Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019;
Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere Kommunalaufsicht vom 30.01.2019
Vorlage
043/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die als Anlage beigefügte Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere Kommunalaufsicht vom 30.01.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde nach den Beratungen

 

            des Integrationsrates vom 15.11.2018,

            des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2018 und

            des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018

 

in der Sitzung des Stadtrates am 18.12.2018 beschlossen. Die Anzeige der Haushaltssatzung 2019 bei der Unteren Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen erfolgte mit Bericht vom 07.01.2019.

 

Nunmehr hat die Untere Kommunalaufsicht mit der als Anlage beigefügten Verfügung vom 30.01.2019 mitgeteilt, dass die Prüfung der haushaltswirtschaftlichen Unterlagen abgeschlossen und gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW keine Bedenken geltend gemacht werden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Eschweiler am 05.02.2019.

 

Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung 2019 rückwirkend zum 01.01.2019 bestandskräftig.

 

Anmerkung zur Entwicklung der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt

 

Grundlage für die Ermittlung der Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2019 ff. war der tatsächliche Personalstand im April/Mai 2018.

Die Ansätze beinhalten die derzeit bestehenden gesetzlichen Vorgaben bzw. Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien einschließlich der Auswirkungen aus der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung zum TVöD. Diese Auswirkungen führen zum einen zu höheren Personalaufwendungen, zum anderen zu Einsparungen bedingt durch die Kürzung der Jahressonderzuwendung und den Wegfall der Pauschalzahlung.

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden entsprechend den beschlossen Tariferhöhungen 2018/ 2019 mit einem Zuwachs von durchschnittlich 3,09 % ab 01.04.2019 geplant. Ab 2020 ff. erfolgte eine weitere Fortschreibung mit 2 %.

Da im Beamtenbereich keine konkreten Erkenntnisse bezüglich etwaiger Besoldungserhöhungen vorliegen, wurde für das Haushaltsjahr 2019 eine Besoldungserhöhung in Höhe von 3 % eingeplant.

Wesentlich wirkt sich die Rekommunalisierung Stufe II der WBE GmbH auf die Personalaufwendungen aus. So sind in 2019 für die von der WBE GmbH zu übernehmenden Mitarbeiter zusätzliche Personalaufwendungen von rd. 5,5 Mio. Euro zu berücksichtigen.

Weitere deutliche Personalmehrungen sind im Bereich der Feuer- und Rettungswache als Folge des aktuellen Brandschutzbedarfsplan in die Ansatzbildung eingeflossen. Die angestrebte Personalaufstockung soll spätestens in 2019 erreicht werden. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 wurden hierfür vorsorglich höhere Besoldungsaufwendungen (250.000 Euro p.a.) einkalkuliert. Tatsächlich werden die Stellen jedoch sowohl mit Beamten als auch mit Tariflich Beschäftigten besetzt, sodass ab dem Haushaltsjahr 2019 anteilige Personalaufwendungen auf den tariflichen Bereich verlagert wurden. Aufwandssteigernd wirken sich auch die Einstellungen eines Nachhaltigkeits- und eines Klimaschutzmanagers sowie einer zusätzlichen Fachkraft bei der VHS aus. Demgegenüber stehen jedoch entsprechende Fördermittel aus Landes- bzw. Bundesmitteln.

 

Insgesamt ergibt sich in 2019 unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen im Vergleich zur Mittelfristplanung 2018 eine Aufwandsmehrung von rd. 7,5 Mio. Euro, welche in der nachfolgenden Übersicht nochmals komprimiert dargestellt werden:

 

 

Anmerkungen zur Entwicklung der Personalaufwendungen im Bereich der Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der Stadt Eschweiler (BKJ AöR)

 

In den letzten Jahren ist ein kontinuierlich gestiegener Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet Eschweiler zu verzeichnen, bedingt durch gestiegene Geburtenraten einerseits und zusätzlich vermehrte Zuzüge aus anderen Kommunen.

 

Infolgedessen ergab/ergibt sich für die Stadt Eschweiler die Notwendigkeit, intensiv in den Neubau von Kindertagesstätten zu investieren, die bedarfsbezogen fast überwiegend als große, mehrgruppige Einrichtungen realisiert worden sind/werden.

 

Als eigens für den Betrieb der kommunalen Kindertageseinrichtungen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts übernimmt die BKJ die Trägerschaft des überwiegenden Teils der neu entstehenden Kitas mit der Konsequenz steigender Mitarbeiterzahlen und entsprechender Auswirkungen bei den Personalaufwendungen.

 

Der deutliche Anstieg im Stellenplan 2019 gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus der Einstellung des nach der Personaltabelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vorzuhaltenden Personals, insbesondere in der in 2018 eröffneten fünfgruppigen Kita Grüner Weg und der im Sommer 2019 zur Inbetriebnahme vorgesehenen, ebenfalls fünfgruppigen Kita Wilhelmstraße.

 


./.

 


./.