Betreff
DigitalPakt Schule 2019-2024;
Antrag der UWG - Fraktion vom 01.04.2019
Antrag der SPD - Fraktion vom 18.04.2019
Vorlage
133/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, verhandelten Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt. Finanziert werden soll der DigitalPakt aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Es stehen Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Notwendig war es, die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den DigitalPakt zu schaffen. Der Bundestag hat am 29.11.2018 mit Zweidrittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung zu mehreren Themenfeldern und zukünftigen Finanzhilfen des Bundes beschlossen. Die Länder haben in der Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018 den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.02.2019 dem Bundestag und dem Bundesrat einen Einigungsvorschlag vorgelegt, dem der Bundestag am 21.02.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit und der Bundesrat am 15.03.2019 zugestimmt haben.

Mit diesen drei Schritten – Grundgesetzänderung, Errichtung des Sondervermögens und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung - sind alle nötigen formalen Voraussetzungen geschaffen, damit der DigitalPakt Schule zügig starten könnte.  Der DigitalPakt Schule hat eine Laufzeit von fünf Jahren ab Inkrafttreten.

 

 

 

UWG – Antrag vom 01.04.2019 (ANLAGE 1)

1. „Welche Voraussetzungserfüllungen müssen seitens der Stadt Eschweiler und den einzelnen Schulen erfüllt sein, um Mittel aus dem DigitalPakt beantragen zu können? Ist dazu ein Medienentwicklungsplan erforderlich und falls ja, welche Schulen haben bereits einen solchen Medienentwicklungsplan?“

 

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (Medienkonzept). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur, wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und darauf drängen, dass diese auch wahrgenommen werden. Die Schulen: Städt. Gymnasium, Realschule Patternhof, Waldschule - Städt. Gesamtschule, KGS Dürwiß, KGS Bergrath und die KGS Don Bosco verfügen bereits über ein entsprechendes Medienkonzept.

 

2. „Wieviel Fördergelder kann die Stadt Eschweiler aus dem DigitalPakt erhalten?“

 

Die für das gesamte Bundesgebiet über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellten 5 Milliarden Euro werden mittels „Königsteiner Schlüssel“ in zwei Tranchen (3,5 und 1,5 Milliarden Euro) in dieser bzw. der nächsten Legislaturperiode des Bundestags auf die Bundesländer verteilt. Jeweils fünf Prozent dieser Summe wird das Land für landesweite und länderübergreifende Projekte einsetzen. Es ist vorgesehen, aus diesen Mitteln insbesondere die flächendeckende Einführung von LOGINEO NRW zu finanzieren.

 

Die nach dem Vorabzug dieser zehn Prozent verbleibenden Mittel in Höhe von einer knappen Milliarde Euro werden auf die Schulträger verteilt. Da die Träger der privaten Ersatzschulen zu beteiligen sind, wird das Land ihnen wahrscheinlich einen dem Anteil der Schülerschaft landesweit entsprechenden Anteil zuweisen. Auf der Grundlage der amtlichen Schuldaten 2018 wäre von einem Anteil in Höhe von 8,4 % auszugehen, sodass etwas mehr als 80 Millionen Euro auf die Ersatzschulträger entfallen würden. Für die kommunalen Schulträger würden rd. 900 Millionen Euro verbleiben.

 

Aus der verbleibenden Summe in Höhe von rd. 900 Millionen Euro werden Kontingente der kommunalen Schulträger nach dem Vorbild des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ gebildet. Der Anteil der bei einem Schulträger beschulten Schüler im Verhältnis zur gesamten Schülerschaft landesweit wird ein wesentliches Kriterium für die Verteilung bilden. Daneben wird eventuell – ebenfalls analog zu der Handhabung bei „Gute Schule 2020“ – die Finanzstärke der Selbstverwaltungsträger einbezogen. Am Rande zu erwähnen ist, dass das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) ferner in Erwägung zieht, Trägern von Berufskollegs eine etwas erhöhte Fördersumme zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bund verlangt die Aufbringung eines Eigenanteils in Höhe von zehn Prozent durch die Länder. Das Land NRW wird diese Verpflichtung an die Träger der kommunalen Selbstverwaltung weitergeben. Es muss allerdings nicht trennscharf ein entsprechender Eigenanteil für jeden Schulträger ermittelt werden. Es soll ausreichen, dass der geforderte Eigenanteil in der Gesamtschau landesweit erreicht wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass  besonders finanzschwache Selbstverwaltungsträger nicht deshalb aus der Förderung ausgeschlossen werden, weil sie selbst diesen relativ geringen Eigenanteil nicht aufbringen können. Der Eigenanteil kann über die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ abgebildet werden.

