Betreff
Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Vorlage
179/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfe- und der Schulausschuss beauftragen die Verwaltung, die Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag auf der Grundlage des im Sachverhalt näher dargestellten begonnenen Entwicklungsprozesses unter Beteiligung aller Akteure weiter fortzuführen.

 


 

In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 11.9.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Qualität im offenen Ganztag und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten und den genannten Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Sachverhalt der diesen Beschluss begründenden Verwaltungsvorlage 254/18 wurde bereits darauf hingewiesen, dass mit den Trägern der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) vereinbart wurde, dass die Verwaltung mit der Fachberatung beim Landesjugendamt Kontakt aufnehmen sollte, um eine Begleitung und Unterstützung in einem längerfristigen Entwicklungsprozess gewinnen zu können. Angestrebt werden sollte die Erstellung eines Rahmenkonzepts zur Qualität im offenen Ganztag.

 

Wenngleich ein abschließendes Konzept noch nicht vorgestellt werden kann, soll mittels dieser Verwaltungsvorlage über die bisherige Entwicklung berichtet, und ein Konsens auf der Ebene der Fachausschüsse herbeigeführt werden mit dem Ziel, den begonnenen Prozess fortzuführen.

 

Nachfolgend ist die bisherige Entwicklung dargestellt:

Am 29.1.2019 fand zunächst eine ganztägige Auftaktveranstaltung statt, an der neben Vertretern aus den Fachämtern des Jugendamtes und des Amtes für Schulen, Sport und Kultur aus der Verwaltung, Frau Uta Fonrobert vom Landesjugendamt - zuständig für das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit - und Frau Dr. Karin Kleinen vom Landesjugendamt, Fachberaterin Jugendförderung, zuständig für die Handlungsfelder OGS, Ganztagsbildung in der Sek. I, Kommunale Bildungslandschaften und Inklusion, teilnahmen. Mit dieser Auftaktveranstaltung, die extern moderiert wurde, sollte der Qualitätsprozess im Themenfeld Jugendhilfe-Schule im offenen Ganztag strukturiert werden unter Nutzung der Impulse von externen Fachberaterinnen.

 

Nach Klärung der Bestandsaufnahme, Erstellung einer Ressourcenkarte, der möglichen Anliegen aller Beteiligten und identifizierten Themen und Teilprozessen wurde zu der Frage, was mit der angestrebten Weiterentwicklung erreicht werden soll, folgendes (evt. vorläufiges) Leitziel gemeinsam entwickelt: 

 

Gemeinsame Gewährleistung der bestmöglichen Entwicklungs- und Bildungschancen

für alle Kinder und Jugendlichen in Eschweiler.

 

Im Rahmen dieses Workshops wurde allen Teilnehmern deutlich, dass es zum einen sehr viele Überschneidungsbereiche gibt, in denen gleiche Themenfelder sowohl von der Jugendhilfe als auch von  der Schulverwaltung gemeinsam bearbeitet und entwickelt bzw. unterstützt werden müssen, sei es das pädagogische Konzept der OGS, Rahmenbedingungen der OGS, die Themen Digitalisierung und Inklusion, die Sprachförderung, das Übergangsmanagement, die Einflussnahme oder Gestaltung des Sozialraums und nicht zuletzt die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Für die weitere Planung wurden zunächst erste Schritte vereinbart, insbesondere vor dem Hintergrund der am dringlichsten zu lösenden Problemstellungen.

