Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen und Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen; hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.03.2019
Vorlage
070/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung der folgenden Ausschüsse und Organe juristischer Personen und Personenvereinigungen:

 

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

 

bisheriges stv. Mitglied

 

neues stv. Mitglied

Claudia Moll

 

Edeltraud Lindner

 

 

 

Kulturausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Claudia Moll

Stefan Löhmann

 

 

 

Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Thorsten Müller

 

Andreas Lutter

 

 

 

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen GmbH - Gesellschafterversammlung

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Claudia Moll

Klaus Fehr

 

 

 

Städte- und Gemeindebund NRW - Mitgliederversammlung

bisheriges stv. Mitglied

 

neues stv. Mitglied

Claudia Moll

 

Nadine Leonhardt

 

Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH - Gesellschafterversammlung

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Claudia Moll

 

Oliver Liebchen

 

 

 

Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH - Gesellschafterversammlung

bisheriges stv. Mitglied

 

neues stv. Mitglied

Oliver Liebchen

Peter Kendziora

 

 

Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen mbH - Gesellschafterversammlung

bisheriges stv. Mitglied

 

neues stv. Mitglied

Claudia Moll

Heinz Thoma

Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung - Regionaler Beirat

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

Peter Kendziora

Wilhelm Broschk

Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung - Regionaler Beirat

bisheriges stv. Mitglied

 

neues stv. Mitglied

Wilhelm Broschk

Peter Kendziora

 

 

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 14.03.2019 (als Anlage beigefügt) beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die im Beschlussentwurf aufgeführten Änderungen.

 

Rechtliche Betrachtung:

 

a)       Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

b)       Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs.2 S.6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


Keine 

 


Keine