Betreff
Städteregionales Einzelhandelskonzept (STRIKT Aachen);
hier: Fortschreibung
Vorlage
245/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Der Rat nimmt den Bericht zur Fortschreibung des städteregionalen Einzelhandelskonzepts (STRIKT) (Anlage 1) zur Kenntnis und stimmt den vorgenommenen inhaltlichen Anpassungen im Sinne der Erhöhung der Transparenz und der Wirksamkeit der Anwendungspraxis zum Vorteil der Kommunen zu.

2.       Er beschließt das neue STRIKT als zukünftige interkommunale Abstimmungsgrundlage für großflächige Einzelhandelsentwicklungen in der StädteRegion Aachen.

 

 


 

Das städteregionale Einzelhandelskonzept STRIKT dient seit 2008 als interkommunale Abstimmungsgrundlage für großflächige Einzelhandelsentwicklungen (größer 800 qm Verkaufsfläche) in der StädteRegion Aachen.

 

Es beruht auf einer freiwilligen Selbstbindung der Kommunen und ist durch entsprechende Ratsbeschlüsse legitimiert (vgl. VV 143/07). Das STRIKT wird von allen Partnern als wirkungsvolles Steuerungsinstrument anerkannt und erfolgreich praktiziert.

 

Im Rahmen der durch das Büro GMA in 2015 durchgeführten Evaluierung wurde deutlich, dass eine Fortschreibung und Aktualisierung des STRIKT zwingend erforderlich ist, um einerseits Anpassungen an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (neue landesplanerische Vorgaben und geänderte Rechtslage durch den seit 2017 gültigen LEP NRW) vorzunehmen und andererseits die Anwendungspraxis noch transparenter und pragmatischer zu gestalten. Gleichfalls wurde eine aktualisierte Bestandsaufnahme der dem STRIKT zugrunde liegenden Daten (großflächiger Einzelhandel) empfohlen.

 

Die Fortschreibung des STRIKT wurde 2019 durch das Büro Stadt+Handel, Dortmund, in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis STRIKT erarbeitet. Der AK STRIKT setzt sich aus den Vertretern der kommunalen Planungsämter, der IHK Aachen, der Bezirksregierung Köln und dem Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln zusammen.

 

Die wichtigsten, im Rahmen der Aktualisierung des STRIKT erarbeiteten Anpassungen sind:

 

            Aktualisierung der Bestandsaufnahme zum großflächigen Einzelhandel

 

            Anpassung des STRIKT an aktuelle landesplanerische Ziele des LEP NRW - Kapitel 6.5 „Großflächiger Einzelhandel“

 

            Modifikationen hinsichtlich der Fallzahlen, mit denen sich der AK STRIKT beschäftigt: Ableitung und Begründung neuer Aufgreifschwellen zur Beurteilung einer städteregionalen Bedeutsamkeit von Planvorhaben

 

            Umgang mit externen Gutachten (Verträglichkeits- und Auswirkungsanalysen): Erarbeitung von Mindeststandards für die Erstellung von Gutachten mit der Zielsetzung einer besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der externen Ausarbeitungen

 

            Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgermeisterkonferenz (u. a. Effektivität der Einbindung der Nachbarkreise DN, HS und EU sowie der transnationalen Nachbarn Belgien und Niederlande in das STRIKT-Verfahren)

 

            Umgang mit Konfliktfällen (z. B. Bestandsstandorte mit minimalen Betriebserweiterungen; Regelungen bei hochspezialisierten Sortimenten z. B. Reitsportartikel, Lage außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB))

 

Erläuterungen zu den o. g. Bausteinen erfolgen durch das gutachterliche Büro Stadt + Handel, Herrn Nussbaum,  in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 19.09.2019. 

 

Im Zuge der Beteiligung der politischen Gremien findet ab September die Präsentation des Berichts in den Fachausschüssen der Kommunen und der StädteRegion Aachen (Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa (REG)) statt. Dazu wurde eine gleichlautende Mustervorlage durch die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt. Das neue STRIKT soll im Städteregionsausschuss (SRA) am 14.11.19 verabschiedet werden.

 

 

 

 


Die im Rahmen der Fortschreibung des STRIKT angefallenen Kosten werden über die StädteRegion Aachen getragen.

 


Keine