Der Fortentwicklung des Konzeptes zu flexiblen und erweiterten Kinderbetreuungsangeboten in Eschweiler wird zugestimmt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020.
Im Rahmen des Bundesprogramm KitaPlus: „Weil gute Betreuung keine Frage
der Uhrzeit ist“ wurde im Dezember 2018 der Arbeitskreis „Flexible
Kinderbetreuung“, bestehend aus den verschiedenen Trägervertreter/innen,
Vertreterinnen des Jugendamtselternbeirates und der Fachberatung der
Kindertagespflege gebildet. Zu den gemeinsamen Treffen wurde punktuell auch die
Fachberatung des Landesjugendamtes hinzugezogen. Der Auftrag für den Arbeitskreis
war die Erarbeitung konkreter Modelle mit flexiblen und erweiterten
Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, diese möglichst im
Kindergartenjahr 2019/2020, frühestens zum 01.01.2020, umzusetzen (vgl. VV Nr. 032/19). Die
konzeptionelle Ausarbeitung erfolgte hierbei unter dem Gesichtspunkt, die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern oder gar erst zu
ermöglichen, wobei stets das Wohl der Kinder im Vordergrund stand. Hierbei
wurden insbesondere das Alter der Kinder, der individuelle Entwicklungsstand
und die Bedürfnislage der Kinder berücksichtigt. Auch bei Einführung von
flexiblen und erweiterten Öffnungszeiten wird die Kinderbetreuungszeit je Kind
von 9 Stunden am Tag nicht überschritten. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv
mit unterschiedlichen Modellen von flexiblen und erweiterten Betreuungszeiten
beschäftigt. Nach der Auswertung der Umfrage aus dem Sommer 2018 stellte sich
der höchste Bedarf für einen Zeitkorridor der Kinderbetreuung von 06.00 Uhr bis
19:00 Uhr heraus (vgl. VV Nr. 251/18). Im weiteren Prozess wurde dieser
Betreuungszeitraum als Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte genommen.
Allen am Diskussionsprozess Beteiligten wurde schnell deutlich, dass
für eine Umsetzung, die eine verlässliche und dauerhafte Sicherstellung eines
flexiblen und erweiterten Betreuungsangebots zum Ziel hat, organisatorische Rahmenbedingungen
geschaffen werden müssen, mit denen unter anderem in Kindertageseinrichtungen
der Bedarf an zusätzlichem Personal verbunden ist.
Auf der Basis des erarbeiteten Konzeptes sind zunächst folgende
Umsetzungsschritte vorgesehen:
Kindertageseinrichtungen
Den Kindertageseinrichtungen bzw. dem/n Träger/n obliegt/en die
inhaltliche Erweiterung des pädagogischen Betreuungskonzeptes und die konkrete
Form der Umsetzung. Die Fachberatung des Landesjugendamtes wird hierzu beratend
hinzugezogen.
Das erweiterte Betreuungsvolumen kann je nach Bedarf bis zu 60
Std./Woche umfassen. Auf Grundlage der Personalstundenberechnung für KiBiz-Gruppenformen
konnte hierfür eine Berechnung zum erforderlichen Personaleinsatz erfolgen. In
dieser Planungsphase wurde ebenfalls die Fachberatung des Landesjugendamtes zum Arbeitskreistreffen eingeladen und die
Expertise bei der Erstellung des
Betreuungsmodells berücksichtigt.
Bei einem Betreuungsangebot von 60 Std./Woche wurde ein zusätzlicher
Personaleinsatz von 39 Stunden/Woche ermittelt. Dieser steigt jedoch, wenn die
Inanspruchnahme des Angebotes die Größe einer Gruppe von 20 Kindern übersteigt
oder Kinder unter drei Jahren bzw. Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf
betreut werden. Hier lautet die Empfehlung des Landesjugendamtes, dass bei
Eintreten der o.g. Gegebenheiten mit einem Personaleinsatz von etwa 50
Std./Woche zu rechnen ist. Der Träger berechnet in Absprache mit dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR) den konkreten zusätzlichen Personaleinsatz
nach Feststellung des tatsächlichen erweiterten Betreuungsbedarfs.
Die BKJ (Betreuungseinrichtung für Kinder und Jugendliche) wird bei
entsprechender Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss und der im
Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020
mit der Umsetzung in zunächst einer Einrichtung, voraussichtlich in der
Kindertageseinrichtung „Purzelbaum“, Alte
Rodung, beginnen. Da die Belegung der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr
2019/2020 abgeschlossen ist, wird hier eine Bedarfsabfrage bei den Familien der
Kinder, die die Einrichtung schon besuchen, durchgeführt. Sukzessive kann dann
die Umsetzung bedarfsgerechter flexibler und erweiterter Öffnungszeiten
erfolgen.
