hier: Fortschreibung
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Fortschreibung
des städteregionalen Einzelhandelskonzepts (STRIKT) (Anlage 1) zur
Kenntnis und stimmt den vorgenommenen inhaltlichen Anpassungen im Sinne der
Erhöhung der Transparenz und der Wirksamkeit der Anwendungspraxis zum Vorteil
der Kommunen zu.
2. Er beschließt das neue STRIKT als zukünftige
interkommunale Abstimmungsgrundlage für großflächige Einzelhandelsentwicklungen
in der StädteRegion Aachen.
Das städteregionale Einzelhandelskonzept STRIKT dient seit 2008 als
interkommunale Abstimmungsgrundlage für großflächige Einzelhandelsentwicklungen
(größer 800 qm Verkaufsfläche) in der StädteRegion Aachen.
Es beruht auf einer freiwilligen Selbstbindung der Kommunen und ist durch
entsprechende Ratsbeschlüsse legitimiert (vgl. VV 143/07). Das STRIKT wird von
allen Partnern als wirkungsvolles Steuerungsinstrument anerkannt und
erfolgreich praktiziert.
Im Rahmen der durch das Büro GMA in 2015 durchgeführten Evaluierung wurde
deutlich, dass eine Fortschreibung und Aktualisierung des STRIKT zwingend
erforderlich ist, um einerseits Anpassungen an die veränderten rechtlichen
Rahmenbedingungen (neue landesplanerische Vorgaben und geänderte Rechtslage
durch den seit 2017 gültigen LEP NRW) vorzunehmen und andererseits die
Anwendungspraxis noch transparenter und pragmatischer zu gestalten. Gleichfalls
wurde eine aktualisierte Bestandsaufnahme der dem STRIKT zugrunde liegenden
Daten (großflächiger Einzelhandel) empfohlen.
Die Fortschreibung des STRIKT wurde 2019 durch das Büro Stadt+Handel,
Dortmund, in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis STRIKT erarbeitet. Der AK
STRIKT setzt sich aus den Vertretern der kommunalen Planungsämter, der IHK
Aachen, der Bezirksregierung Köln und dem Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln
zusammen.
Die wichtigsten, im Rahmen der Aktualisierung des STRIKT erarbeiteten
Anpassungen sind:
•
Aktualisierung
der Bestandsaufnahme zum großflächigen Einzelhandel
•
Anpassung
des STRIKT an aktuelle landesplanerische Ziele des LEP NRW - Kapitel 6.5
„Großflächiger Einzelhandel“
•
Modifikationen
hinsichtlich der Fallzahlen, mit denen sich der AK STRIKT beschäftigt:
Ableitung und Begründung neuer Aufgreifschwellen zur Beurteilung einer
städteregionalen Bedeutsamkeit von Planvorhaben
•
Umgang
mit externen Gutachten (Verträglichkeits- und Auswirkungsanalysen): Erarbeitung
von Mindeststandards für die Erstellung von Gutachten mit der Zielsetzung einer
besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der externen Ausarbeitungen
•
Berücksichtigung
der Anregungen aus der Bürgermeisterkonferenz (u. a. Effektivität der Einbindung
der Nachbarkreise DN, HS und EU sowie der transnationalen Nachbarn Belgien und
Niederlande in das STRIKT-Verfahren)
•
Umgang
mit Konfliktfällen (z. B. Bestandsstandorte mit minimalen
Betriebserweiterungen; Regelungen bei hochspezialisierten Sortimenten z. B.
Reitsportartikel, Lage außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB))
Erläuterungen zu den o. g. Bausteinen erfolgen durch das gutachterliche
Büro Stadt + Handel, Herrn Nussbaum, in
der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 19.09.2019.
Im Zuge der Beteiligung der politischen Gremien findet ab September die
Präsentation des Berichts in den Fachausschüssen der Kommunen und der
StädteRegion Aachen (Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und
Europa (REG)) statt. Dazu wurde eine gleichlautende Mustervorlage durch die
StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt. Das neue STRIKT soll im
Städteregionsausschuss (SRA) am 14.11.19 verabschiedet werden.
Die im Rahmen der Fortschreibung des STRIKT angefallenen Kosten werden über die StädteRegion Aachen getragen.
Keine