Betreff
Einführung und Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes
Vorlage
337/13
Art
Einführung und Verpflichtung

Das beratende Mitglied, Herr Markus Neuefeind, wird vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 

 

 

 


Herr Markus Neuefeind wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 09.10.2013 als beratendes Mitglied für die Grundschulen in den Schulausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.