 

Es kristallisierte sich im Laufe der Veranstaltung heraus, dass die aufgrund der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zu erwartenden steigenden Schüler- und OGS-Anmeldezahlen, vordringlich die daraus resultierenden Themenstellungen aufzugreifen sind. An dieser Stelle wird auf die Verwaltungsvorlage 132/19 (Schulentwicklungsplan der Stadt Eschweiler für die Schuljahre 2015/16 bis 2021/22 – Fortschreibung 2016 – 2. Aktualisierung  der Schülerzahlen 2018/19) verwiesen, die im letzten Schulausschuss am 28.5.2019 zur Kenntnis genommen wurde. Aus dieser Vorlage geht hervor, dass selbst an den Grundschulen, an denen kein Schülerzahlenanstieg prognostiziert wird, mit steigenden OGS-Anmeldungen zu rechnen ist. Konkret wurde auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung folgende Prognose für den OGS-Bereich erstellt:

 

Entwicklung der Grundschülerzahlen:

 

Nach der aktuellen Entwicklung der Geburtenzahlen und Bevölkerungsprognosen ist für den Zeitraum 2018/19 bis 2023/24 mit einem stetigen Anstieg der Schülerzahlen im Grundschulbereich zu rechnen von aktuell 468 Erstklässlern in 20 Klassen (gem. Amtliche Schulstatistik Oktober 2018) auf 590 in 26 Klassen. 

 

Dieser Schülerzahlenanstieg in den Eingangsklassen um 26 % zieht neben dem reinen damit verbundenen Mehrbedarf im Rahmen des regulären Unterrichts auch einen Mehrbedarf im Bereich des Ganztags mit sich.

 

Konkret haben sich die OGS-Zahlen bisher wie folgt entwickelt:

 

Jahr

2008

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

OGS-Schülerzahl

319

431

474

571

596

755

789

864

909

973

Schülerzahl insgesamt

2.133

2.055

1.999

1.985

1.937

1.929

1.947

1.986

2.009

1.992

Quote in %

14,95

21

24

28,7

30,7

39

40,5

43,5

45,2

48,8

 

 

Auf dieser Grundlage wurde nachfolgende vorsichtige Prognose der OGS-Zahlen-Entwicklung bei zurück-haltender Steigerungsrate von 2 % jährlich erstellt:

 

Jahr

2019

2020

2021

2022

2023

OGS-Schülerzahl

1.048

1.137

1.198

1.300

1.362

Schülerzahl insgesamt

2055

2146

2179

2280

2309

Quote in %

51

53

55

57

59

 

 

Nach den bisherigen pädagogischen Konzepten der OGS-Träger wird bisher nahezu an allen Grundschulen ein additives Konzept an den Grundschulen umgesetzt, d.h. dass die OGS-Kinder in Gruppen von ca. 25 Kindern aufgeteilt werden, denen jeweils ein Gruppenraum zugeordnet ist. Daneben gibt es Gemeinschaftsräume, wie eine Mensa oder ein Speiseraum oder andere. Unterrichtsräume werden in sehr eingeschränktem zeitlichem Umfang als Hausaufgabenräume genutzt.

 

Wenn man diesem additiven System folgen würde, müssten mit Blick auf das in 2025 erwartete Recht auf einen OGS-Platz im Extremfall alle Grundschulen doppelt so groß werden wie sie ursprünglich gebaut bzw. sukzessive bereits erweitert wurden.

 

Sowohl Schulleitungen als auch OGS-Träger haben sich an die Verwaltung gewandt und entsprechenden Raumbedarf geltend gemacht.

 

Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass durch Entwicklung geeigneter pädagogischer Konzepte und Bereitstellung flexiblerer Möblierung eine stärkere gemeinsame Nutzung der bestehenden Raumkontingente erfolgen kann, so dass der Umfang von Erweiterungsbauten deutlich eingeschränkt werden kann.

 

Von Seiten des Landesjugendamtes wurde diese Auffassung bestätigt und auch best-practise-Beispiele aus anderen Städten vorgestellt, die genau diese Vorgehensweise umsetzen und somit Investitionen in bauliche Erweiterungen deutlich reduzieren konnten.

 

In der o.g. verwaltungsinternen Auftaktveranstaltung wurde zur weiteren Vorgehensweise vereinbart, dass die seit Jahren bestehende Quigsrunde ( Quigs= Qualität im Ganztag) kurzfristig einberufen und personell erweitert werden muss. Bisher tagte diese Quigsrunde bestehend aus einer Schulleiterin, Trägervertretern und Vertretern der Verwaltung (vornehmlich aus Jugendamt und Schulverwaltung) und einer Vertreterin des Bildungsbüros zweimal jährlich. In dieser Runde wurden bisher ganztagrelevante Themen besprochen, die zur Qualitätsentwicklung, aber auch zu Absprachen mit dem Ziel einer einheitlichen Handhabung konkreter Themen führte.

