Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land NRW fristgerecht Anträge auf Bewilligung von Fördergeldern aus dem DigitalPakt Schule vollumfänglich (bis zur max. Förderhöhe) zu stellen und auch darüber hinaus nach Ablauf der Antragsfrist bedarfsgerecht Mittel zu beantragen. Dabei sollen die Mittel für die im Sachverhalt näher bezeichneten Zwecke beantragt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Medienkonzepte der Schulen einen Medienentwicklungsplan für die Dauer von 5 Jahren zu erstellen, der dem Rat nach Vorberatung im Schulausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Dieser ist bei Bedarf fortzuschreiben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Sachstand des Bewilligungsverfahrens regelmäßig im Schulausschuss zu berichten.
Unter Bezug auf die Verwaltungsvorlage 133/19 erfolgt nachfolgend ein Bericht über den aktuellen Sachstand betreffend der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ in Eschweiler. Das Land hat inzwischen die finale Fassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (RL DigitalPakt NRW) in Gestalt eines Erlasses beschlossen. Diese ist als Anlage beigefügt.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen für das Land NRW 1.054.338.000,00 €. Von dieser Gesamtsumme werden durch das Land pauschal zehn Prozent abgezogen, die voraussichtlich für die Weiterentwicklung der schulischen IT-Basisinfrastruktur LOGINEO verwendet werden.
Das Förderbudget berechnet sich für die Kreise, kreisfreien
Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie folgt: Das Budget wird zu
75% nach Schülerzahlen (Amtliche Schuldaten 2018/2019) und zu 25% nach dem
Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune an der
Gesamtzahl der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen (Durchschnitt über die
Jahre 2016 bis 2019) zugewiesen. Die
Stadt Eschweiler erhält nach dieser Berechnung ein Schulträgerbudget von
2.079.161,00 €.
Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, welche dem Schulträgerbudget entsprechen.
Erläuterung zu den
Förderbereichen und Förderfähigkeiten
Gefördert werden zum einen Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen. Diese Förderungen umfassen Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation.
Zum anderen werden regionale Investitionsmaßnahmen gefördert. Diese umfassen Entwicklung, Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation.
Die Förderung ist aufgeteilt in vier Fördersäulen, deren Unterpunkte größtenteils bereits in der Verwaltungsvorlage 133/19 aufgeführt worden sind:
1) IT-Grundstruktur
a) Aufbau oder Verbesserung der
digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
b) schulisches WLAN
c) Anzeige- und Interaktionsgeräte
(zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig
verwaltungsbezogene Funktionen.
2) Digitale Arbeitsgeräte,
insbesondere
für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung
oder schulgebundene Lehrerarbeitsplätze; zum Beispiel digitale
Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren zur Erfassung und Auswertung von
Messdaten, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische
Branchensoftware, 3D Drucker, digitale Schalttafeln, CAD und CNC Technik.
3) Schulgebundene mobile Endgeräte,
insbesondere
Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones bei Vorliegen
folgender Voraussetzungen:
a) Die Schule verfügt über eine
Infrastruktur, die förderfähig wäre oder diese ist durch den
Zuwendungsempfänger beantragt.
b) Das technisch-pädagogische
Einsatzkonzept erfordert solche Geräte aufgrund spezifisch dargestellter
fachlicher oder pädagogischer Anforderungen.
c) Die Gesamtausgaben für mobile
Endgeräte betragen am Ende der Laufzeit
-
maximal
20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen
pro Schulträger und
-
maximal
25.000 Euro je einzelner Schule.
4) Regionale Maßnahmen (soweit sie
von den Schulen unmittelbar nutzbar sind)
a) Systeme, Werkzeuge und Dienste,
die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei
zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die
Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler
Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
b) Strukturen für die professionelle
Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich
der Zuwendungsempfänger.
Regionale Maßnahmen sind Maßnahmen in einem bestimmten Gebiet (Region), die nicht unbedingt nur einen Schulträger betreffen, wie z. B. zentrale Serverlösungen, eine zentrale Administration der schulischen IT-Infrastruktur des oder der kooperierenden Schulträger.
Besondere
Voraussetzungen für die Zuwendung
Für Maßnahmen betreffend die IT-Grundstruktur und die digitalen Arbeitsgeräte bedarf es für jede zur Förderung vorgesehene Schule eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts. Dieses wird von Schulen und Schulträger gemeinsam erstellt. Es beinhaltet Teile des schulischen Medienkonzepts zusammen mit pädagogisch begründeten Planungen, Vereinbarungen zur IT-Grundstruktur und der medialen Ausstattung der Schule sowie eine Planung zur bedarfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte.
