Betreff
Bestellung von Mitgliedern in den Verwaltungsrat der AöR "Betreuungseinrichtung für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler - BKJ - "
Vorlage
053/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler bestellt mit Wirkung vom 25.06.2019 folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat der AöR „Betreuungseinrichtung für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler - BKJ -“:

 

                                                          

 

Mitglied:

 

Stellvertreter:

 

 

Beigeordneter Stefan Kaever

 

 

 

Herr Jürgen Termath, Amtsleiter 51

1)          

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(SPD)

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2)

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(SPD)

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3)

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(SPD)

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4)

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(SPD)

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5)

_______________________

 

(SPD)

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6)

_______________________

 

(SPD)

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7)

_______________________

 

(SPD)

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8)

_______________________

           

(CDU)

_______________________

9)

_______________________

 

(CDU)

_______________________

10)

_______________________

 

(CDU)

_______________________

11)

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(Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)

Zuweisung entsprechend der jetzigen Verteilung

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(FDP-Fraktion)

12)

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(Fraktion Die Linke und Piratenpartei)

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(UWG-Fraktion)

 

 

 

 

 

 

 

 


Mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler vom 24.06.2014 wurden die Mitglieder der Stadt Eschweiler in den Verwaltungsrat der AöR „Betreuungseinrichtung für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler - BKJ -“ für die Dauer von fünf Jahren - somit bis zum 24.06.2019 - gewählt. Die Wahlzeit des jetzt gewählten Rates (Laufzeit 6 Jahre) endet am 31.10.2020. Insoweit ergibt sich die Notwendigkeit der Neu-/Wiederwahl des Verwaltungsrates der AöR „Betreuungseinrichtung für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler - BKJ -“ innerhalb der Wahlzeit des jetzigen Rates. Dies war bisher nicht gegeben, da beide Wahlzeiten übereinstimmten.

 

Durch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und die Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde der § 114a Abs. 8 GO NRW zwar dahingehend geändert, dass zukünftig die Mitglieder des Verwaltungsrates mit der Konstituierung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt werden. Für die laufende Legislaturperiode ist jedoch eine Neu-/Wiederwahl bis zum Ende der Legislaturperiode notwendig, da nach der bisherigen Regelung des § 114a Abs. 8 GO NRW die Wahlzeit der Mitglieder des Verwaltungsrates am 24.06.2019 abläuft.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl teilten sich entsprechend der Sitzverteilung zu Beginn der Legislaturperiode die Verwaltungsratsmitglieder in sechs Mitglieder der SPD-Fraktion und vier Mitglieder der CDU-Fraktion auf. Außerdem jeweils ein Mitglied der übrigen Fraktionen; jeweils zwei als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied.

Durch die Änderung der Mitgliedstärken der Fraktionen im Rat der Stadt Eschweiler (Wechsel eines Mandatsträgers von der CDU-Fraktion zur SPD-Fraktion) ergibt sich für die nun zu bestellenden Mitglieder des Verwaltungsrates aufgrund des Wahlverhältnisses eine abweichende Sitzverteilung. Nunmehr sind sieben Mitglieder der SPD-Fraktion und drei Mitglieder der CDU-Fraktion zu bestellen. Die Verteilung auf die übrigen Fraktionen bleibt unverändert.

 


keine 

 


keine