt, die im Verlaufe des Jahres regelmäßig überarbeitet
oder geändert werden, ist eine Behandlung in zeitlicher Nähe zu den jeweils
betroffenen Tagen vorgesehen.
Das Planungskonzept für das in der Zeit vom 08.11.2019 bis 10.11.2019
geplante Stadtfest ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt
werden, wurde im Rahmen der Festsetzungen der vergangenen Jahre wie folgt
umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist Anlage 2 beigefügt.
Auf Basis der vorgelegten Grobplanungs-Konzepte wurde bereits im Frühjahr
von Seiten der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4
letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung zu
allen geplanten, verkaufsoffenen Sonntagen bis zum 14.03.2019 gebeten,
damit die Stellungnahme zur Freigabe des
verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr 2019 bei der Beratung und Beschlussfassung
im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigt werden konnte. Die Stellungnahmen
des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der Industrie- und Handelskammer
Aachen sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Weitere Stellungnahmen gingen nicht
ein.
Die vorgelegte Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. für das
Stadtfest vom 8. November bis 10. November 2019 wurde Mitte Oktober 2019 final
konkretisiert (siehe auch Programmablauf nach dem als Anlage 5 beigefügten,
aktuellen Flyer); demnach stellt sich der Ablauf nun wie folgt dar:
Das Programm zum Tag des Karnevals am 10.11.2019 sieht eine Ausdehnung
vom Hotel Flatten (Röthgener Straße Nähe Odilienstraße / Aufstellung aller
Karnevalsvereine) über die Marienstraße und die Fußgängerzone bis zum
Marktplatz vor (gemeinsamer Marsch aller Karnevalsvereine durch die Innenstadt
zur Bühne auf dem Marktplatz Eschweiler, Vorstellung des designierten
Prinzenpaars, verschiedenen karnevalistischen Tanz- und Musikdarbietungen (u.a.
das „Jecke Tön Projekt), Schausteller in der Fußgängerzone, Stand des
Lions-Club Eschweiler-Ascvilare).
Die erstmals im Jahr 2018 stattgefundene Kindersessions-Eröffnung wird am
Samstag, den 09.11.2019 erneut stattfinden; verschiedene Jugendabteilungen der
Eschweiler Karnevalsgesellschaften werden sich im Rahmen dieses Programmpunkts
auf der Bühne präsentieren.
Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars,
Prinzenwiegen und Verabschiedung des Prinzenpaars der vergangenen Session ist
alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende
Karnevalssession. Mehr als 5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte Karnevalisten
erwarten alljährlich die Vorstellung des zukünftigen Prinzen und seines
Zeremonienmeister, bevor am 11.11. (Montag nach dem Stadtfest) die
Karnevalssession eröffnet wird. Nicht zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als
mittlere kreisangehörige Gemeinde regelmäßig den viertgrößten Rosenmontagszug
in der Bundesrepublik Deutschland durchführt, zeigt, dass die Stadt in
erheblichem Maße karnevalistisch geprägt ist.
Im Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße
wird während des gesamten Stadtfestes (08.-10.11.2019) ein Food & Musik –
Festival stattfinden. Am Sonntag (10.11.2019) wird der Bereich zudem durch den
bewährten Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden. Wie bislang bei allen
Stadtfesten (und insbesondere zum alljährlichen Stadtfest zum Tag des
Karnevals) ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen.
Das umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen
Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen. Insgesamt wird erwartet, dass die
Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen
erheblich übersteigt.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW überarbeitet und der Stadt Eschweiler am 11.03.2019 übersandt.
Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für
die hier beantragte Ladenöffnung an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5
vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen
gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im
vorliegenden Fall dem „Stadtfest zum 35. Tag des Karnevals.“ Die Ladenöffnung ist für den unmittelbaren
Bereich der Veranstaltungsteilflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag
erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.)
zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich eines angemessenen
Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten,
dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt
(Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des
AuerbachCenters stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der
von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“
aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“
zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den
gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche
–auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des
AuerbachCenters– überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen
Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler
Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen
Grad wetterabhängig ist, wird nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an
Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen
Veranstaltungsteilbereichen und über die gesamte Zeit des Stadtfests zu
rechnen.
Dies gilt umso mehr für das Stadtfest zum Tag
des Karnevals, da der Karneval in der Stadt Eschweiler gegenüber anderen
Festivitäten einen der höchsten Stellenwerte besitzt. So gilt Eschweiler
überregional als rheinische Karnevalshochburg und statistisch gesehen sind –wie
oben darsgestellt– nahezu 10% der Eschweiler Bevölkerung in Karnevalsvereinen
organisiert. Im Hinblick auf das abwechslungsreiche, größtenteils zeitgleich in
verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindende Rahmenprogramm und nicht
zuletzt unter Berücksichtigung des bevorstehenden Beginns der Karnevalssession
wird daher mit einem überdurchschnittlich hohen Besucheraufkommen gerechnet.
Zudem liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte
Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das
Stadtfest Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht werden
wird.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebot dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiter zu entwickeln. Auch wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenters
vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der
unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur
Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich
der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße,
Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der
Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg (zuletzt von 24 auf 31
Ladenlokale). Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite
Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese
dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts
an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten
sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker (insbesondere zum
Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und
Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen
mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen,
das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene
Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Der
Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht, die in der
Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu vertreten und
regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des
Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung
des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der
betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste
erstreckt sich daher in der Regel auch auf das gesamte Wochenende und nicht nur
auf den Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten
acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten generell und insbesondere im Falle der Stadtfeste zum Tag des
Karnevals stets auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als
begleitenden Maßnahme gedacht ist.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“ oder auch die alljährliche Durchführung des
deutschlandweit viertgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass
Eschweiler 10 städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere
weiterführende Schulen und Förderschulen aufweist wie auch das stetig wachsende
Angebot im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für
junge Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen
Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und
Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den
demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel
ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als
andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten
verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler
stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder
Investoren sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“
usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V.
organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die
Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und
wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept zum Stadtfest in der Zeit
vom 08.11.-10.11.2019 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 6 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im September 2019“ zu beschließen.
keine
Keine