Betreff
Photovoltaik-Förderung bei Neubauvorhaben und bestehenden Gebäuden;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.05.2019
Vorlage
205/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

A)           1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Dachanlagen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben nach Vorbild des „Tübinger Modells“ zu erarbeiten.

 

2. Bei der Planung aller Neubaugebiete auf städtischem Grund und Boden ist ab sofort über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen in den Grundstückskaufverträgen, durch städtebauliche Verträge und/oder Festsetzungen in den Bebauungsplänen sicherzustellen, dass die Dächer von neuen Wohnhäusern und neuen gewerblich genutzten Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung und/oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden, sofern dies mit Blick auf die geographische Lage der Gebäude sinnvoll erscheint und sofern dies dem Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bereits bei der aktuell anstehenden Planung der Neubaugebiete „Sportplatz Nothberg“, „Indestadion“, „Vöckelsberg“ und „Patternhof“.

Bei der Aufstellung neuer B-Pläne sind die Gebäude zudem grundsätzlich so anzuordnen, dass eine optimale Ausnutzung der Sonnenkraft ermöglicht wird.

Zu prüfen ist auch, inwieweit zusätzliche Anreize zum Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen etwa durch Preisnachlässe beim Grunderwerb oder durch Gewährung steuerlicher Vergünstigungen geschaffen werden können.

 

3. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten und von der geographischen Anordnung von vornherein her entsprechend zu planen.

oder

 

B)      1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik- und Solarthermie-Dachanlagen (Solaranlagen) bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben sowie von Freiflächenanlagen zu erarbeiten.

 

2. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten, sofern dies wirtschaftlich und bautechnisch umsetzbar ist.

 

 


Mit Datum vom 20.05.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den in der Anlage 1 dargestellten Antrag „Photovoltaik-Förderung bei Neubauvorhaben und bestehenden Gebäuden“ gestellt.

 

Zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu A) 1.

 

Im o.a. Antrag wird die Erarbeitung eines Konzeptes nach dem Vorbild des „Tübinger Modells“ gefordert.

Im Jahr 2018 hat der Rat der Universitätsstadt Tübingen einen Grundsatzbeschluss zur Photovoltaikpflicht für neue Bauvorhaben gefasst. Da in Tübingen nur neue Baugebiete ausgewiesen werden, wenn alle Grundstücke an die Stadt verkauft wurden, kann die Stadt die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf allen Gebäuden, in denen Strom verbraucht wird, in den Grundstückkaufverträgen sowie in städtebaulichen Verträgen festschreiben. Wenn es diese vertragliche Möglichkeit nicht gibt, soll die Festsetzung in den Bebauungsplänen erfolgen, allerdings unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. Zur Vertiefung des Sachverhaltes wird auf die entsprechende Sitzungsvorlage 161/2018 (Anlage 2) des Rates der Universitätsstadt Tübingen verwiesen.

 

Im hier behandelten Antrag wird eine Übertragung des „Tübinger Modells“ auf ein entsprechendes Konzept für Eschweiler gefordert, welches nicht nur den Neubau sondern auch den Gebäudebestand umfasst.

Die darin zu übertragende Verpflichtung für die Eigentümer von Wohngebäuden, Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen zu installieren, ist nach Auffassung der Verwaltung in Anbetracht der oftmals unklaren technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Installation von Solaranlagen auf privaten Dächern nicht zielführend sowie der noch notwendigen Akzeptanzbildung für die „Erneuerbaren Energien“ nicht zuträglich. Die Verwaltung setzt daher bei der Förderung des Ausbaus der Photovoltaik bzw. Solarthermie auf Dachflächen grundsätzlich auf die Freiwilligkeit und auf eine verstärkte Förderung durch Information, Beratung und finanzielle Unterstützung.

