Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Erneuerung „Antoniusstraße/ Auf dem Höfchen“ zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung voraussichtlich Ende März/ Anfang April 2019 vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 


Allgemeines:

 

Die Antoniusstraße befindet sich südöstlich der Eschweiler Innenstadt im Stadtteil Bergrath und ist seit der Schließung des Bahnübergangs Antoniusstraße im Jahre 2003 eine Anliegerstraße ohne bedeutende Verbindungsfunktion. Auf dem nördlichen Teil der Antoniusstraße zwischen der Wilhelmstraße/ Hubertusstraße und der Zechenstraße liegen noch die Buslinien EW1 und EW3 der ASEAG; ansonsten findet hier vornehmlich Quell- und Zielverkehr statt. Der südliche Teil der Antoniusstraße und die Straße „Auf dem Höfchen“, im Folgenden als „Südliche Antoniusstraße“ bezeichnet, haben inzwischen den Charakter einer Sackgasse, da hier nur noch eine schmale Fußgängerunterführung in der Seitenstraße „Auf dem Höfchen“ existiert, die die beiden durch die DB-Strecke Köln-Aachen getrennten Ortsteile verbindet. Die Antoniusstraße hat daher nur eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung.

 

Veranlassung:

 

Die Kanäle und Hausanschlussleitungen sowie sämtliche Abschnitte der Antoniusstraße befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und bedürfen der Erneuerung.

 

Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 zur Realisierung gemeldet.

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die zum Teil aus dem Jahr 1959 und zum Teil sogar aus 1913 stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen werden die erforderlichen Nennweiten angepasst.

 

Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können wirtschaftlich nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand.

 

Die Beleuchtungsanlage stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung vorgesehen.

 

Planung Entwässerung:

 

Die in der Antoniusstraße ehemals in Schmutz- und Regenwasser getrennten Kanäle sind bereits jetzt faktisch ein „unechtes Trennsystem“, da sie im Bereich der Zechenstraße gemeinsam in den vorhandenen Mischwassersammler einmünden. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme werden die Rohre in der Antoniusstraße zu einem neuen Mischwasserkanal der Nennweite DN 500 (nördliche Antoniusstraße) und der Nennweite DN 315 bis  DN 400 (südliche Antoniusstraße) zusammengefasst. Die einmündenden Kanäle aus der Wilhelmstraße und der Hubertusstraße werden ebenfalls bis zu den Ausbaugrenzen des Straßenbaus erneuert.

 

Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen wurden bereits im Vorfeld untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch die Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.

 

 

Planung Straßenbau:

 

Für die beiden Straßenabschnitte der Antoniusstraße nördlich und südlich der Wilhelmstraße/ Hubertusstraße wurden unterschiedlich Verkehrskonzepte gewählt.

 

Der nördliche Teil soll weiterhin als „Tempo-30-Zone“ im Trennungsprinzip ausgebaut werden. Gehwege sind mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn abgetrennt und Parkstände am Straßenrand, die in mehreren Teilabschnitten alternierend angeordnet sind, werden durch neue Baumstandorte zusätzlich gegliedert. Diese Maßnahmen sollen den Charakter der Antoniusstraße als Anliegerstraße unterstreichen. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt mindestens 6,50 m, sodass eine Begegnungsverkehr Bus/Bus möglich bleibt. Die Gehwege werden, bis auf ein ca. 80 m langes Teilstück mit 1,65 m Breite, in der Regel mindestens 2,00 m breit ausgeführt.

 

Die Verkehrsflächen des südlichen Teils der Antoniusstraße sowie der abzweigende Ast der Straße „Auf dem Höfchen“ sollen künftig als Mischverkehrsfläche ohne Gehwege und mit gesondert gekennzeichneten Parkständen ausgebaut werden. Die zurzeit bestehende „Tempo-30-Zone“ soll in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ umgewandelt werden, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und nur Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge zugelassen ist.

Auch hier sind neue Baumstandorte als gestalterisches Element und zum Teil als Abgrenzung der Parkstände vorgesehen. Insgesamt soll der überbreite Verkehrsraum in diesem Bereich eine Aufwertung erfahren und die Aufenthaltsqualität für die Anwohner erhöht werden. Das „Antoniuskapellchen“ als prägendes Element dieses Straßenabschnittes soll ebenfalls durch bauliche Maßnahmen betont werden.

 

Baumbilanz:

 

Die im Bereich der Antoniusstraße 37-41 befindlichen Straßenbäume wurden bis auf einen jüngeren Baum auf Dauer als nicht standsicher bewertet und müssen im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Hierdurch entfallen 5 Bäume. Zur Gliederung der auf der Fahrbahn angeordneten Parkstände sollen 12 Bäume im öffentlichen Verkehrsraum neu gepflanzt werden. Zusätzliche Bäume werden im Zuge der weiteren Planung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ im südlichen Teil der Antoniusstraße noch hinzukommen.

