Betreff
OGS - Änderung der Erlasslage
Vorlage
129/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Mit Datum vom 13.12.2018 hat die Landesregierung neue Erlasse zum Ganztag vorgelegt.

 

Bei „Gebundenen und offenen Ganztagsschulen sowie außerordentliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“, RdErl. v. 23.12.2010 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, zuletzt geändert zum 01.02.2019, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, ist unter Ziffer 8.2 festgelegt, dass der Schulträger und der öffentliche Jugendhilfeträger in den offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich Elternbeiträge bis zur Höhe von (bisher 185,- EUR und ab dem 01.08.2019) 191,- EUR erheben und festsetzen kann. Ab dem 01.02.2020 wird dieser Höchstbetrag um 3 % erhöht und auf 197,- EUR kaufmännisch gerundet. Ab dem 01.08.2020 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn, kaufmännisch gerundet um jeweils 3 %, sodass ab dem 01.08.2020 ein Elternbeitrag in Höhe von 203,- EUR erhoben und festgesetzt werden könnte.

 

In Eschweiler werden die Elternbeiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung erhoben. Auf dieser Grundlage konnten im letzten Jahr (Stand: Mai 2018) Elternbeiträge im Durchschnitt von 417 Euro pro Kind und Jahr realisiert werden. Nach einer aktuellen Auswertung  beträgt der durchschnittlich tatsächlich gezahlte Elternbeitrag in diesem Jahr rund 477,- EUR (Stand Mai 2019).

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die derzeitige, zum 01.08.2016 eingeführte Elternbeitragsstruktur für Eschweiler nicht zu verändern und den Höchstbetrag bei 160,- EUR beizubehalten.

 

 

„Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich“

 

Des Weiteren wurde auch der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 mit dem Titel „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich“ zum 01.02.2019 geändert, so dass sich danach sowohl die Landeszuweisungen als auch die von den Schulträgern zu erbringenden Eigenanteile erhöhen. Die mit dieser Erlassänderung verbundenen finanziellen Erhöhungen wirken sich insbesondere positiv auf die Beiträge für die OGS-Träger aus, da sowohl der Landeszuschuss als auch der Eigenanteil komplett an die Träger weitergeben wird.

 

Konkret sind folgende finanzielle Auswirkungen damit verbunden:

 

Förderung je Kind

„Regelkind“

1.Schulhalbjahr 2018/19

in €

2.Schulhalbjahr 2018/19

in € (ab 1.2.19)

1.Schulhalbjahr 2019/20

in € (ab 1.8.19)

Erhöhungsbetrag

in €

Landeszuschuss

 

1.085,00

 

1.237,00

 

1.237,00

 

152,00

 

Pflichtförderung (Eigenanteil) der  Kommune

461,00

461,00

475,00

14,00

Freiwillige Förderung Kommune 398 €/Kind

+3 % jährlich gem. VV 138/18

398,00

398,00

410,00

12,00

Insgesamt

1.944,00

2.110,00

2.122,00

178,00,

ab 1. SHJ 2019/20  

 

 

 

 

 

 

 

Förderung je Kind

„GL-Kind“

1. Schulhalbjahr 2018/19

in €

Ab 2. Schulhalbjahr 2018/19

in €

1.Schulhalbjahr 2019/20

in € (ab 1.8.19)

Erhöhungsbetrag

in €

Landeszuschuss

 

2.188,00

2.254,00

2.254,00

66,00

Pflichtförderung (Eigenanteil) der  Kommune

461,00

461,00

475,00

14,00

Freiwillige Förderung Kommune 398 €/Kind

+3 % jährlich gem. VV 138/18

398,00

398,00

410,00

12,00

Insgesamt

3.047,00

3.113,00

3.139,00

92,00,

ab 1. SHJ 2019/20  

 

 

Entsprechende Fördersätze werden ab dem 01.08.2020 jedes Jahr jeweils zum 01.08. um 3 % erhöht und auf volle € - Beträge kaufmännisch gerundet.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden OGS – Zahlen für das 2. Schulhalbjahr 2018/2019 ergeben sich folgende Änderungen:

 

OGS-Träger

Anzahl der OGS-Kinder

im Schuljahr 2018/2019

Förderung im 1.  Schulhalbjahr 2018/19

in €

Förderung im 2.  Schulhalbjahr 2018/19 in €

Differenz/

Mehrbetrag

in €

Kinderschutzbund

394 Regelkinder + 62 GL-Kinder + 48 Flüchtlingskinder mit erhöhtem

Förderbedarf

+ 22 Flüchtlingskinder ohne erhöhtem Förderbedarf

548.525 (Land)

211.599 (Eltern)

182.682 (Stadt)   

942.806

 

694.829 (Land)

242.486 (Eltern)

209.348 (Stadt)   

1.146.663

203.857

Betreute Schulen Aachen-Land e.V.