Kindertagespflegestellen
Auch in der Kindertagespflege sollen erweiterte und flexible
Betreuungszeiten vor 07:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr (mindestens 10
Std./Monat außerhalb der regulären Öffnungszeiten) oder an Wochenenden oder
über Nacht angeboten werden. Die erweiterten Betreuungszeiten in der
Kindertagespflege können Kinder in Anspruch nehmen, die bereits von einer
Kindertagespflegeperson betreut werden. Hierfür soll zusätzlich eine Pauschale
in Höhe von 290,00 € an die jeweilige Tagespflegeperson im Monat gezahlt
werden. Der Betrag ist angelehnt an den in den Richtlinien für
Kindertagespflege festgesetzten Pauschalbetrag zur kombinierten
Kindertagesbetreuung (vgl. Ziffer 4.1 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur
Kindertagespflege“). Die laufende Geldleistung für die Betreuung der einzelnen
Kinder mit dem zugehörigen Stundenumfang bleibt dabei unberührt. Die
Kindertagespflegestellen stellen der Fachberatung des Jugendamtes ihr erweitertes
Konzept vor und ziehen diese zur Beratung hinzu. Die Pauschale soll, sofern der
Umsetzung zugestimmt wird, zunächst für vier Kindertagespflegestellen zur
Verfügung gestellt werden. Die Auswahl der vier Kindertagespflegestellen
richtet sich nach der konkreten Bedarfslage.
Ausblick
Es besteht perspektivisch die Aufgabe, die komplexen Herausforderungen für die Weiterentwicklung eines Konzeptes mit erweiterten und flexiblen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in einem dialogischen Prozess mit den Akteuren und den Fachkräften der Arbeitsgruppe gemeinsam nachzukommen. Nach Einführung des Angebotes wird im Laufe des Jahres 2020 geprüft, ob und in welchem Umfang ein sukzessiver Ausbau in den nächsten Jahren stattfinden soll, da bereits weitere Träger eine Interessensbekundung kommuniziert haben.
Zur Entwicklung und Durchführung einer verlässlichen und qualitativ
guten Kindertagesbetreuung mit erweiterten und flexiblen Öffnungszeiten sind
zusätzliche Personalausgaben für das pädagogische Fachpersonal und Kindertagespflegepersonen
in angemessenem Umfang anzusetzen. Neben dem Einsatz des Personals in der
Kinderbetreuung kommen verschiedene „Begleitarbeiten“ dazu (z. B. Erstellung
und Erprobung von Konzepten, Zusammenarbeit mit Eltern an einem passgenauen
Betreuungsmodell, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Verwaltungsaufgaben).
Darüber hinaus sind verschiedene Ausstattungsgegenstände mit zu
berücksichtigen, die für die Einführung des Angebotes notwendig oder hilfreich
sein können (z.B. System für Zeiterfassung und Dienstplangestaltung,
Ausstattung für Schlafräume, besondere Beleuchtungsanlagen, Geschirr).
Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes im Kita-Bereich belaufen
sich im Jahr 2020 auf rd. 70.000,00 €. Der Betrag orientiert sich an der
Bemessungsgrundlage des Bundesprogrammes KitaPlus:
„Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“, der für die Erweiterung
von bis zu 25 Stunden/Woche eine Förderung von bis zu 70.000,00 € pro Jahr vorsieht. Für den Bereich
„Kindertagespflege“ ist mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich maximal
13.920,00 € auszugehen; hierbei erhalten die Pflegestellen unabhängig von der
Anzahl der Kinder einen Aufschlag von 290,00 € pro Monat.
Unter Berücksichtigung dieser Eckwerte belaufen sich die Kosten für die
Umsetzung des Konzeptes auf 83.920,00 €
pro Jahr.
Die benötigten Haushaltmittel wurden zur Ansatzplanung bei den bei Produkt
06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -
geführten Sachkonten 53118340 - Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten - und
53320100 - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII – im Zuge des derzeitig in
Aufstellung befindlichen Haushaltsplanes 2020 angemeldet.
Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich im Rahmen der
Umsetzung des Konzeptes die wöchentlichen Betreuungszeiten pro Kind nicht
wesentlich ändern, vielmehr werden die Eltern diese entsprechend ihrer persönlichen
Arbeits- und Lebenssituation anpassen. Mehrerträge sind daher nicht zu
erwarten.
Nach dem derzeitigen Referentenentwurf des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) ist vorgesehen, dass das Land jedem Jugendamt einen pauschalierten
Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung gewährt. Das Land
stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag in Höhe von insgesamt
40 Millionen Euro und in den Kindergartenjahren 2022/2023 bis 2024/2025
jährlich 80 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des jeweiligen Jugendamtes
ergibt sich in den Kindergartenjahren 2020/2021 bis 2024/2025 aus der Anzahl
der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 19
Abs. 3 KiBiz bis zum 15. März 2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten
Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur
landesweiten Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen
betreute Kinder. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen
Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen
der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen,
Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen
weiterleitet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage Nr. 147/19 verwiesen.
Die landesweite Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder ist nicht bekannt, so dass derzeitig keine belastbare Aussage über die Höhe des zu erwartenden Landeszuschusses getroffen werden kann.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann hierzu keine Aussage getroffen werden.