Betreff
Bebauungsplan 303 - Zum Blausteinsee – Nördlich Seezentrum -
hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
134/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 303 - Zum Blausteinsee – Nördlich Seezentrum - (Anlagen 1-3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


 

Die indeland GmbH in Kooperation mit der Blaustein-See GmbH verfolgt die Projektidee einer ressourcen-, klima- und flächeneffizienten Ferienhausentwicklung am Blaustein-See als Modellprojekt für die nachhaltige touristische Entwicklung der zukünftigen Seen im Rheinischen Revier.

 

Am Westrand des Blaustein-Sees sollen nördlich des Seezentrums 17 Kleinsthäuser und 4 Hausboote gebaut werden, die als Ferienhäuser individuell vermietet werden sollen. Die gesamte Anlage soll naturnah, ressourceneffizient und der umgebenden Landschaft angepasst realisiert werden.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wurde in der Sitzung am 22.11.2018 gefasst (VV368/18). Zwischenzeitlich wurde vom Projektenwickler das Konzept fortentwickelt und die Wirtschaftlichkeit mit positivem Ergebnis geprüft. Die in der Anlage 4 vorgestellten Planunterlagen vermitteln einen Eindruck des geplanten Projektes.

 

Mit dem vorgelegten Konzept (Anlage 2) und dem Entwurf der Begründung (Anlage 3) soll nun im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplanvorentwurf 303 - Zum Blaustein-See - Nördlich Seezentrum - zu beschließen.

 


 

Bei den hier zu entwickelnden Grundstücken handelt es sich um Flächen der Blaustein-See GmbH.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung. 

 


 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.