Betreff
Fortschreibung Sportförderplan
Vorlage
082/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

  1. Das Gutachten der Sportanlagen im Stadtgebiet Eschweiler der Fa. Reepel wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die zweite Fortschreibung des Sportförderplanentwurfs mit den aus dem Gutachten resultierenden Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Fassung des Sportförderplans den Vereinen unter Beteiligung der Fraktionen vorzustellen und die im Gutachten im Einzelnen aufgeführten Investitionen- und Pflegebedarfe unter Beteiligung der Vereine zu überprüfen. Die sich daraus ergebenen Maßnahmen sind dem Sportausschuss bzw. dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Am 26.02.2019 ging das Gutachten über die Qualität der Sportanlagen der Stadt Eschweiler bei der Verwaltung ein. Neben der Bestandsaufnahme sind insbesondere die aus Sicht des Gutachters zu ergreifenden Maßnahmen für die Entwicklung  der Sportstätten interessant.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich allerdings nicht zwangsläufig eine Notwendigkeit der Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen, da hier auch die Entwicklung der Eschweiler Sportvereine zu berücksichtigen ist.

 

Folgte man dem Gutachten so entsteht für die Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren ein erheblicher Finanzbedarf. Hinsichtlich der im Einzelnen ermittelten Investitionskosten wird auf das Gutachten verwiesen. Dort wird in kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Investitionsaufwand unterschieden. Es wurde bewusst darauf verzichtet, einzelne Investitionskosten im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage zu nennen, da diese Kosten nicht abschließend wären.

 

Mittelfristige sind höhere Investitionen aufgeführt, z.B. die Erneuerung des Kunstrasenplatzes in Bergrath, die Renovierung zweier Tennenplätze am Sportpark am See  sowie eine mögliche Erneuerung der Tennendeckschicht  des Tennenplatzes am Waldstadion  und  die Erneuerung der Tragschicht auf dem Sportplatz St. Jöris. Weiterhin wird die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen auf den meisten Sportanlagen als notwendig erachtet.

 

Langfristige Kostenfaktoren sind ferner die Erneuerung des Trainingsrasenplatzes in Eschweiler – Ost oder die komplette Erneuerung der Tartanbahn im Sportpark am See.

 

Auf den meisten Sportplätzen wird die fehlende Umsturzvorrichtung für die mobilen Tore genannt.

 

Die Tore müssen sehr kurzfristig mit Umsturzvorrichtungen versehen oder außer Betrieb genommen  werden. Die Tore sind teilweise  Eigentum der Vereine.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im Gutachten im Einzelnen aufgeführten Investitions- und Pflegebedarfe auch unter Beteiligung der Vereine zu überprüfen und dem Rat nach Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen einen konkreten Maßnahme- und daraus resultierenden Finanzierungsplan zur Berücksichtigung in den folgenden Haushaltsberatungen vorzulegen.

 

Die im Gutachten vorgenommene Bewertung der einzelnen Sportanlagen wurden in den die jeweiligen Einzelkapitel des Sportförderplans eingearbeitet, so dass der Gesamtplan nun den Vereinen vorgestellt werden kann.


Aus der nun vorgelegten 2. Fassung des Sportförderplans ergeben sich unmittelbar noch keine finanziellen Auswirkungen. Wie im Sachverhalt dargestellt, werden die sich mittelbar ergebenden Auswirkungen noch von der Verwaltung geprüft. Eine Beschlussempfehlung für die Haushaltsplanberatungen für die folgenden Haushaltsjahre erfolgt mit separater Verwaltungsvorlage.


Es gibt keinen zusätzlichen Personalbedarf