 

Parkraumbilanz:

 

Aufgrund der zum großen Teil vorhandenen Möglichkeiten, auf den Privatgrundstücken, in Garagen und in Garagenhöfen Fahrzeuge abzustellen, besteht kein erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Zählung der vorhandenen Parkmöglichkeiten ergab eine Anzahl von ca. 55 Parkmöglichkeiten im Bestand. Der jetzige Planungsstand sieht 18 Parkstände im südlichen (heute 17 Stück) und 37 im nördlichen Bereich der Antoniusstraße (heute 38 Stück) vor. Aufgrund der gestalterischen Maßnahmen wie alternierendes Parken und das Anordnen neuer Baumstandorte entfällt eine Parkmöglichkeit im nördlichen Teil der Antoniusstraße; eine zusätzliche Parkmöglichkeit wird im südlichen Teil geschaffen. Die Parkraumbilanz ist demnach insgesamt ausgeglichen. Eine Einflussnahme der Anlieger auf die Anordnung der Parkstände kann noch im Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

Baustoffe:

 

Die Fahrbahn der nördlichen Antoniusstraße erhält einen Aufbau der Belastungsklasse 1,8 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken Schottertragschicht. Die Gehwege erhalten Betonsteinplatten 30/30/8 cm und die Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm jeweils der Farbe „Grau“ befestigt. Die Parkstände werden in Betonsteinpflaster 15x20x8 cm der Farbe „Anthrazit“ ausgeführt. Die Platten- und Pflasterbeläge in den Nebenanlagen erhalten eine Tragschicht von 15 cm Drainbeton auf einer 13 cm dicken Lage aus Frostschutzkies bzw. 23 cm in den Parkständen. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über einzeilige Betonsteinrinnen die vor den Hoch- bzw. Rundbordsteinen angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit Anschluss an den Mischwasserkanal.

 

Die Mischverkehrsfläche der südlichen Antoniusstraße erhält eine Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 10 cm Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in Betonsteinrinnen gesammelt und den geplanten Straßenabläufen zugeführt.

 

Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8):                      4    cm      Asphaltdeckschicht AC 11 DN

                                                                                 12    cm      Asphalttragschicht AC 32 TN

                                                                                 15    cm      Schottertragschicht 0/45 mm

                                                                                 34    cm      Frostschutzschicht 0/56 mm

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                                                                                 65    cm      Gesamtaufbau

 

Parkstände:                                                              8    cm      Betonsteinpflaster 15x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

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                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Gehwege und Zufahrtsbereiche:                        8    cm      Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.

                                                                                                      Betonsteinpflaster 10x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 13    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 40    cm      Gesamtaufbau

 

Mischverkehrsfläche:                                             8    cm      Betonsteinpflaster 10x20x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils zu stabilisieren.

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 70 er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.

 

Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen (vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt auch in der Antoniusstraße die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 - Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel und der Leuchtenfundamente.

 

Barrierefreiheit

 

Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser zusätzliche Randstein entbehrlich.

 

Im Bereich der Kreuzung Antoniusstraße mit der Wilhelmstraße und Hubertusstraße sowie an der Einmündung zur Zechenstraße werden barrierefreie Querungsstellen geplant, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ ausgeführt werden.

 

Grunderwerb

 

In der Antoniusstraße gibt es noch vereinzelt Teile von Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Die Liegenschaftsabteilung der Stadtverwaltung ist bemüht, diese Grundstücksteile vorab zu erwerben.

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung Mitte des Jahres 2019 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die Kanal- und Straßenbauarbeiten voraussichtlich im 4. Quartal 2019 begonnen werden.

 

Als erster Bauabschnitt im Kanal ist der nördliche Bereich der Antoniusstraße vorgesehen, so dass anschließend der Straßenbau in diesem Bereich ausgeführt werden kann.

 

Die geschätzte Bauzeit beträgt insgesamt ca. 280 Arbeitstage, so dass die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen nur im Zuge einer Vollsperrung der Antoniusstraße durchgeführt werden. Der direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung mit den Beteiligten aufrecht erhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese Ende März/Anfang April durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen - mit Ausnahme der Regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung der Regionetz über die Neuverlegung von Stromleitungen steht noch aus.

 


 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der Antoniusstraße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.

 

Ausgaben

 

Straßenbau Antoniusstraße

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 1.460.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Antoniusstraße stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB012 - Antoniusstraße – in 2019 in Höhe von 250.000,00 € sowie in Form einer Ermächtigungsübertragung in Höhe von 179.260,00 € zur Verfügung. Die restliche Summe von 1.044.000,00 € wurde für den Haushalt 2020 angemeldet.

Kanalbau Antoniusstraße

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 1.000.000,00 € sowie für die Kanalhausanschlüsse auf rd. 350.000,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässe­rung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB007 - Kanal Antoniusstraße – in 2019 in Höhe von 230.000,00 € sowie in Form einer Ermächtigungsübertragung in Höhe von 52.894,76 € zur Verfügung. Die restliche Summe von 710.000,00 € wurde für den Haushalt 2020 angemeldet.

 

Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für 2019 in Höhe von 100.000,00 € und für 2020 in Höhe von 255.000,00 € vorgesehen.

 


 

Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Antoniusstraße wurden an die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.