Erläuterung zum
Antragsverfahren
Anträge werden vom Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen vor Beginn der Maßnahme elektronisch gestellt. Die jeweilige Bezirksregierung prüft den Antrag auf Mittelabruf und ordnet dann die Auszahlung an. Der Zuwendungsempfänger tritt in Vorleistung, erst nach Rechnungsbegleichung ist eine Auszahlung der Fördermittel möglich.
Während der Laufzeit des Förderprogramms (bis zum 31.12.2024) können Anträge gestellt werden. Die Befristung des Schulträgerbudgets endet jedoch am 31. Dezember 2021. Ab dem 01. Januar 2022 entfällt die Bindung an das Schulträgerbudget. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können nur bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Anträge werden grundsätzlich für die Schulen getrennt nach Förderbereichen (IT-Grundstruktur, Digitale Arbeitsgeräte, Schulgebundene mobile Endgeräte, regionale Maßnahmen) gestellt. Es sollen möglichst viele Schulen pro Förderbereich zusammengefasst werden. Dieses schließt nicht aus, dass ein Schulträger nachträglich erneut pro Förderbereich weitere gebündelte Anträge oder aber im Ausnahmenfall auch Anträge für einzelne Schulen im Nachgang stellt.
Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung relevant:
Ø
Investitionsplanung
(Finanzierungs-, Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme)
Ø
Für
Investitionsmaßnahmen, welche nach dem 17.05.2019 begonnen wurden: Erklärung
des Antragsstellers, dass es sich um einen selbstständigen Abschnitt einer
schon begonnenen Investitionsmaßnahme handelt. Diese sind dann förderfähig,
wenn sie noch nicht durch die Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Ø
Bestätigung
über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des
Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und Support-IT.
Ø
Erklärung
zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen.
Ø
Angaben
zu jeder in den Antrag einbezogenen Schule:
-
Bestandsaufnahme
bestehender und benötigter Ausstattung, Bestandsaufnahme der aktuellen
Internetanbindung,
-
Technisch-pädagogisches
Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und
technischer Aspekte,
-
Bedarfsgerechte
Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte durch die Schule.
Die Verwaltung empfiehlt, die Mittel vollinhaltlich fristgerecht zu beantragen und ggf. auch nach dem 31.12.2021 bei sich noch abzeichnenden Bedarfen Förderanträge darüber hinaus zu stellen.
Kommunaler
Medienentwicklungsplan Eschweiler
Der Prozess der kommunalen Medienentwicklungsplanung der Stadt Eschweiler dient der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung im Aufbau einer entsprechenden IT-Grundstruktur und IT-Ausstattung in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler.
Der Medienentwicklungsplan (MEP) baut auf den Medienkonzepten der jeweiligen Schule auf, thematisiert Rahmenbedingungen, Ziele und die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Projekts Digitalisierung Schule. Er führt die pädagogischen, technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und organisatorischen Konzepte (Fortbildung, Finanzierung) in einer Gesamtplanung zusammen. Dabei ist die Erstellung des MEPs als Prozess zu verstehen, dessen Fortschreibung, Umsetzung und Evaluation stetige Aufgabe bleibt.
Die Erstellung bzw. Fortschreibung eines MEPs ist aktuell nicht vorgeschrieben, wird aber von der Verwaltung als sinnvoll erachtet, da er Grundlage für die inhaltliche und finanzielle Ausstattung der städtischen Schulen mit neuen Medien für einen längeren Zeitraum, z.B. analog zum Schulentwicklungsplan von fünf Jahren, sein sollte. Insofern wäre mit dem MEP eine Basis, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat und seiner Gremien, für Schulen und Verwaltung als Arbeits- und Planungsgrundlage geschaffen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen MEP jeweils für fünf Jahre zu erstellen, der bei Bedarf vorab fortzuschreiben ist.
Bis zum Schuljahresende 2019/2020 müssen, laut Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2018, alle Schulen ihr schulinternes Medienkonzept auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens weiterentwickeln. Hierzu hat das Land NRW mit dem Medienkompetenzrahmen NRW einen verbindlichen Orientierungsrahmen für alle Schulen bis zum Ende der Sekundarstufe I vorgegeben. Die Konzepte werden vom Euregionalen Medienzentrum auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit nach einem Kriterienkatalog geprüft.
