Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Schreiben vom 09. März 2015 (Anlage 1) bittet die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Eschweiler die Ausgleichsflächen in Eschweiler aufzuzeigen.

 

Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter ausgeführt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist jedoch die Untere Landschaftsbehörde der StädteRegion Aachen. Im Kataster der Stadt Eschweiler sind daher nur die Maßnahmen Dritter enthalten, über die im Rahmen von Beteiligungen Kenntnis erlangt wurde. Die Übernahme in das städt. Verzeichnis erfolgt hier nur nachrichtlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

In Anlage 2 sind Auszüge des Verzeichnisses der Stadt Eschweiler (Karten und Daten) beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, wird die vollständige Karte „Zusammenstellung der Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet von Eschweiler“ als pdf-Datei online bereitgestellt.

 


 

Das Führen des Verzeichnisses löst keine finanziellen Verpflichtungen aus.

 


 

Das Führen des Verzeichnisses fällt in den Aufgabenbereich der Fachdienststelle und bindet dort Personal.