I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.        Die 2. Änderung des Bebauungsplans 123 – Maarfeld – (Anlagen 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 (Vorlagen-Nr. 093/14) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 123 – Maarfeld – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Änderungsverfahren erfolgte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Damit entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 28.04.2014 bis 09.05.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

In seiner Sitzung am 05.02.2015 beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplans 123 – Maarfeld – öffentlich auszulegen (Vorlagen-Nr. 003/015).

Der Entwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 23.02.2015 bis 24.03.2015 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten.

Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen oder Hinweise enthalten, als Anlage 6 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 2 beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderung des Bebauungsplans 123 – Maarfeld – als Satzung zu beschließen.

 

Gutachten:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Gutachten erstellt:

  • „Geotechnische Stellungnahme zu den Baugrund-, Grundwasserverhältnissen mit Angaben zur allgemeinen Bebaubarkeit sowie Versickerungsfähigkeit“, IBL – Laermann GmbH, Institut für Baustoffprüfung und Beratung, Mönchengladbach, 18.02.2015,
  • Entwässerungskonzept: „Erschließung Bebauungsplan 123/2. Änderung – Maarfeld – 52249 Eschweiler", Erläuterungsbericht, Ingenieurbüro Stefan Schädlich, Wassenberg, 18.02.2015,
  • „Stellungnahme zum Artenschutz“, Dipl.-Ing. Harald Schollmeyer, Büro für Freiraum, Garten- und Landschaftsplanung, Geilenkirchen, 29.08.2014

Die Gutachten können bei der Verwaltung eingesehen werden.

 


Die Planänderung ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Für die Durchführung des Verfahrens notwendige Gutachten wurden durch den Investor beauftragt. Die Erschließungsmaßnahmen werden im Rahmen eines Erschließungsvertrages geregelt und durch den Investor durchgeführt.

 


Die Aufstellung des Bauleitplanes bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.