Insgesamt wird angestrebt, die Ausstattung weitestgehend schulformgebunden zu standardisieren, um Kosten im Bereich Support, Wartung und Anschaffung zu sparen und um schulträgerweit einen Wissenspool bei den Beteiligten über die Ausstattung zu etablieren. So sollen beim Einsatz von Tablets nur iPads zur Verwendung kommen. Ebenfalls wird angestrebt in Abstimmung mit den Schulen, eine einheitliche pädagogische Oberfläche zu etablieren.
Die Grundschulen werden in der Grundschulleiterkonferenz nach den Herbstferien 2019 klären, ob eine grundschuleinheitliche Software bestellt werden kann für alle, z. B. von Oriolus, die bereits in der EGS und KGS Don Bosco im Einsatz ist.
Des Weiteren ist die Einrichtung einer Schulcloud in Vorbereitung.
Umsetzung des
DigitalPakts in Eschweiler:
A)
IT Grundstruktur
(Glasfaseranschluss, Inhouseverkabelung, Flächendeckendes WLAN)
Angelehnt an die Förderrichtlinie DigitalPakt Schule liegt der Schwerpunkt zunächst auf der Schaffung einer soliden IT Grundstruktur in allen Schulen. Eine flächendeckende Grundstruktur stellt, nach Auffassung der Verwaltung, einen ersten nachhaltigen Schritt in Richtung Digitalisierung Schule dar, auf welche aufbauend ein zukunftsgerechter digitaler Unterricht ermöglicht werden kann. Konkret bedeutet dies, dass eine strukturierte Verkabelung in den Gebäuden zu schaffen, WLAN-Infrastruktur bis in die Klassenräume zu etablieren und ein störungsfreier Betrieb und Support zu gewährleisten ist.
Mit dem Ausbau des pädagogischen Bereichs der weiterführenden Schulen wurde bereits 2019 begonnen. Dabei ist das Städtische Gymnasium im Rahmen der technischen Ausstattung Pilotschule in Eschweiler. Hier wurden in engem Austausch zwischen Stadtverwaltung, Medienteam der Schule, Schulleitung und regio IT Ausstattungsbedarfe aufgrund des Medienkonzepts geklärt und eine Priorisierung erstellt. Erfahrungswerte in der Umsetzung kommen dadurch den weiteren Schulen zugute.
Die Erweiterung bzw. Aufbau einer strukturierten Verkabelung in der Adam-Ries-Schule und den Grundschulen soll zeitnah in einem nächsten Schritt erfolgen. Parallel dazu wird der WLAN Ausbau in den weiterführenden Schulen fortgeführt. Für die Gewährleistung des Schulsupports im pädagogischen Bereich werden entsprechende Verhandlungen mit der regio IT geführt.
Ausbaustand Neubeschaffungen IT Grundstruktur in
Eschweiler:
Weiterführende Schulen
Ø
Städtisches
Gymnasium (Medienkonzept liegt, geprüft vom Euregionalen Medienzentrum (MZ),
vor.)
-
Alle
drei Gebäudestandorte wurden strukturiert verkabelt.
-
Anbindung
aller Standorte über 100 Mbit synchron (LWL).
-
Flächendeckender
WLAN-Ausbau ist erfolgt.
-
Server-/Clientstruktur
installiert.
Ø
Gesamtschule
Waldschule (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Alle
Gebäudestandorte wurden strukturiert verkabelt.
-
Anbindung
aller Standorte über 100 Mbit synchron (LWL).
-
Flächendeckender
WLAN-Ausbau in Vorbereitung.
-
Ausstattungsbedarf
wird zurzeit ermittelt.
Ø
Realschule
Patternhof (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ vor.)
-
Strukturierte
Verkabelung wird 2019 fertiggestellt.
-
Anbindung
über 100 Mbit synchron (LWL)
Ø
Adam-Ries-Schule
(Der Verwaltung liegt bisher kein Medienkonzept vor. Da sich die Schule selber
administriert, kann kein Sachstand wiedergegeben werden.)
-
Strukturierte
Verkabelung vorhanden. Unklar, ob diese den aktuellen Anforderungen genügt.
Prüfung des aktuellen Sachstands in Planung.
Ø
Willi-Fährmann-Schule
(Der Verwaltung liegt bisher kein Medienkonzept vor.)
-
Verkabelung
im EDV-Raum und in den Medienecken der Klassenräume vorhanden, vollständige
strukturierte Verkabelung in Planung.
