Betreff
13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath -;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
206/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

2.       Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath - (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 (VV 298/15) die Aufstellung 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath - und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2009) werden diese Erweiterungsflächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die bereits durch das Autohaus bebauten Flächen im südlichen Teil werden als Gemischte Bauflächen (M) dargestellt (Anlage 2). Zukünftig soll dieser Bereich als Gemischte Bauflächen (M) dargestellt werden.

 

Wesentliche Ziele der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nördliche Erweiterung des bereits vorhandenen Autohauses um ein Werkstattgebäude, für eine zusätzliche Wohnnutzung und für den Ausbau des angrenzenden Wirtschaftsweges als Straße. Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, durch die Bereitstellung weiterer gemischt nutzbarer Bauflächen zur Bestandssicherung des Betriebes beizutragen und damit einer möglichen Verlagerung des Betriebsstandortes entgegenzuwirken.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 30.11.2015 bis 14.12.2015 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich keine Bürgerinnen oder Bürger geäußert.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen der Behörden ist als Anlage 1, die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage 6 beigefügt.

 

Der unveränderte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans ist als Anlage 3 mit Legende als Anlage 4, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.

 

Zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath - wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Gegen diese Änderung bestehen aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Der Eigentümer/ Investor trägt die Kosten für die erforderlichen Planungsleistungen wie auch für den Umweltbericht.

 


Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.