Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
144/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

 

Elektronisches Übermittlungsersuchen bei der Deutschen Rentenversicherung

Die Zahlungsabwicklung macht zur Durchsetzung von rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von mindestens 500,00 Euro nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch, das Abrufen von Daten bei der Deutschen Rentenversicherung elektronisch durchzuführen. Das Verfahren bietet den Vorteil einer deutlich schnelleren Bearbeitung. Bislang wurden die jeweiligen Anfragen postalisch an die Deutsche Rentenversicherung gestellt, eine Bearbeitung erfolgte in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Durch den elektronischen Versand liegen Ergebnisse bereits innerhalb weniger Werktage vor.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Bislang wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagungszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

 

1.225

1.328.974 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 29.03.2019 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:    133 Fälle

Bestand bei der BHI zum 29.03.2019:                                                                           1.092 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Zahlungseingänge bei der BHI                                                                                                                            7.758,48 Euro

 

·         Erfolgsvergütung in Höhe von 30 % aller Zahlungseingänge bei der BHI                                  -2.222,57 Euro

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer                                                                                       -422,28 Euro

Summe                                                                                                                  -2.644,85 Euro

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                     -952,59 Euro

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                    4.161,04 Euro

 

 

 

 

 

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich mit Stand 16.05.2019 wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf mit Stand 16.05.2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt ich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13):  4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13):  3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13):  3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14):  2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15):  2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015 (VV 258/15):  2.033.984,29 €

Stand 07.04.2016 (VV 092/16):  1.927.313,92 €

Stand 05.09.2016 (VV 244/16):  1.772.649,26 €

Stand 21.06.2017 (VV 121/17):  2.065.191,68 €

Stand 07.11.2017 (VV 321/17):  2.032.784,73 €

Stand 19.03.2018 (VV 095/18):  2.132.986,31 €

Stand 05.11.2018 (VV 311/18):  2.439.632,39 €

Stand 21.05.2019 (VV 144/19):  2.837.047,44 €


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Im Berichtszeitraum war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 516.650,00 €.