Betreff
Förderprogramm "Gute Schule 2020"; hier: Fortschreibung der Maßnahmenliste
Vorlage
240/19
Aktenzeichen
65/651
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt und der Anlage dargestellten Fortschreibung der Maßnahmenliste für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt.

 


Die Stadt erhält im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Zeitraum 2017 – 2020 jährlich Fördermittel in Höhe von 1.101.219,00 € = 4.404.876,00 € insgesamt zur Verbesserung der Infrastruktur an Schulen.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenliste zur Abwicklung über das Förderprogramm zugestimmt (VV 323/16).

Die Maßnahmenliste wurde durch Beschlussfassung am 18.12.2018 (VV 308/18) fortgeschrieben.

 

Aufgrund von sachtechnischen sowie bearbeitungstechnischen Zwängen muss die mit o.g. Verwaltungsvorlage 308/18 beschlossene Maßnahmenliste nun noch einmal fortgeschrieben werden. Es sind teilweise Verschiebungen und Umstrukturierungen der Maßnahmen erforderlich, um das Mittelkontingent des Förderprogramms der Jahre 2018 bis 2020 voll ausschöpfen zu können.

 

Die aktualisierte Maßnahmenliste ist in der Anlage beigefügt. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurden dabei die bisherigen Ausgaben für die jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Bei den Schätzkosten für die Jahre 2019 und 2020 handelt es sich um die aktualisierten Ansätze. Aus der Maßnahmenliste ergeben sich folgende Änderungen zur o.g. Beschlussfassung vom 18.12.2018:

 

Maßnahmenpaket 2018

Die Maßnahme „Aula Patternhof“ ist weitestgehend abgewickelt, Restarbeiten und die Schlussabrechnung werden im Maßnahmenpaket 2019 erfolgen.

Mit der „Sanierung Pfannendach Gymnasium“ wurde begonnen, aufgrund von technischen Schwierigkeiten konnte die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Sanierung erfolgt nun mit der Sanierung des Daches des Altbaus in 2020.

Die gem. VV 308/18 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Waldschule mussten aufgrund der Dringlichkeit anderer Maßnahmen verschoben werden. Die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage soll nun in 2020 erfolgen. Die  Sanierung erdberührter Fassadenteile muss zunächst zurückgestellt werden.

Um die jährliche Fördersumme zu erreichen, sollen die in der Maßnahmenliste dargestellten und im Förderzeitraum bereits durchgeführten zusätzlichen Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden.

 

Maßnahmenpaket 2019

Auch in 2019  müssen die Sanierungsmaßnahmen in der Waldschule neu geordnet werden. Von den in der VV 308/18 genannten Maßnahmen können lediglich die Brandschutzmaßnahmen in 2020 umgesetzt werden. Die Erneuerung der bituminösen Dacheindeckung des Mitteltraktes wird in 2020 erfolgen.

Die Erneuerung der Schmutzwasserhebeanlage in der Realschule muss nach 2020 verschoben werden.

Als zusätzliche Maßnahmen sind der Einbau von Brandschutztüren in der Waldschule und Bodenbelagsarbeiten am Gymnasium vorgesehen.

Der Stand der bisher geleisteten Zahlungen für die in der Maßnahmenliste für 2019 genannten Maßnahmen beträgt derzeit 533.381,57€ (Stand 21.10.2019). Bis zur Fertigstellung der Arbeiten wird von Gesamtkosten  von 1.160.900 € in diesem Bereich ausgegangen. Die Maßnahmen können gemäß den Förderbedingungen auch noch im Folgejahr fertiggestellt und abgerechnet werden.

 

Maßnahmenpaket 2020

Das Maßnahmenpaket 2020 wurde um die vorgenannten Verschiebungen ergänzt. Die Sanierung des Flachdachs der Sporthalle und des Bodens der Waldschule sollen bis 2021 zurückgestellt werden.

Zusätzlich zu den bisher geplanten Maßnahmen gem. VV 308/18 sollen in 2020 die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung der Aula im Hauptgebäude des Gymnasiums und die Erneuerung von Brandschutztüren im Nebengebäude Gartenstraße realisiert werden.

 

Bei entsprechender Umsetzung der dargestellten Maßnahmen kann die Abdeckung des jährlichen Förderbetrags  sichergestellt werden.

 

Über die bisher getätigten Mittelabrufe in 2017 und 2018 in einer Gesamthöhe von 1.777.000 € hinaus wurden am 22.10.2019 weitere 1.445.000 € beim Fördergeber abgerufen. In 2020 sind noch 1.182.000 € abzurufen.

 

 


 

Durch die Maßnahmen werden verschiedene Ausgabesachkonten im Produkt 01 111 1203 – Technisches Gebäudemanagement – belastet. Die entsprechenden Fördermittel sind bzw. werden veranschlagt bei Produkt 03 243 0101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 4231 0000 – Schuldiensthilfe vom Land-. 

 


 

Die Bearbeitung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des techn. Gebäudemanagements, bei Bedarf unter Einschaltung von Ingenieur-/Architektenbüros.