Betreff
Bundesprogramm KitaPlus: Konzept zu flexiblen und erweiterten Kinderbetreuungsangeboten
Vorlage
175/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Fortentwicklung des Konzeptes zu flexiblen und erweiterten Kinderbetreuungsangeboten in Eschweiler wird zugestimmt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020.

 


 

Im Rahmen des Bundesprogramm KitaPlus: „Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ wurde im Dezember 2018 der Arbeitskreis „Flexible Kinderbetreuung“, bestehend aus den verschiedenen Trägervertreter/innen, Vertreterinnen des Jugendamtselternbeirates und der Fachberatung der Kindertagespflege gebildet. Zu den gemeinsamen Treffen wurde punktuell auch die Fachberatung des Landesjugendamtes hinzugezogen. Der Auftrag für den Arbeitskreis war die Erarbeitung konkreter Modelle mit flexiblen und erweiterten Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, diese möglichst im Kindergartenjahr 2019/2020, frühestens zum 01.01.2020,  umzusetzen (vgl. VV Nr. 032/19). Die konzeptionelle Ausarbeitung erfolgte hierbei unter dem Gesichtspunkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen, wobei stets das Wohl der Kinder im Vordergrund stand. Hierbei wurden insbesondere das Alter der Kinder, der individuelle Entwicklungsstand und die Bedürfnislage der Kinder berücksichtigt. Auch bei Einführung von flexiblen und erweiterten Öffnungszeiten wird die Kinderbetreuungszeit je Kind von 9 Stunden am Tag nicht überschritten. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit unterschiedlichen Modellen von flexiblen und erweiterten Betreuungszeiten beschäftigt. Nach der Auswertung der Umfrage aus dem Sommer 2018 stellte sich der höchste Bedarf für einen Zeitkorridor der Kinderbetreuung von 06.00 Uhr bis 19:00 Uhr heraus (vgl. VV Nr. 251/18). Im weiteren Prozess wurde dieser Betreuungszeitraum als Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte genommen.

 

Allen am Diskussionsprozess Beteiligten wurde schnell deutlich, dass für eine Umsetzung, die eine verlässliche und dauerhafte Sicherstellung eines flexiblen und erweiterten Betreuungsangebots zum Ziel hat, organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, mit denen unter anderem in Kindertageseinrichtungen der Bedarf an zusätzlichem Personal verbunden ist. 

Auf der Basis des erarbeiteten Konzeptes sind zunächst folgende Umsetzungsschritte vorgesehen:

 

Kindertageseinrichtungen

Den Kindertageseinrichtungen bzw. dem/n Träger/n obliegt/en die inhaltliche Erweiterung des pädagogischen Betreuungskonzeptes und die konkrete Form der Umsetzung. Die Fachberatung des Landesjugendamtes wird hierzu beratend hinzugezogen.

Das erweiterte Betreuungsvolumen kann je nach Bedarf bis zu 60 Std./Woche umfassen. Auf Grundlage der Personalstundenberechnung für KiBiz-Gruppenformen konnte hierfür eine Berechnung zum erforderlichen Personaleinsatz erfolgen. In dieser Planungsphase wurde ebenfalls die Fachberatung des  Landesjugendamtes  zum Arbeitskreistreffen eingeladen und die Expertise bei der Erstellung des  Betreuungsmodells berücksichtigt.

Bei einem Betreuungsangebot von 60 Std./Woche wurde ein zusätzlicher Personaleinsatz von 39 Stunden/Woche ermittelt. Dieser steigt jedoch, wenn die Inanspruchnahme des Angebotes die Größe einer Gruppe von 20 Kindern übersteigt oder Kinder unter drei Jahren bzw. Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf betreut werden. Hier lautet die Empfehlung des Landesjugendamtes, dass bei Eintreten der o.g. Gegebenheiten mit einem Personaleinsatz von etwa 50 Std./Woche zu rechnen ist. Der Träger berechnet in Absprache mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) den konkreten zusätzlichen Personaleinsatz nach Feststellung des tatsächlichen erweiterten Betreuungsbedarfs.

Die BKJ (Betreuungseinrichtung für Kinder und Jugendliche) wird bei entsprechender Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss und der im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 mit der Umsetzung in zunächst einer Einrichtung, voraussichtlich in der Kindertageseinrichtung  „Purzelbaum“, Alte Rodung, beginnen. Da die Belegung der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2019/2020 abgeschlossen ist, wird hier eine Bedarfsabfrage bei den Familien der Kinder, die die Einrichtung schon besuchen, durchgeführt. Sukzessive kann dann die Umsetzung bedarfsgerechter flexibler und erweiterter Öffnungszeiten erfolgen.

