Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
098/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2018 erfolgte nach den am 15.12.2015 beschlossenen, am 13.12.2016 geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Gemäß Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden und die Pauschalförderungen auszuzahlen. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage der Ziffer 5 „Pauschalförderung“ wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e.V.                                                                5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e.V.                                                                            2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V.                                                                     5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                           1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e.V.                                                                 6.000,00 €

 

Nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ wurden folgende Zuschüsse bewilligt:

 

Eifelverein Eschweiler                                                                                        177,50 €

Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler                                                                                      77,50 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                102,50 €

Kirchenchor St Georgius St. Jöris                                                                                      75,00 €

MGV Cäcilia Hastenrath                                                                                                   75,00 €

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalierte Förderungen.

 

 

Nach Ziffer 6 Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen:

 

Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler                                                                                 1.366,50 €

 

 

Nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“:

 

 

Förderverein Karnevalsmuseum                                                                                             560,00 €

 

 

Summe                                                                                                          2.434,00 €

 

 

Zuschüsse 2018 gesamt:                                                                                  23.009,00 €

 


 

Bezeichnung

Angemeldet

ÜPL

Angeordnet

in 2018

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

5.100,00 €

-

5.100,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

2.050,00 €

-

2.045,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

5.900,00 €

-

5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

2.500,00 €

-

2.434,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

7.550,00 €

-

7.530,00 €

Summe:

 

23.100,00 €

 

23.009,00 €

 


keine personellen Auswirklungen