Betreff
Bautechnische Stellungnahme zur Nutzungsdauer der Turnhalle Jahnstraße im Zuge des geplanten Umbaus des Kellergeschosses
Vorlage
230/19
Aktenzeichen
651/650
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 27.03.2019 wurde einstimmig der Umbau des Kellergeschosses der Sporthalle Jahnstraße zu einem Schulungs- und Sportzentrum entschieden (Verwaltungsvorlage Nr. 002/19).

Im Zuge der Vorberatung im Sportausschuss und im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 26.03.2019 wurde vom Ratsmitglied Herrn Spies (UWG) der Antrag gestellt, in Anbetracht der Investitionskosten für den Umbau zuvor eine Restnutzungsdauer der Sporthalle von mindestens 15 Jahren durch ein Gutachten zu bestätigen zu lassen. Die Verwaltung wurde in Folge dessen mit der Durchführung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

 

Die durch den Sachverständigen Prof. Dipl.-Ing Michael Zingel und das Ingenieurbüro BFT Cognos daraufhin erstellte bautechnische Stellungnahme liegt zwischenzeitlich vor. Die Gutachter bestätigen die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme in Hinblick auf die Anfrage der UWG zur weiteren Nutzungsdauer des Gesamtgebäudes für die nächsten 15 Jahre wie folgt:

 

"Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der geplanten Umbaumaßnahme im Kellergeschoss der Sporthalle kann bestätigt werden, dass eine weitere Nutzung der Sporthalle von ca. 15 Jahren möglich ist."

 

Im Zuge der Bearbeitung durch die Verwaltung wurde die Fragestellung korrespondierend zum Abschreibungszeitraum über die ursprünglichen 15 Jahre hinaus auf einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren erweitert. Hierzu wird im Gutachten ausgeführt, dass eine weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren unter Berücksichtigung erforderlicher Instandhaltungen und Sanierungen möglich ist. Gemeint sind hier der Austausch der Fenster im UG sowie die Erneuerung der bituminösen Dachabdichtung von 2011. Bei dieser ist laut Gutachten eine mittlere Lebensdauer von 20 Jahren seit der Herstellung anzusetzen. Die Erneuerung der genannten Bauteile ist im regelmäßigen Bauunterhalt in selber Zeitspanne ohnehin vorzusehen. Die Wirtschaftlichkeit der weiteren Nutzung wird hierdurch nicht in Frage gestellt.

 

Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.


keine


keine