-
Anbindung
an den Standort Stolberg ist erfolgt.
Grundschulen
Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen dem offenen Ganztag und den Schulen werden diese gemeinsam betrachtet. Dadurch profitiert der gesamte Schulalltag von der IT Grundstruktur und der digitalen Ausstattung. Daher soll der OGS-Bereich bereits in den schulischen Medienkonzepten Berücksichtigung finden.
Ø
EGS
Stadtmitte (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Strukturierte
Verkabelung im gesamten Gebäude vorhanden.
-
Flächendeckender
WLAN-Ausbau in Planung.
Ø
Alle
übrigen Grundschulstandorte sind nicht vollständig strukturiert verkabelt.
Meist sind entweder die Medienecken, die EDV Räume und teilweise der OGS
Bereich verkabelt.
-
Strukturierte
Verkabelung in Planung.
B)
Digitale Anzeigegeräte
Aufbauend auf die Verkabelung und WLAN Anbindung der Schulstandorte werden die Schulen in enger Abstimmung mit der Verwaltung und auf Grundlage der Medienkonzepte der Schulen mit digitalen Anzeigegeräten (z. B. Beamer, interaktive Tafeln, Displays) ausgestattet. Zur Beantragung wird die geplante technische Ausstattung im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, auf Grundlage der schulischen Medienkonzepte, pädagogisch begründet. Eine flächendeckende Ausstattung in allen Klassenräumen ist derzeit aufgrund des Budgetrahmens nur sukzessiv möglich. Den Lehrkräften soll ermöglicht werden, zunächst Erfahrungen mit den Arbeitsgeräten zu sammeln. Es ist den Schulen vorbehalten, in den Medienkonzepten festzuhalten, für welche pädagogischen Bedarfe digitale Arbeitsgeräte eingesetzt werden sollen und in welchen pädagogisch genutzten Räumen eine Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten sinnvoll ist.
Ausbaustand Neuausstattung digitale Anzeigegeräte in
Eschweiler:
Weiterführende Schulen
Ø
Städtisches
Gymnasium (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Selbstlernzentrum
wurde mit einer interaktiven Tafel ausgestattet.
Ø
Die
Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten der weiterführenden Schulen soll ab
2020 sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen.
-
Die
Medienkonzepte folgender Schulen liegen, geprüft vom MZ, vor:
§
Städtisches
Gymnasium
§
Gesamtschule
Waldschule
§
Realschule
Patternhof
-
Von
folgenden Schulen liegt der Verwaltung kein Konzept vor:
§
Adam-Ries-Schule
§
Willi-Fährmann-Schule
Grundschulen
Ø
Die
Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten der Grundschulen soll ab 2020
sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen, sobald die
weiterführenden Schulen abgeschlossen sind.
-
Die
Medienkonzepte folgender Schulen liegen, geprüft vom MZ, vor:
§
EGS
Stadtmitte
§
KGS
Bergrath
§
KGS
Bohl
§
KGS
Barbaraschule
§
KGS
Dürwiß
§
KGS
Don-Bosco
-
Von
folgenden Schulen liegt der Verwaltung kein Konzept vor:
§
KGS
Röhe
§
GGS
Weisweiler
§
Eduard-Mörike
§
Kinzweiler
C)
Digitale Arbeitsgeräte
Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung und schulgebundenen Lehrerarbeitsplätzen ist ebenfalls förderfähig. Hierfür kommen z. B. Messwerterfassungsgeräte, digitale Sensoren, Drucker, Scanner sowie schulgebundene Lehrerarbeitsplätze, die nicht vorrangig für den Verwaltungsbereich genutzt werden, in Frage. Grundlage für die Ausstattung sind die in den Medienkonzepten begründeten pädagogischen Bedarfe Zur Beantragung wird die geplante technische Ausstattung im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, auf Grundlage der schulischen Medienkonzepte, pädagogisch begründet. Ob schulgebundene Schülerarbeitsgeräte, z. B. in EDV Räumen förderfähig sind, wird derzeit geprüft.
Ausbaustand Neubeschaffung digitale Arbeitsgeräte in
Eschweiler:
Weiterführende Schulen
Ø
Städtisches
Gymnasium (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Installation
von insgesamt 54 PCs (Win 10) in den EDV-Räumen der Schulstandorte mit
pädagogischer Oberfläche auf allen Geräten.
