Betreff
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eschweiler
Vorlage
307/19
Art
Sitzungsvorlage RPA

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eschweiler wird beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

 


In der Rechnungsprüfungsordnung sind die grundlegenden Regelungen zu Stellung, Aufgaben und Organisation der örtlichen Rechnungsprüfung geregelt.

 

Die derzeit gültige Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eschweiler wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2010 beschlossen. Seinerzeit erfolgte die Neufassung aufgrund von gesetzlichen Änderungen bezüglich der Einführung des „Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF)“.

 

Durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW), dessen überwiegende Regelungen zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind, wurde u.a. die Gemeindeordnung NRW insbesondere hinsichtlich der Stellung und der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses wesentlich geändert. 

 

Diese Änderungen bedingen eine inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung.

 

Neben der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung ist als Anlage 2 die Neufassung der alten Fassung mit entsprechenden Erläuterungen gegenübergestellt.

 

 


  keine

 


  keine