Die als Anlage 1
beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eschweiler wird
beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.
In
der Rechnungsprüfungsordnung sind die grundlegenden Regelungen zu Stellung,
Aufgaben und Organisation der örtlichen Rechnungsprüfung geregelt.
Die
derzeit gültige Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eschweiler wurde in der
Sitzung des Stadtrates am 15.12.2010 beschlossen. Seinerzeit erfolgte die
Neufassung aufgrund von gesetzlichen Änderungen bezüglich der Einführung des
„Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF)“.
Durch
das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG
NRW), dessen überwiegende Regelungen zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind,
wurde u.a. die Gemeindeordnung NRW insbesondere hinsichtlich der Stellung und
der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses
wesentlich geändert.
Diese
Änderungen bedingen eine inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der
Rechnungsprüfungsordnung.
Neben
der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung ist als
Anlage 2 die Neufassung der alten Fassung mit entsprechenden Erläuterungen
gegenübergestellt.
keine
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