 

Es wurde deutlich, dass die Quigsrunde das richtige Instrument zur Steuerung ist, aber erweitert werden muss um alle teilnehmenden Akteure.

 

Am 22. März 2019 wurde von 9 bis 13 Uhr zur nächsten Quigsrunde eingeladen, die nunmehr folgenden Teilnehmerkreis umfasste:

 

-          Alle Grundschulleitungen

-          Alle OGS – Träger und -Koordinatoren 

-          Die untere Schulaufsicht und/oder OGS-Fachberatung der Schulaufsicht

-          Von der Verwaltung: Amtsleitung und stv. Amtsleitung Jugendamt, der Inklusionsbeauftragte

Die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit, Amtsleitung und stv. Amtsleitung Schulverwaltung

-          Vertretung des Bildungsbüros

 

Diese Quigsrunde wurde von Frau Dr. Kleinen vom Landesjugendamt moderiert. Herr Christian Eberhard, Schulleiter der inklusiven Bildungseinrichtung Gottfried-Kinkel-Schule in Bonn und Berater zum Innovativen Ganztag der Bezirksregierung Köln hat einen Impulsvortrag zu dem Thema „Multiprofessionelle Teamarbeit und kindorientierte Ganztagsbildung“ gehalten. Er berichtete, wie der Qualitätsentwicklungsprozess an seiner Schule bisher umgesetzt wurde.

 

Im Anschluss wurden Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit konkreten Zielen für ein gemeinsames Arbeiten beschäftigen sollten. Dabei wurden folgende Ergebnisse einvernehmlich erzielt:

 

Zum einen wurde vereinbart, dass an der Erweiterung der Quigsrunde festgehalten und künftig maximal zweimal halbjährlich ein Treffen angestrebt wird. In diesen Qualitätszirkeln sollen Ziele, Themen und deren Vermittlung an die Teams der OGS sowie an die Politik vereinbart werden. Ggf. sollen Unterarbeitsgruppen zu ausgewählten Themen gebildet werden können. Bei Bedarf sollen Fortbildungen über die Quigsrunde vermittelt oder organisiert werden, ebenso Prozessbegleitungen.

 

Es wurde ferner einvernehmlich vereinbart, die Fachausschüsse – den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss - am 25.6.2019 über das weitere Vorgehen und die bisherige Entwicklung zu informieren.

 

Konkret wurde vereinbart, dass alle offenen Ganztagsgrundschulen  aufgefordert sind,  gemeinsam, dh. lehrendes Personal und pädagogisches Personal des OGS-Trägers, ein pädagogisches Konzept für ihre Schule zu entwickeln mit dem Ziel, die Schule als Bildungs- und Lebensraum für alle Kinder ganzheitlich zu betrachten und zu nutzen. Dazu benötigen die Schulen externe Hilfe und eine Unterstützung durch die Verwaltung. Es wurde vereinbart, an zwei Grundschulen pilotweise zu beginnen.

 

