Betreff
Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte
3. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK)
Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
hier: Einsetzung der Lenkungsgruppe
Vorlage
049/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Einsetzung der in der Anlage 1 dargestellten Lenkungsgruppe (Vergabegremium) wird beschlossen. Die Lenkungsgruppe aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet über die konkrete Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds und die Umsetzung der Maßnahmen.

 


 

Nach erfolgreicher Durchführung des Förderprojektes Verfügungsfonds der Stadt Eschweiler 2014-2017 wird die Bezirksregierung Köln voraussichtlich auch 2019-2022 in einem dritten Förderabschnitt der Gesamtmaßnahme „Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte“ die Einrichtung eines Verfügungsfonds unterstützen.

 

Mit dem Verfügungsfonds ist im Rahmen der Städtebauförderung ein besonderes Instrument geschaffen worden. Private Akteure, die sich mit ihrem persönlichen und finanziellen Engagement für die Innenstadt einsetzen, werden durch eine öffentliche Ko-Finanzierung in (maximal) gleicher Höhe unterstützt. Dadurch werden die Akteure aus der Bürgerschaft in die Lage versetzt, erwünschte eigene Projekte zeitnah umzusetzen, die die Fördermaßnahmen im Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte unterstützen bzw. der Aufwertung der Innenstadt dienen.

 

Als Rechtsgrundlage dafür hat der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 31.10.2018 die „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds“ (Sitzungsvorlage Nr. 274/18) beschlossen. Eine nach dem Beschluss erfolgte Umstrukturierung der Verwaltung erfordert eine Anpassung der in der Richtlinie angegebenen Kontaktadressen. Zudem wird die Verwaltung zukünftig auf eine Stimmberechtigung im Vergabegremium verzichten, um allen im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Parteien grundsätzlich eine Vertretung im Vergabegremium zu ermöglichen. Bei der Anpassung der Richtlinie handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen, ein erneuter Beschluss der Richtlinie ist nicht erforderlich. Die angepasste Richtlinie, in der die gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung eines Verfügungsfonds aber auch die sonstigen Regelungen für die Vorgehensweise der Organe geregelt ist, ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

Vergabegremium:

 

Für Eschweiler bietet der Verfügungsfonds auch weiterhin viele Chancen und Möglichkeiten. Nach der Zielsetzung des Förderprogramms können im Rahmen der Städtebauförderung u. a. Maßnahmen zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität oder zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand finanziell unterstützt werden.

 

Zusammen mit privaten Partnern kann die Innenstadt als Ort der Begegnung ausgebaut sowie als Markt- und Veranstaltungsplatz gestärkt werden. Bei der Entwicklung und Aufwertung des zentralen Stadtbereichs können hohe Synergieeffekte auch zu den anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden. Mit dem Instrument des Verfügungsfonds können das zum Teil schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt werden.

 

Den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW entsprechend ist ein lokales Gremium einzurichten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Durch die Vertretung privater Akteure im Vergabegremium wird eine aktive Mitbestimmung sichergestellt. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung der Eschweiler Innenstadt können aufgegriffen und im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die finanziellen Mittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Lenkungsgruppe aus 6 Vertretern der Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.) sowie 6 Vertretern der Politik zusammenzusetzen. Die 6 politischen Vertreter des Vergabegremiums zum Verfügungsfonds 2019-2022 können sich aus Vertretern aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen zusammensetzen. Bei der als Anlage 1 beigefügten Liste der Zusammensetzung des Gremiums handelt es sich um einen Entwurf. Bis zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird mit den vorgeschlagenen Akteuren Kontakt aufgenommen und die Bereitschaft zur Teilnahme geklärt. Für jedes Mitglied der Lenkungsgruppe ist ein Vertreter zu benennen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Einsetzung der Lenkungsgruppe zu beschließen.

 

 

 

Geltungsbereich des Verfügungsfonds

Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht dem Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte, welcher der Richtlinie (Anlage 2) als Anlage A beigefügt ist.

 


 

Die Einrichtung der Lenkungsgruppe hat keine finanziellen Auswirkungen. Bzgl. der finanziellen Auswirkungen des Verfügungsfonds wird auf die Verwaltungsvorlage VV 274/18 verwiesen.

 


 

Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.