hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, Eschweiler
Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49
- Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 4
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am
Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, bestehen aus bauordnungs- und
bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
- Das Einvernehmen mit der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung
und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des § 4
BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49,
Mariadorfer Straße wird erteilt.
Der Antragsteller
hat bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung
und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort
Mariadorfer Straße 2, Eschweiler gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49,
gestellt.
Für den
Betriebsstandort der Deponie liegen ein rechtskräftiger Gebietsentwicklungsplan
(GEP) vom April 2013 und ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan (FNP) vom Mai
2013 vor. Gemäß den Festsetzungen im Flächennutzungsplan dürfen im südlichen
Bereich der Deponie im Rahmen von Zwischennutzungen, Nebenanlagen für die
Abfallentsorgung, wie z.B. ein Kleinanlieferbereich, eine
Schadstoffsammelstelle, Abfallzerkleinerungs- und Sortieranlagen sowie ein
Kompostplatz betrieben werden.
Dementsprechend
beabsichtigt der Antragsteller, die ca. 10 ha große Fläche der Deponiescheibe
1, für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zu nutzen.
Inhalte dieses
Antrages sind unter anderem:
- Einrichtung eines Kleinanlieferbereiches zur Annahme von Abfällen
aus Privathaushalten und dem Kleingewerbe
- Errichtung von überdachten Annahmestellen und Lagerboxen für diverse
Abfälle, Wertstoffe, Altgeräte, etc.
- Einrichtung von offenen Lagerflächen
- Einrichtung einer Schadstoffannahmestelle und Zwischenlager
- Errichtung von Lager- und Behandlungshallen für Papier, Holz und
Sperrmüll
- Aufstellung von Depotcontainern für Glas, Textilien und
Elektrokleingeräte
- Errichtung von PKW-, LKW-, und Containerstellplätzen
- Errichtung von Sozialcontainern
- Errichtung einer überdachten Tankstelle
- Einrichtung eines LKW- Waschbereiches
Ziel der Planung
ist, dass unter der optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche sowie unter
Berücksichtigung der auf dem Gelände darüber hinaus stattfindenden Tätigkeiten
eine zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit zur Annahme und zur
zeitweiligen Zwischenlagerung von Abfällen und Wertstoffen aus Privathaushalten
und dem Kleingewerbe sowie aus der kommunalen Sammlung stattfinden kann.
Gegen das Vorhaben
bestehen aus planungsrechtlicher- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine
Bedenken. Daher soll der Bezirksregierung Köln eine positive Stellungnahme zu
dem Vorhaben erteilt werden.
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