Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 – nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
063/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) - nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die Öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) - nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 sind im Rezess über die Umlegungssache  W 70  aus dem Jahre 1925 entstanden und wie folgt ausgewiesen:

Flurstück 264                Wirtschaftsweg und Anschlussbahn

Flurstück 297                Wirtschaftsweg (Fußweg)

Flurstück 299                Anschlussbahn

 

Die vorgenannten Parzellen sollen zum Verkauf an einen Nachbareigentümer verwendet werden.

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da die Wege aufgrund von wildem Vegetationsbewuchs faktisch nicht mehr genutzt werden.

 

Die derzeit auf den Parzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache W 70 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten.

 


Keine.


Keine.