 

Auf der Grundlage der vorstehenden Informationen kann man davon ausgehen, dass die Stadt Eschweiler in dem Zeitraum 2020 bis 2025 zweckgebundene Bundesmittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stehen werden. Der Umfang des Kontingents wird voraussichtlich bei rund 40 Prozent des Kontingents aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ liegen. Förderfähig ist die digitale Ausstattung innerhalb des Schulgebäudes inklusive investiver Begleitmaßnahmen wie Planungsleistungen. Digitale Endgeräte sind bedingt förderfähig; insbesondere ist insoweit eine Obergrenze von 20 Prozent des Schulträgerkontingents und 25.000,- Euro pro Schule zu beachten. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird unter anderem der Ist-Zustand abgefragt werden.

 

3. „Wie werden die Gelder auf die Schulen verteilt?“

 

Hierzu liegen entsprechende Informationen noch nicht vor (siehe Frage 2).

 

4. „Was kann aus den Fördergeldern bezahlt werden (Hardware, Software, Netzwerke, Installation, Wartung) und was ist ausgeschlossen? Ist daran gedacht, ggfs. Hardware gemeinsam mit anderen Schule einzukaufen?“

 

Die Förderrichtlinien sehen Folgendes vor:

-          Aufbau oder Verbesserung  der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;

-          Schulisches WLAN

-          Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lern-Lern-Infrastrukturen (z.B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten;

-          Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen;

-          Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;

-          Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tabletts mit Ausnahme von Smartphones), wenn,

a) die Schule über die Infrastruktur, die förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und

b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und

c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder

 

aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder

bb) 25.000 Euro je einzelne Schule

 

            oder beides nicht überschreiten.

 

Die Hardware wird in Eschweiler aus dem Warenkorb des Rechenzentrums (regio iT Aachen) erworben.

 

 

 

 

 

5. „Wer entscheidet, welche Betriebssysteme zum Einsatz kommen und wer ist für die Lizenzen zuständig?“

 

Die Entscheidung, welches Betriebssystem zum Einsatz kommt, wird grundsätzlich vom Schulträger getroffen. Die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen erfolgt vom Schulträger.

 

 

6. „Wer ist für die Wartung zuständig und wie werden  evtl. notwendige Anpassungen bei Hard- und Software gewährleistet? Ist auch Leasing möglich, damit sowohl Hard- als auch Software nicht „überaltern?“

 

Es sei hier zu erwähnen, dass für die Wartung bzw. die evtl. notwendigen Anpassungen der Hard- und Software  der Schulträger zuständig ist. Die Hardware würde gekauft, die Software je nach Lizenzmodell (Kauf, Miete) erworben.

 

7.  „Welche Folgekosten entstehen aus den zusätzlich geförderten Investitionen, die dann von der Stadt Eschweiler weiter gezahlt werden müssten?“

 

Grundsätzlich entstehen Folgekosten, da nach einer Laufzeit von erfahrungsgemäß drei – fünf Jahren ein Hardware-Austausch erforderlich ist. Zudem ist davon auszugehen, dass Updates bei der Software ebenfalls erforderlich werden, die weitere Kosten verursachen würden. Des Weiteren sind Supportkosten, Leitungskosten und ggfs. notwendige Erweiterungen bei der Hard- und Software zu berücksichtigen.

 

 

 

SPD – Antrag vom 18.04.2019 (ANLAGE 2)

Die SPD – Fraktion bittet die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses über den DigitalPakt 2019 bis 2024 zu berichten und darzulegen, welche Vorbereitungen seitens der Stadt Eschweiler erforderlich bzw. bereits erfolgt sind, um zeitnah Mittel aus dem DigitalPakt erhalten zu können.

 

Die notwendigen, vom Land Nordrhein-Westfalen vorzugegebenen Förderrichtlinien liegen der Stadt Eschweiler noch nicht vor. Gleichwohl ist wie bekannt, die Stadt Eschweiler seit geraumer Zeit mit der Digitalisierung der städt. Schulen betraut; erste flächendeckende Digitalisierungsmaßnahmen in die Infrastruktur stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Für den Amtsbereich Schulen, Sport und Kultur soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Medienpädagoge eingestellt werden. Neben Aufgaben für die Bereiche VHS und Stadtbücherei wird dieser mit Aufgaben für den Bereich Schulen betraut. Unter anderem soll in diesem Bereich die Entwicklung von schuleigenen  Medienkonzepten mit den Lehrkräften und der Schulleitung erarbeitet bzw. bearbeitet werden. Dahingehend wird dieser Medienpädagoge auch federführend die Fördermaßnahmen des Digitalpaktes abwickeln.


Finanzielle Auswirkungen sind noch nicht bekannt


Ein Medienpädagoge soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt – 2019 – eingestellt werden; entsprechende Haushaltsmittel wurden zur Verfügung gestellt (Beschluss Haupt- und Finanzausschuss vom 29.11.2018) Das Ergebnis der Stellenausschreibung liegt noch nicht vor.