Betreff
Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, Eschweiler

Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49
Vorlage
140/19
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),

hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

  1. Das Einvernehmen mit der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49, Mariadorfer Straße wird erteilt.

 


 

Der Antragsteller hat bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, Eschweiler gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49, gestellt.

 

Für den Betriebsstandort der Deponie liegen ein rechtskräftiger Gebietsentwicklungsplan (GEP) vom April 2013 und ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan (FNP) vom Mai 2013 vor. Gemäß den Festsetzungen im Flächennutzungsplan dürfen im südlichen Bereich der Deponie im Rahmen von Zwischennutzungen, Nebenanlagen für die Abfallentsorgung, wie z.B. ein Kleinanlieferbereich, eine Schadstoffsammelstelle, Abfallzerkleinerungs- und Sortieranlagen sowie ein Kompostplatz betrieben werden.

 

Dementsprechend beabsichtigt der Antragsteller, die ca. 10 ha große Fläche der Deponiescheibe 1, für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zu nutzen.

 

Inhalte dieses Antrages sind unter anderem:

 

  • Einrichtung eines Kleinanlieferbereiches zur Annahme von Abfällen aus Privathaushalten und dem Kleingewerbe
  • Errichtung von überdachten Annahmestellen und Lagerboxen für diverse Abfälle, Wertstoffe, Altgeräte, etc.
  • Einrichtung von offenen Lagerflächen
  • Einrichtung einer Schadstoffannahmestelle und Zwischenlager
  • Errichtung von Lager- und Behandlungshallen für Papier, Holz und Sperrmüll
  • Aufstellung von Depotcontainern für Glas, Textilien und Elektrokleingeräte
  • Errichtung von PKW-, LKW-, und Containerstellplätzen
  • Errichtung von Sozialcontainern
  • Errichtung einer überdachten Tankstelle
  • Einrichtung eines LKW- Waschbereiches

 

Ziel der Planung ist, dass unter der optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche sowie unter Berücksichtigung der auf dem Gelände darüber hinaus stattfindenden Tätigkeiten eine zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit zur Annahme und zur zeitweiligen Zwischenlagerung von Abfällen und Wertstoffen aus Privathaushalten und dem Kleingewerbe sowie aus der kommunalen Sammlung stattfinden kann.

 

Gegen das Vorhaben bestehen aus planungsrechtlicher- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Daher soll der Bezirksregierung Köln eine positive Stellungnahme zu dem Vorhaben erteilt werden.

 


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