Die als Anlage 5 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe
eines verkaufsoffenen Sonntags im September 2019“ wird beschlossen.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
16.08.2019 |
gez. Bertram |
gez. Graff |
Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte im Frühjahr 2019 die
Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage
-
am
07.04.2019 (Stadtfest „farbig vernetzt“)
-
am
01.09.2019 („Stadtfest mit Kinder- und Jugendtag, Gesundheits- und
Sportpräsentation und
Fahrzeugschau“)
-
am
10.11.2019 (Stadtfest zum Tag des Karneval)
-
am
22.12.2019 (Stadtfest mit Weihnachtsmarkt).
Da es sich bei den Planungen für die jeweiligen Stadtfeste generell um
Grobplanungs-Konzepte handelt, die im Verlaufe des Jahres regelmäßig
überarbeitet oder geändert werden, ist eine Behandlung in zeitlicher Nähe zu
den jeweils betroffenen Tagen vorgesehen.
Das Planungskonzept für das in der Zeit vom 30.08.2019 bis 01.09.2019
geplante Stadtfest ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt
werden, wurde im Rahmen der Festsetzungen der vergangenen Jahre wie folgt
umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist Anlage 2 beigefügt.
Auf Basis der vorgelegten Grobplanungs-Konzepte wurde bereits im Frühjahr
von Seiten der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4
letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung zu
allen geplanten, verkaufsoffenen Sonntagen bis zum 14.03.2019 gebeten,
damit die Stellungnahme zur Freigabe des
verkaufsoffenen Sonntags im Frühjahr 2019 bei der Beratung und Beschlussfassung
im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigt werden konnte. Die Stellungnahmen
des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der Industrie- und Handelskammer
Aachen sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Weitere Stellungnahmen gingen nicht
ein.
Die vorgelegte Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. für das
Stadtfest vom 30. August bis 01. September 2019 wurde Ende Juli 2019 final
konkretisiert; demnach stellt sich der Ablauf nun wie folgt dar:
1.)
7.
Kinder- und Jugendtag (Sonntag, 01.09.2019 auf dem Marktplatz)
Auf dem Eschweiler Marktplatz soll
Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des siebten Kinder- und
Jugendtages die Möglichkeit eröffnet werden, sich und ihre Arbeit auf dem
Marktplatz und der dort bereitgestellten Bühne zu präsentieren. Angesprochen
sind in diesem Zusammenhang organisierte und nichtorganisierte Organisationen
mit weit über 2.000 Kindern bzw. Jugendlichen.
2.)
Gesundheit
– Prävention – Sport (Samstag (31.08.) und Sonntag (01.09.2019) in der
Innenstadt)
Wie bereits im Vorjahr soll das Thema
„Prävention“ in den Fokus gerückt und -da der Marktplatz bereits im Rahmen des
siebten Kinder- und Jugendtags belegt ist- auf einer Bühne in der Uferstraße
sowie in einem auf der Marienstraße aufgestellten Zelt durch entsprechende
Vorträge thematisiert werden. Ziel ist es, das Interesse für den
Gesundheitssektor zu wecken und die Stadt als Gesundheitsstadt und auch Stadt
des Sports in den Vordergrund zu stellen. Zahlreiche Sportvereine, Tanz- bzw.
Fitnessstudios, Therapeuten sowie andere Anbieter um den Themenkomplex
„Gesundheit – Prävention – Sport“ wurden eingeladen, ihren Bereich in
verschiedensten Formaten zu präsentieren.
3.) Konzert des Orchesters der
Freiwilligen Feuerwehr Eschweiler (Freitag (30.08.2019) auf dem Marktplatz)
Der
Musikzug und der Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Eschweiler werden
unter der Leitung von Thomas Lehnen ein Konzert anlässlich des 125jährigen
Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Eschweiler veranstalten.
4.) Volkshochschule Eschweiler
(Vorträge / Workshops am Sonntag (01.09.2019) auf dem Marktplatz und in der
Innenstadt)
Die Volkshochschule Eschweiler wird sich anlässlich ihres 100jährigen
Bestehens mit verschiedensten Aktionen am Stadtfest beteiligen.