-
Die
Altgeräte wurden DSGVO-konform entsorgt.
Ø
Gesamtschule
Waldschule (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Neuausstattung
der vier bestehenden EDV-Räume in Planung. Neuer zusätzlicher EDV-Raum mit 30
PCs in Planung.
Ø
Die
Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten der weiterführenden Schulen soll ab
2020 sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen.
-
Bisher
liegen der Verwaltung Medienkonzepte von drei weiterführenden Schulen vor (vgl.
Auflistung digitale Anzeigegeräte).
Grundschulen
Ø
Die
Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten der Grundschulen soll ab 2020
sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen, sobald die
weiterführenden Schulen abgeschlossen sind.
-
Bisher
liegen der Verwaltung Medienkonzepte von sechs Grundschulen vor (vgl.
Auflistung digitale Anzeigegeräte).
D)
Schulgebundene mobile Endgeräte
Da das Hauptaugenmerk der Förderrichtlinie nach Bundesvorgaben auf der Schaffung einer nachhaltigen IT Grundstruktur liegt, sind die Mittel zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte begrenzt. Ausgehend von der Förderrichtlinie bedeutet dies für die Stadt Eschweiler, dass maximal 25.000 Euro pro Schule für mobile Endgeräte veranschlagt werden können. Innerhalb dieses Rahmens sollen, nach dem Aufbau einer IT Grundstruktur, auf Grundlage der Medienkonzepte der Schulen mobile Endgeräte beschafft werden. Zur Beantragung wird die geplante technische Ausstattung im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, auf Grundlage der schulischen Medienkonzepte, pädagogisch begründet.
Ausbaustand Neubeschaffung schulgebundene mobile
Endgeräte in Eschweiler:
Weiterführende Schulen
Ø
Städtisches
Gymnasium (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
Ø
Zurverfügungstellung
von 32 iPads in zwei Koffern für den Einsatz im Unterricht in Haupt- und
Nebengebäude erfolgt. Mit Konfiguration über ein Mobile Device Management (MDM)
ausgestattet.
Ø
Gesamtschule
Waldschule (Medienkonzept liegt, geprüft vom MZ, vor.)
-
Anschaffung
von iPads in Planung.
Ø
Die
Ausstattung mit schulgebundenen mobilen Endgeräten der weiterführenden Schulen
soll ab 2020 sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen.
-
Bisher
liegen der Verwaltung Medienkonzepte von drei weiterführenden Schulen vor (vgl.
Auflistung digitale Anzeigegeräte).
Grundschulen
Ø
Die
Ausstattung mit schulgebundenen mobilen Endgeräten der Grundschulen soll ab
2020/21 sukzessive auf Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte folgen, sobald
die weiterführenden Schulen abgeschlossen sind.
-
Bisher
liegen der Verwaltung Medienkonzepte von sechs Grundschulen vor (vgl.
Auflistung digitale Anzeigegeräte).
Ø
In
der KGS Bergrath, KGS Barbaraschule Standort Röthgen und GGS Weisweiler besteht
jedoch ein dringender Bedarf, sodass zeitnah Ersatzgeräte beschafft und
eingerichtet werden sollen.
Im Folgenden ist der Bedarf aufgeführt:
Schule |
Ist Stand |
Dringender
Bedarf |
KGS Bergrath |
PCs in den
Medienecken nicht mehr nutzbar, sinnvoller Unterricht mit den zur Verfügung
gestellten Geräten nicht mehr möglich. |
30 Laptops 1 Drucker |
KGS
Barbaraschule Standort Röthgen |
Geräte im
EDV-Raum nicht mehr nutzbar und somit kein Unterricht möglich. |
12 Laptops
als Ersatzbeschaffung 1 Drucker |
GGS Weisweiler |
16 Geräte
sind veraltet und nur noch rudimentär einsetzbar, ein sinnvoller Unterricht
ist nicht möglich. |
18 Laptops 1 Drucker |
Zusammenfassung der bevorstehenden Maßnahmen:
-
Städtisches
Gymnasium:
Rückwirkende Beantragung der Fördermittel für die förderfähigen Maßnahmen ab
dem 17.05.2019. Erweiterung der Ausstattung um zwei Anzeigegeräte für die
EDV-Räume im Haupt- und Nebengebäude, sobald die Anforderung der Schule
vorliegt. Fortsetzung der Maßnahmen bei Bedarf.
