Betreff
Sachstandsbericht zur Verwendung des Belastungsausgleiches
Vorlage
083/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ wurde am 3.7.2014 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen.

 

Das "Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion" regelt in Nordrhein-Westfalen den finanziellen Ausgleich von Aufwendungen, die den Kommunen im Zuge der Umsetzung der Inklusion an den Schulen entstehen, und die Zuweisung weiterer pauschaler Mittel an die Städte und Gemeinden, mit denen das gemeinsame Lernen unterstützt werden soll. Gemäß § 1 Absatz 4 des Gesetzes (GV.NRW. S. 404; im Weiteren: Leistungsgesetz) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 558) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 24. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) wurde der Anteil der Stadt Eschweiler am Belastungsausgleich für das Schuljahr 2018/2019 auf 56.063,89 EUR festgesetzt. Die gezahlte Förderung in 2018 betrug im Vergleich 56.334,19 EUR. In den Jahren 2015 – 2017 betrug die Zuweisung jährlich rd. 36.000,- Euro.

 

Verweis auf die VV  037/19 (Sachstandsbericht zur Verwendung der Inklusionspauschale).

 

Gemäß § 1 Absatz 4 des Leistungsgesetzes gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als Schulträger seit dem Schuljahr 2014/2015 einen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 5. November 2013 (GV. NRW. S. 618). Sowohl beim Belastungsausgleich als auch bei der Inklusionspauschale untersucht die Landesregierung die Aufwendungen der Kommunen auf der Grundlage kommunaler Angaben (§ 1 Absatz 6 und § 2 Absatz 6 des Leistungsgesetzes). Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen. Evaluationszeitraum war das Jahr 2016.

 

Gegenstand der Evaluation nach § 1 Absatz 6 waren die Sachkosten von Schulträgern im Sinne von § 94 Schulgesetz NRW für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die Ausstattung der Schulen sowie die Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten. Diese Kosten wurden anhand von repräsentativen Städten und Kreisen ermittelt und die Ergebnisse auf das Land hochgerechnet. Auf dieser Grundlage bleibt es bei dem Verteilschlüssel aus den Verfahren für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018.

 

Im Jahre 2018 zum Beispiel, konnten von der Förderung für kommunale Aufwendungen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens für u.a. Kinder mit dem „Förderschwerpunkt Sehen“ entsprechendes Mobiliar (höhenverstellbare, neigbare Tische, höhenverstellbare Drehstühle, Schreib- und Lesepulte, etc.), spezielle Tafelbeleuchtungen, Leseleuchten, spez. Spielbälle und Markierungswesten für den Turnunterricht, Treppen- und Glasscheibenmarkierungen u.v.m. angeschafft werden.

 

Des Weiteren wurden in 2018 für die sprachliche Förderung an Grundschulen pro Schulhalbjahr für 222 Schülerinnen und Schüler 8.880,- Euro gezahlt. In 2019 sind 228 Schülerinnen und Schüler zur Förderung angemeldet und von daher 9.120,- Euro (40,- Euro pro Schüler) pro Schulhalbjahr veranschlagt. Die Sprachförderung wird von den entsprechenden Trägern der jeweiligen OGS übernommen und von diesen auch in Rechnung gestellt. Entsprechende Verwendungsnachweise werden hierbei gefertigt.

 

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot sollten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ab 2018 die Möglichkeit erhalten, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. In den Sommerferien 2018 wurde erstmalig das außerunterrichtliche Angebot „FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler durchgeführt (zwei Maßnahmen für je zwei Wochen). Diese Maßnahmen wurden von etwa 40 Kindern genutzt. Die Schülerinnen und Schüler haben dabei u.a. Hilfestellungen für den Alltag erhalten und zudem ihre Deutschkenntnisse aufbessern können. In den Herbstferien 2018 konnte ebenfalls eine Maßnahme mit der Teilnahme von 20 Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die Maßnahmen wurden in den Räumlichkeiten der Don Bosco Schule, Grüner Weg, durchgeführt. Für die Osterferien und Sommerferien 2019 sind keine Kurse vorgesehen. Der Bedarf an Schülern, die den Kriterien voll entsprechen würden, ist zu gering, so dass keine Gruppe von mind. 15 Kindern zustande kommen würde. Im Sommer wird der Bedarf für eine evtl. stattfindende Maßnahme in den Herbstferien geprüft.

 

Die Kurse wurden vom Land in Höhe von 80 % der Gesamtkosten bezuschusst. Hier konnten jedoch die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten in voller Höhe berechnet und vereinnahmt werden, sodass der noch zu zahlende Betrag sich dadurch erheblich verringerte.


Die Haushaltmittel in Höhe von derzeit 56.063,89 EUR sind im Produkt 032430101 bei dem Sachkonto 41410000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke (Ertrag) und 52810800 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke (Aufwand) in Höhe von 56.000,00 EUR veranschlagt.


Keine personellen Auswirkungen