5.) Fahrzeugschau (Samstag
(31.08.) und Sonntag (01.09.2019) am AuerbachCenter)
Im Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße
wird am 31.08.2019 und 01.09.2019 erneut die bewährte Fahrzeugschau angeboten.
Neben PKW verschiedener Hersteller und Fahrzeugen der Bundeswehr werden
auch verschiedene Fahrrad-Modelle ausgestellt – diese reichen von
Oldtimer-Fahrrädern bis hin zu E-Bikes. Zudem werden im Hinblick auf den
Themenschwerpunkt „Rettung und Erste Hilfe“ erneut verschiedenste
Fahrzeugkategorien der Feuerwehr und verschiedener Hilfsorganisationen
(Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser Hilfsdienst) vorgeführt und im
Rahmen von Mitmachaktionen präsentiert.
Der
Bereich des Fachmarktzentrums wird erneut durch den bewährten
Oldtimer-Shuttlebus-Service an den Veranstaltungsbereich „Innenstadt“
angebunden.
Ergänzt wird das umfangreiche Programm am Sonntag (01.09.2019) durch das
alle 2 Jahre stattfindende, von der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ Aachen
e.V.) organisierte „Entenrennen“ zwischen der Inde-Brücke am Ende der
Fußgängerzone und der Brücke Patternhof (Höhe Drieschplatz).
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser verwaltungsgerichtlicher
Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes.
Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018 (Az. 4 B 1580/18),
welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Untersagung einer
Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte, enthielt verschiedene
Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich der Auslegung des neu
gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW überarbeitet und der Stadt Eschweiler am 11.03.2019 übersandt.
Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für
die hier beantragte Ladenöffnung an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1, 2 und 5
vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen
gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden
Fall dem „Stadtfest mit Kinder- und
Jugendtag, Gesundheits- und Sportpräsentation und Fahrzeugschau.“ Die
Ladenöffnung ist für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsteilflächen
vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des
Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die
Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich eines angemessenen Verhältnisses
zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das
Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone,
Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des AuerbachCenters
stattfindet. Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer
Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund
zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen
sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich
betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche –auch unter
Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des AuerbachCenters– überwiegt
und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler
Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen
Grad wetterabhängig sind, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an
Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen
Veranstaltungsteilbereichen und über die gesamte Zeit des Stadtfests zu rechnen;
das o.a. Rahmenprogramm ist abwechslungsreich gestaltet, findet (größtenteils
zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsteilbereichen statt und spricht ein
breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen an. Es liegen keine
Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der
Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das Stadtfest Eschweiler auch
durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht werden wird.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebot dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiter zu entwickeln.
Auch wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenters
vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der
unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur
Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich
der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße,
Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der
Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht anstieg (zuletzt von 24 auf 31
Ladenlokale). Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot
in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese dauerhaft
erhalten zu können.
Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler
Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu
umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker
(insbesondere zum Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen
Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden
Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische
Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt
Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht
und beworben. Der Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht,
die in der Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu
vertreten und regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung
des Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und
Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung
der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe verkaufsoffener Sonntage stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste
erstreckt sich daher in der Regel auch auf das gesamte Wochenende und nicht nur
auf den Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (maximal vier der gesetzlich erlaubten
acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten stets auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als
begleitenden Maßnahme gedacht ist.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“ oder auch die alljährliche Durchführung des
deutschlandweit drittgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler
10 städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende
Schulen und Förderschulen aufweist wie auch das stetig wachsende Angebot im
Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für junge
Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge
und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen
Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell
erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess
mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden.
Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen
darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar
zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen Programmen und Maßnahmen
(s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als Hochzeitsstandort, Projekt
RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die alljährlichen,
durch den Citymanagement e.V. organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die
Vorteile der Stadt Eschweiler nach außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick
auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt
Aachen und insbesondere gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten
(hier wird die Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger
und wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept zum Stadtfest in der
Zeit vom 30.08.-01.09.2019 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 5 beigefügte
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen
Sonntags im September 2019“ zu beschließen.
keine
keine