Zunächst wurde vereinbart, dass in allen OGSen Begehungen stattfinden unter Beteiligung der Schulleitung und OGS-Leitung mit Vertretern der Verwaltung aus den beiden bisher angesprochenen Fachämtern und der Hochbauabteilung und unter Begleitung von Frau Dr. Kleinen vom Landesjugendamt als OGS-Fachberatung, um den Ist-Stand an allen Schulen aufzunehmen und evt. sich dabei ergebende Probleme, Handlungsdruck und Fragestellungen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage waren die Begehungen in allen Grundschulen abgeschlossen. Bei diesen Begehungen wurden zum Teil ad hoc Verbesserungsmöglichkeiten durch bessere Nutzung von bestehenden Räumlichkeiten oder auch Außenanlagen angeregt und besprochen und zum Teil auch bereits in Angriff genommen werden. Festgestellt wurde auch, dass die in den Schulen zzt. genutzte Möblierung und Ausstattung aufgrund ihres Alters bzw. ihrer Konzeption die multiprofessionelle Raumnutzung nicht unterstützen. Frau Dr. Kleinen hat Hospitationen vermittelt in Schulen, die alleine durch die Ausstattung mit  multifunktional nutzbaren Möbeln, Trennwänden oder Schranksystemen eine ganzheitliche Nutzung aller Räume ermöglicht haben. In der Folge haben die Schulen ihren diesbezüglichen Bedarf spezifiziert und entsprechend umfangreich Mittelanforderungen für die Etatplanungen 2020 ff. abgegeben.

 

Zur Erstellung der pädagogischen Konzepte sind die externe Begleitung und eine Begleitung durch den Schul- und Jugendhilfeträger unerlässlich. Da eine parallele Erstellung der Konzepte an 10 Schulen gleichzeitig weder personell noch finanziell umzusetzen ist, wurde vereinbart, zunächst mit zwei Pilotschulen zu beginnen. Spontan erklärten sich die Evangelische Grundschule und die Kath. Grundschule Eduard-Mörike bereit, in diesen intensiven Prozess einzusteigen. Die Ergebnisse oder erzielten Zwischenergebnisse sollten dann in der nächsten Quigsrunde am  5.7.2019 vorgestellt werden.

 

Dazu wurde als externer Moderator der OGS-Berater Herr Markus Granrath gewonnen, der beim Abakus9-Beratungs-Institut in Nideggen arbeitet und zuvor über Jahre als Fachberater beim Kinderschutzbund in Düren als OGS-Trägervertreter tätig war. Er wurde im April mit der Moderation des OGS-Entwicklungsprozesses beauftragt. Bisher begleitet er den Prozess nur an der EGS. Insgesamt haben dort bisher  4 Arbeits-gruppensitzungen mit sehr konkreten Ergebnissen stattgefunden. Mit Blick auf den derzeit dort erstellten Schulerweiterungsbau wurde inzwischen eine konkrete Raumplanung für das kommende Schuljahr 2019/20 entwickelt. Das insgesamt angestrebte Gesamtkonzept „Klassenraum gleich Gruppenraum“ wird im nächsten Schuljahr zunächst nur im Erdgeschoss eingeführt. Im nächsten Schritt wurde die Möblierung der neuen Räume konzipiert, die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wären im kommenden Haushalt 2020 zu berücksichtigen. Es wurde aber auch über die Schaffung von Räumen für den herkunftssprachlichen Unterricht, für ein Elterncafé, für Sonderprojekte und für die sozialpädagogische Fachkraft der Schuleingangsphase diskutiert. Ebenso wurde die Mitnutzung von Räumen der benachbarten Hauptschule (Werkraum, Schulküche), die Nutzung der Grünfläche neben dem EGS-Schulhof, die Mitnutzung der Toilettenanlage der Hauptschule und viele andere Details besprochen, die in der Summe zu einer Entspannung des Schulalltags führen.

 

In den OGS-Entwicklungsprozess an der KGS Eduard-Mörike soll unter Moderation von Herrn Granrath am 14.6.2019 eingestiegen werden.

 

Der Schulalltag hat sich im Vergleich zu den Zeiten, in denen die städtischen Schulen größtenteils erbaut worden sind, wesentlich verändert. Schule öffnet sich stetig nach außen und wird zunehmend ganztags genutzt. Auch der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sprachliche Integration von Neuzugewanderten erfordert den Einsatz multiprofessioneller Teams an Schulen und die Schaffung von Differenzierungsräumen. Die Feststellung eines konkreten Raumbedarfs ist daher heutzutage deutlich dadurch erschwert, dass es zum einen an vorgegebenen Standards fehlt, andererseits die Situationen in Schulen individuell sehr verschieden sind und auch eine verschiedene Behandlung erfordern. 

