Der im Sachverhalt
und der Anlage dargestellten Fortschreibung der Maßnahmenliste für das
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt.
Die Stadt erhält im
Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Zeitraum 2017 – 2020 jährlich
Fördermittel in Höhe von 1.101.219,00 € = 4.404.876,00 € insgesamt zur
Verbesserung der Infrastruktur an Schulen.
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen
Maßnahmenliste zur Abwicklung über das Förderprogramm zugestimmt (VV 323/16).
Die Maßnahmenliste
wurde durch Beschlussfassung am 18.12.2018 (VV 308/18) fortgeschrieben.
Aufgrund von
sachtechnischen sowie bearbeitungstechnischen Zwängen muss die mit o.g.
Verwaltungsvorlage 308/18 beschlossene Maßnahmenliste nun noch einmal
fortgeschrieben werden. Es sind teilweise Verschiebungen und Umstrukturierungen
der Maßnahmen erforderlich, um das Mittelkontingent des Förderprogramms der
Jahre 2018 bis 2020 voll ausschöpfen zu können.
Die aktualisierte
Maßnahmenliste ist in der Anlage beigefügt. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurden
dabei die bisherigen Ausgaben für die jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Bei den
Schätzkosten für die Jahre 2019 und 2020 handelt es sich um die aktualisierten
Ansätze. Aus der Maßnahmenliste ergeben sich folgende Änderungen zur o.g.
Beschlussfassung vom 18.12.2018:
Maßnahmenpaket
2018
Die Maßnahme „Aula
Patternhof“ ist weitestgehend abgewickelt, Restarbeiten und die
Schlussabrechnung werden im Maßnahmenpaket 2019 erfolgen.
Mit der „Sanierung
Pfannendach Gymnasium“ wurde begonnen, aufgrund von technischen Schwierigkeiten
konnte die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Sanierung erfolgt
nun mit der Sanierung des Daches des Altbaus in 2020.
Die gem. VV 308/18
vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Waldschule mussten aufgrund der
Dringlichkeit anderer Maßnahmen verschoben werden. Die Erneuerung der
Wasseraufbereitungsanlage soll nun in 2020 erfolgen. Die Sanierung erdberührter Fassadenteile muss
zunächst zurückgestellt werden.
Um die jährliche
Fördersumme zu erreichen, sollen die in der Maßnahmenliste dargestellten und im
Förderzeitraum bereits durchgeführten zusätzlichen Maßnahmen über das
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden.
Maßnahmenpaket
2019
Auch in 2019 müssen die Sanierungsmaßnahmen in der
Waldschule neu geordnet werden. Von den in der VV 308/18 genannten Maßnahmen
können lediglich die Brandschutzmaßnahmen in 2020 umgesetzt werden. Die
Erneuerung der bituminösen Dacheindeckung des Mitteltraktes wird in 2020
erfolgen.
Die Erneuerung der
Schmutzwasserhebeanlage in der Realschule muss nach 2020 verschoben werden.
Als zusätzliche
Maßnahmen sind der Einbau von Brandschutztüren in der Waldschule und
Bodenbelagsarbeiten am Gymnasium vorgesehen.
Der Stand der bisher
geleisteten Zahlungen für die in der Maßnahmenliste für 2019 genannten
Maßnahmen beträgt derzeit 533.381,57€ (Stand 21.10.2019). Bis zur Fertigstellung
der Arbeiten wird von Gesamtkosten von
1.160.900 € in diesem Bereich ausgegangen. Die Maßnahmen können gemäß den
Förderbedingungen auch noch im Folgejahr fertiggestellt und abgerechnet werden.
Maßnahmenpaket
2020
Das Maßnahmenpaket
2020 wurde um die vorgenannten Verschiebungen ergänzt. Die Sanierung des
Flachdachs der Sporthalle und des Bodens der Waldschule sollen bis 2021
zurückgestellt werden.
Zusätzlich zu den
bisher geplanten Maßnahmen gem. VV 308/18 sollen in 2020 die Erneuerung der
Sicherheitsbeleuchtung der Aula im Hauptgebäude des Gymnasiums und die
Erneuerung von Brandschutztüren im Nebengebäude Gartenstraße realisiert werden.
Bei entsprechender
Umsetzung der dargestellten Maßnahmen kann die Abdeckung des jährlichen
Förderbetrags sichergestellt werden.
Über die bisher
getätigten Mittelabrufe in 2017 und 2018 in einer Gesamthöhe von 1.777.000 €
hinaus wurden am 22.10.2019 weitere 1.445.000 € beim Fördergeber abgerufen. In
2020 sind noch 1.182.000 € abzurufen.
Durch die Maßnahmen werden verschiedene Ausgabesachkonten im Produkt 01 111 1203 – Technisches Gebäudemanagement – belastet. Die entsprechenden Fördermittel sind bzw. werden veranschlagt bei Produkt 03 243 0101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 4231 0000 – Schuldiensthilfe vom Land-.
Die Bearbeitung der
baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des techn.
Gebäudemanagements, bei Bedarf unter Einschaltung von
Ingenieur-/Architektenbüros.