 

 

Kindertagespflegestellen

Auch in der Kindertagespflege sollen erweiterte und flexible Betreuungszeiten vor 07:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr (mindestens 10 Std./Monat außerhalb der regulären Öffnungszeiten) oder an Wochenenden oder über Nacht angeboten werden. Die erweiterten Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können Kinder in Anspruch nehmen, die bereits von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Hierfür soll zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 290,00 € an die jeweilige Tagespflegeperson im Monat gezahlt werden. Der Betrag ist angelehnt an den in den Richtlinien für Kindertagespflege festgesetzten Pauschalbetrag zur kombinierten Kindertagesbetreuung (vgl. Ziffer 4.1 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Kindertagespflege“). Die laufende Geldleistung für die Betreuung der einzelnen Kinder mit dem zugehörigen Stundenumfang bleibt dabei unberührt. Die Kindertagespflegestellen stellen der Fachberatung des Jugendamtes ihr erweitertes Konzept vor und ziehen diese zur Beratung hinzu. Die Pauschale soll, sofern der Umsetzung zugestimmt wird, zunächst für vier Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden. Die Auswahl der vier Kindertagespflegestellen richtet sich nach der konkreten Bedarfslage.

 

Ausblick

Es besteht perspektivisch die Aufgabe, die komplexen Herausforderungen für die Weiterentwicklung eines Konzeptes mit erweiterten und flexiblen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in einem dialogischen Prozess mit den Akteuren und den Fachkräften der Arbeitsgruppe gemeinsam nachzukommen. Nach Einführung des Angebotes wird im Laufe des Jahres 2020 geprüft, ob und in welchem Umfang ein sukzessiver Ausbau in den nächsten Jahren stattfinden soll, da bereits weitere Träger eine Interessensbekundung kommuniziert haben.

 


Zur Entwicklung und Durchführung einer verlässlichen und qualitativ guten Kindertagesbetreuung mit erweiterten und flexiblen Öffnungszeiten sind zusätzliche Personalausgaben für das pädagogische Fachpersonal und Kindertagespflegepersonen in angemessenem Umfang anzusetzen. Neben dem Einsatz des Personals in der Kinderbetreuung kommen verschiedene „Begleitarbeiten“ dazu (z. B. Erstellung und Erprobung von Konzepten, Zusammenarbeit mit Eltern an einem passgenauen Betreuungsmodell, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Verwaltungsaufgaben). Darüber hinaus sind verschiedene Ausstattungsgegenstände mit zu berücksichtigen, die für die Einführung des Angebotes notwendig oder hilfreich sein können (z.B. System für Zeiterfassung und Dienstplangestaltung, Ausstattung für Schlafräume, besondere Beleuchtungsanlagen, Geschirr).

 

Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes im Kita-Bereich belaufen sich im Jahr 2020 auf rd. 70.000,00 €. Der Betrag orientiert sich an der Bemessungsgrundlage des Bundesprogrammes KitaPlus: „Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“, der für die Erweiterung von bis zu 25 Stunden/Woche eine Förderung von bis zu 70.000,00 €  pro Jahr vorsieht. Für den Bereich „Kindertagespflege“ ist mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich maximal 13.920,00 € auszugehen; hierbei erhalten die Pflegestellen unabhängig von der Anzahl der Kinder einen Aufschlag von 290,00 € pro Monat.

 

Unter Berücksichtigung dieser Eckwerte belaufen sich die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes auf 83.920,00 € pro Jahr.

 

Die benötigten Haushaltmittel wurden zur Ansatzplanung bei den bei Produkt 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - geführten Sachkonten 53118340 - Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten - und 53320100 - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII – im Zuge des derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplanes 2020 angemeldet.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes die wöchentlichen Betreuungszeiten pro Kind nicht wesentlich ändern, vielmehr werden die Eltern diese entsprechend ihrer persönlichen Arbeits- und Lebenssituation anpassen. Mehrerträge sind daher nicht zu erwarten.

 

Nach dem derzeitigen Referentenentwurf des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist vorgesehen, dass das Land jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung gewährt. Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro und in den Kindergartenjahren 2022/2023 bis 2024/2025 jährlich 80 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des jeweiligen Jugendamtes ergibt sich in den Kindergartenjahren 2020/2021 bis 2024/2025 aus der Anzahl der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz bis zum 15. März 2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiterleitet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage Nr. 147/19 verwiesen.

 

Die landesweite Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder ist nicht bekannt, so dass derzeitig keine belastbare Aussage über die Höhe des zu erwartenden Landeszuschusses getroffen werden kann.


Nach derzeitigem Kenntnisstand kann hierzu keine Aussage getroffen werden.