 

Des Weiteren fehlt in Eschweiler zur direkten Übertragung des Tübinger Modells die Grundvoraussetzung, da in Tübingen alle Baugrundstücke in neuen Baugebieten im Eigentum der Stadt sind und von dieser veräußert werden. Damit hat die Stadt unmittelbar Einfluss über Kaufverträge oder städtebauliche Verträge auf die Eigentümer in den Neubaugebieten. Ein derartiges Modell des unmittelbaren Zugriffs würde in Eschweiler einen Grundsatzbeschluss wie in Tübingen erfordern, dass die Stadt nur neue Baugebiete ausweist, wenn sie vorher Eigentümerin der Flächen geworden ist. Diesen gibt es bisher nicht.

 

Zudem fehlt für die im Antrag geforderte Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf Bestandsgebäuden nach Einschätzung der Verwaltung die notwendige rechtliche Grundlage.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die unter A) 1. aufgeführte Formulierung abzulehnen und anstatt dessen der Verwaltung den unter B) 1. genannten offener gehaltene Auftrag zur Erarbeitung eines Konzeptes für den Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und auf Freiflächen zu erteilen. In diesem Konzept sollen neue Angebote zur Beratung und finanziellen Förderung von Eigentümern privater und gewerblicher Immobilien erarbeitet und nach Beschluss durch die politischen Gremien gemeinsam mit den Akteuren aus Handwerk und Energieversorgung umgesetzt werden.

 

 

Zu A) 2.

In Analogie zur o.g. Stellungnahme zu A) 1. rät die Verwaltung davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss in der vorgeschlagenen Art zu beschließen.

Da die Verwaltung wie oben bereits beschrieben grundsätzlich die freiwillige Entscheidung der Immobilieneigentümer zur Installation von Solaranlagen bevorzugt,  sollte das unter B) 1. zu erarbeitende Konzept auch die Vor- und Nachteile einer nur auf Freiwilligkeit basierenden Initiative zum Ausbau von Solaranlagen im Vergleich zum „Tübinger Modell“ aufzeigen, diese abwägen und im Anschluss konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Dachanlagen vorangebracht und die vielen potenziellen „Solardächer“ in Eschweiler zur Energieproduktion genutzt werden können.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den unter A) 2. aufgeführten Beschlussvorschlag abzulehnen und anstatt dessen als ersten Schritt der Verwaltung den unter B) 1. genannten Auftrag zur Erarbeitung eines Konzeptes zu erteilen.

 

Zu A) 3.

Bei der Planung städtischer Gebäude wird grundsätzlich die Errichtung von Solaranlagen mit in Betracht gezogen. Wenn eine Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit gegeben ist, plant und baut die Stadt auf den städtischen Gebäuden bereits Solaranlagen. Auch bei den Bestandsgebäuden der Stadt und ihrer Tochterunternehmen wurden in der Vergangenheit zahlreiche Dachflächen (z.B. Rathausdach, städt. Gymnasium, GeTeCe, etc.) hinsichtlich einer technischen Eignung für Photovoltaikanlagen und deren Wirtschaftlichkeit untersucht. Daraufhin wurden die geeigneten Flächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet und deren Betrieb der Städtischen Wasserwerk Eschweiler GmbH (StWE GmbH) übertragen.

Die Anordnung und geografische Ausrichtung von Neubauten unterliegt zahlreichen architektonischen und städtebaulichen Kriterien und orientiert sich dabei auch an den Gegebenheiten des Ortes, den gewachsenen Strukturen, vorhandenen Straßenzügen, historischen Bezügen, natürlichen oder topografischen Gegebenheiten, Kaltluftströmen, Emissionsquellen, usw.. Eine zwanghafte Ausrichtung der Gebäude und Dachflächen orientiert am Sonnenstand würde diesen städtebaulichen Grundsätzen widersprechen und ist heutzutage auch technisch und wirtschaftlich nicht mehr notwendig.

 

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss unter A) 3. abzulehnen und in der vorgeschlagenen geänderten Form B) 2. zu beschließen.

 


keine

 


keine