212 Regelkinder + 81 GL-Kinder + 40 Flüchtlingskinder mit erhöhtem Förderbedarf + 20 Flüchtlingskinder ohne Förderbedarf

443.793 (Land)

150.286 (Eltern)

129.748 (Stadt)

723.827

501.928 (Land)

162.733 (Eltern)

140.494 (Stadt)

805.155

81.328

Haus St. Josef

90 Regelkinder + 2 Flüchtlingskinder ohne Förderbedarf + 5 Flüchtlingskinder mit erh. Förderbedarf

91.683 (Land)

39.185 (Eltern)

33.830 (Stadt)

164.698

123.837 (Land)

 44.717 (Eltern)

38.606 (Stadt)

207.160

42.462,00

Förderverein der GGS

45 Regelkinder + 1 GL-Kind + 15 Flüchtlinge mit erhöhtem Fördersatz, + 11 Flüchtlingskinder ohne erh. Förderbedarf

64.213 (Land)

23.511 (Eltern)

87.724

81.627,50 (Land)

33.192 (Eltern)

114.819,50

27.095,50

Insgesamt

1.919.055

2.273.797,50

354.742,50

 

 

Geld oder Stelle – Sekundarstufe I – Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote, RdErl. v. 31.07.2008

Hier wurde zum Ende des Jahres 2018 ein entsprechender Antrag an die Bezirksregierung Köln  für das Schuljahr 2019/20 gestellt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.

Die Fördersätze wurden alle erhöht, so dass die davon profitierenden Schulen der Sekundarstufe I eine spürbare Entlastung erfahren. Folgende Schulen der Stadt Eschweiler nehmen die Förderung in Anspruch:

 

Beantragte Mittel für das Schuljahr 2019/20

Realschule Patternhof: 33.760,- EUR

Städt. Gymnasium: 72.000,- EUR

Adam-Ries-Schule: 22.500,- EUR

Willi-Fährmann-Schule: 90.520,- EUR


Für das Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018 – 31.07.2019) wurde der Stadt Eschweiler für den Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschule eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 1.477.222,- EUR gewährt. Hierin enthalten sind die Betreuungspauschalen in Höhe von 7.500,- EUR je Grundschule (= 75.000,- EUR) sowie die schülerbezogenen Pauschalen für OGS – Kinder (Regelkinder, GL – Kinder, Flüchtlingskinder mit und ohne erhöhtem Förderbedarf). Die Landeszuwendung wird in voller Höhe an die OGS – Träger weitergeleitet. Erhöhungen der schülerbezogenen Pauschalen bleiben ergebnisneutral, da dem entstehenden Mehraufwand entsprechend höhere Erträge bei den Landeszuschüssen gegenüberstehen.

 

Durch die Erhöhung der Pflichtförderung (Eigenanteil) der Kommune für jedes OGS – Kind ab dem 2. Schulhalbjahr 2018/2019 (ab 01.02.2019) von bis dahin 461,- EUR/Jahr um 14 EUR/Jahr entsteht, bezogen auf 1.001 Kinder im 2. Schulhalbjahr 2018/2019 (01.02. – 31.07.2019) und 1.037 OGS – Kinder im 1. Schulhalbjahr 2019/2020 (01.08. – 31.12.2019), im Haushaltsjahr 2019 ein Mehraufwand in Höhe von 13.056,- EUR.

 

Hinsichtlich der freiwilligen Förderung der OGS durch die Stadt Eschweiler (398,- EUR / OGS-Kind mit einer 3 % Dynamisierung zu jedem neuen Schuljahr) entsteht, bezogen auf die aktuellen Planungsgrundlagen (1.037 OGS – Kinder ab dem 1. Schulhalbjahr 2019/2020, d.h. ab dem 01.08.2019) und dem neuen Fördersatz von 410,- EUR / OGS  - Kind und Jahr, ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 11.155,- EUR.

 

Der Pflichtförderung sowie der freiwilligen Förderung der OGS durch die Stadt steht als Refinanzierung der Ertrag aus den Elternbeiträgen für die Teilnahme am Offenen Ganztagsbetrieb gegenüber. Für das Haushaltsjahr 2019 wurde mit einem Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 430.000,- EUR geplant. Die tatsächliche Beitragsentwicklung weicht hiervon jedoch positiv ab, so dass im Haushaltsjahr 2019 insgesamt von einem Mehrertrag in Höhe von 47.000,- EUR ausgegangen werden kann. Der aus der verpflichtenden Erhöhung des kommunalen Eigenanteils, der beschlossenen Dynamisierung der freiwilligen städtischen Förderung und dem Anstieg der Zahl der OGS – Kinder zum 01.08.2019 resultierende Mehraufwand bei der OGS – Finanzierung von insgesamt 24.211,- EUR kann daher aus Beitragsmehrerträgen vollständig kompensiert werden.

 

Im Produkt 032110101 „Grundschulen“ werden für die OGS – Finanzierung folgende Sachkonten angesprochen:

 

Erträge:

 

SK. 41410000 – Zuweisung und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke

SK. 41410200 – Landeszuweisung Offene Ganztagsschulen

SK. 43212500 – Elternbeiträge Offene Ganztagsschule

 

Aufwendungen:

 

SK. 50190000 – Aufwendungen sonstige Beschäftigte
SK. 50190200 – Honorare Betreuung Schüler nach Unterricht


Keine personellen Auswirkungen