-
Gesamtschule
Waldschule:
Rückwirkende Beantragung der Fördermittel für die förderfähigen Maßnahmen ab
dem 17.05.2019, Beantragung der Fördermittel für die IT Grundstruktur
(Schulisches WLAN), Maßnahmenbeginn nach Bewilligung durch die
Bezirksregierung. Anschließende Beantragung der Fördermittel für digitale
Arbeitsgeräte sowie schulgebundene mobile Endgeräte.
-
Realschule
Patternhof:
Beantragung der Fördermittel IT Grundstruktur (Schulisches WLAN), Beginn der
Maßnahme nach Bewilligung durch die Bezirksregierung, 1. Abstimmungsgespräch
bzgl. der Erstausstattung. Anschließende Beantragung der Fördermittel für
digitale Arbeitsgeräte, Einrichtung von drei EDV Räumen nach Bewilligung durch
die Bezirksregierung.
-
Adam-Ries-Schule: Prüfung der Finanz- und
Zeitplanung bezgl. des Ausbaus der strukturierten Verkabelung durch einen
Planer, Beantragung der Fördermittel für die IT Grundstruktur (Aufbau oder
Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und Schulgeländen),
Beginn der Maßnahme nach Bewilligung durch die Bezirksregierung.
-
Willi-Fährmann-Schule:
Prüfung der
Finanz- und Zeitplanung bezgl. des Ausbaus der strukturierten Verkabelung durch
einen Planer, Beantragung der Fördermittel für die IT Grundstruktur (Aufbau
oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und Schulgeländen),
Beginn der Maßnahme nach Bewilligung durch die Bezirksregierung.
-
EGS
Stadtmitte:
Beantragung der Fördermittel für die IT Grundstruktur (Schulisches WLAN),
Beginn der Maßnahme nach Bewilligung durch die Bezirksregierung.
-
Grundschulen
(ausgenommen EGS Stadtmitte):
Prüfung der Finanz- und Zeitplanung bezgl. des Ausbaus der strukturierten
Verkabelung durch einen Planer, Beantragung der Fördermittel für die IT
Grundstruktur (Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulgebäuden und Schulgeländen), Beginn der Maßnahme und sukzessive Umsetzung
nach Bewilligung durch die Bezirksregierung.
-
Ersatzbeschaffungen: KGS Bergrath, KGS Barbaraschule
Standort Röthgen und GGS Weisweiler. Werden vorgezogen ohne Inanspruchnahme der
Mittel aus dem DigitalPakt.
-
MEP: Fortschreibung und Entwicklung
der Medienentwicklungsplanung für fünf Jahre.
-
Geräteübersicht: Es soll eine Geräteübersicht
erstellt werden, aus der hervorgeht, welche Technik in den Schulen zum Einsatz
kommen soll, beispielsweise dass für Tablets standardisiert iPads angeschafft
werden sollen.
Insgesamt sind aus dem Schulträgerbudget der Stadt Eschweiler Mittel i. H. v. von 2.079.161,00 € abrufbar. Diese Erträge werden mit jeweils 800.000,00 € für die Jahre 2020 und 2021 sowie 429.000,00 € für das Jahr 2022 und 350.000,00 € für das Jahr 2023 bei Investitions-Nr. 12AIB015 – Medienentwicklung Schulen –, Produkt-Nr. 011111002 und Sachkonto-Nr. 38100002 anteilig veranschlagt.
Für das Ausgabekonto AIB Medienentwicklung Schulen, Investitions-Nr. 12AIB015 – Medienentwicklung Schulen –, Produkt-Nr. 011111002 und Sachkonto-Nr. 09110002, sind folgende Ansätze vorgesehen:
Ansatz 2020: 1,2 Mio €
Ansatz 2021: 1,2 Mio €
Ansatz 2022: 900.000 €
Ansatz 2023: 900.000 €
Über das Ausgabekonto werden die Vorleistungen für den DigitalPakt sowie sonstige Maßnahmen, die nicht über den DigitalPakt finanzierbar sind, abgedeckt.
Der Eigenanteil von 10 % des Gesamtinvestitionsvolumens ist
vom Schulträger aufzubringen.
Das Schulträgerbudget der Stadt Eschweiler von 2.079.161,00 € entspricht 90 %
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die oben aufgeführten Maßnahmen sollen mit städtischem Personal in Kooperation mit den unterschiedlichsten Vertragspartnern umgesetzt werden. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenfülle ist eine Personalmehrung im Bereich „103 – Technischer Service“ vorgesehen.