 

Von zentraler Bedeutung ist die Entwicklung der inneren Haltung aller am Schulleben Beteiligten von „wir haben eine OGS“ hin zu „Wir sind eine OGS“. Der Weg dorthin erfordert die Partizipation vieler Beteiligter. Kinder, Eltern, Lehrkräfte, OGS-Mitarbeiter, aber auch Hausmeister und Reinigungspersonal sind von dem Prozess betroffen und daher Beteiligte. Bisher scheitert die ganztägige Nutzung von Unterrichtsräumen zum Teil daran, dass Räume bereits nach Unterrichtsende gereinigt und daher anschließend nicht wieder genutzt werden konnten. Vor diesem Hintergrund sind auch das Reinigungskonzept und die Arbeitszeiten der Raumpflegerinnen anzupassen. Bisher passt sich die OGS-Gestaltung dem Reinigungskonzept an. Dies soll nur exemplarisch genannt werden als ein Beispiel für eine Vielzahl von zu beachtenden Einzelkomponenten.

 

Der eingeschlagene Weg ist mühsam und aufwendig. Allerdings ist ein Prozess, der von allen Beteiligten gemeinsam entwickelt oder gestaltet wird, am ehesten von Erfolg gekrönt und lässt Synergien für alle Beteiligte erwarten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den eingeschlagenen Prozess fortzuführen.

 

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies trotz zu erwartender Synergieeffekte nicht kostenneutral möglich sein wird. Sowohl die Moderation als auch die Begleitung durch die Verwaltung bedingen personellen Aufwand, wenngleich die Verwaltung derzeit dabei ist zu prüfen, inwieweit Fördermittel für diesen Prozess akquiriert werden können. Bisher konnte die Prozessmoderation aus der Inklusionspauschale und somit für die Stadt kostenneutral finanziert werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass verwaltungsintern zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen sind, die diesen komplexen Prozess langfristig steuern und federführend begleiten.

 

Darüber hinaus geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass Erweiterungsbaubedarf bestehen bleibt an der KGS Bohl, an der KGS Kinzweiler, an der Barbaraschule und evtl. an der KGS Don Bosco und der KGS Eduard-Mörike-Schule. Die Planung zur Erweiterung an der KGS Kinzweiler wurde dem Schulausschuss in der Sitzung am 28.5.2019 mittels der Verwaltungsvorlage 51/19 bereits zur Kenntnis gegeben. In den übrigen genannten Schulen besteht unabhängig von der OGS-Entwicklung z.T. durch höhere Schülerzahlen (Don Bosco) und/oder durch die an die veränderte Schullandschaft gestellten Aufgaben Raumbedarf, der auch durch multifunktionale Nutzungskonzepte nicht zu kompensieren ist. Lediglich der Umfang der Erweiterungsbaubedarfe lässt sich durch abgestimmte pädagogische und räumliche Konzepte reduzieren.

 

Ziel ist, sukzessive an allen Grundschulen ein verzahntes pädagogisches Konzept und Raumkonzept zu erarbeiten, das nachhaltig die Beschulung aller auf der Grundlage der laut SEP-Fortschreibung zu erwartenden Schülerzahlen mit Blick auf eine 100%-ige OGS-Auslastung ermöglicht und optimiert.

 


 

Die finanziellen Auswirkungen des QE-Prozesses, d.h. das Erfordernis, ab dem kommenden Haushaltsjahr 2020 sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan hierfür sukzessive (zusätzliche) Mittelbereitstellungen vorzusehen, als auch Umschichtungen/Mittelverlagerungen vorzunehmen, werden zzt. ermittelt und im Zuge der Etatberatungen 2020 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 dargestellt.

 


 

Der mindestens auf einen mittelfristigen Zeitraum angelegte QE-Prozess bedarf in der Verwaltung zur Begleitung und Steuerung personeller Ressourcen, die in der weiteren Konzeption noch zu konkretisieren sind.