Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Erneuerung
„Antoniusstraße/ Auf dem Höfchen“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung voraussichtlich Ende März/ Anfang April 2019 vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der
Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung
der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines:
Die Antoniusstraße befindet sich südöstlich der Eschweiler Innenstadt im
Stadtteil Bergrath und ist seit der Schließung des Bahnübergangs Antoniusstraße
im Jahre 2003 eine Anliegerstraße ohne bedeutende Verbindungsfunktion. Auf dem
nördlichen Teil der Antoniusstraße zwischen der Wilhelmstraße/ Hubertusstraße
und der Zechenstraße liegen noch die Buslinien EW1 und EW3 der ASEAG; ansonsten
findet hier vornehmlich Quell- und Zielverkehr statt. Der südliche Teil der
Antoniusstraße und die Straße „Auf dem Höfchen“, im Folgenden als „Südliche
Antoniusstraße“ bezeichnet, haben inzwischen den Charakter einer Sackgasse, da
hier nur noch eine schmale Fußgängerunterführung in der Seitenstraße „Auf dem
Höfchen“ existiert, die die beiden durch die DB-Strecke Köln-Aachen getrennten
Ortsteile verbindet. Die Antoniusstraße hat daher nur eine untergeordnete
verkehrliche Bedeutung.
Veranlassung:
Die Kanäle und Hausanschlussleitungen sowie sämtliche Abschnitte der
Antoniusstraße befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und bedürfen der
Erneuerung.
Die Erneuerung des Kanals
ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und
als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 zur Realisierung
gemeldet.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der
öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen mit
einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die zum Teil aus
dem Jahr 1959 und zum Teil sogar aus 1913 stammenden Kanäle eine Vielzahl
starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen
und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen werden die
erforderlichen Nennweiten angepasst.
Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und den Gehwegen
sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen
vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und
fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der
Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen
Alterungsprozess versprödet und brüchig und können wirtschaftlich nicht mehr
instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem
ähnlich schlechten Zustand.
Die
Beleuchtungsanlage stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren
Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung
vorgesehen.
Planung Entwässerung:
Die in der Antoniusstraße ehemals in Schmutz- und Regenwasser getrennten
Kanäle sind bereits jetzt faktisch ein „unechtes Trennsystem“, da sie im
Bereich der Zechenstraße gemeinsam in den vorhandenen Mischwassersammler
einmünden. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme werden die Rohre in der Antoniusstraße
zu einem neuen Mischwasserkanal der Nennweite DN 500 (nördliche Antoniusstraße)
und der Nennweite DN 315 bis DN 400
(südliche Antoniusstraße) zusammengefasst. Die einmündenden Kanäle aus der
Wilhelmstraße und der Hubertusstraße werden ebenfalls bis zu den Ausbaugrenzen
des Straßenbaus erneuert.
Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen wurden
bereits im Vorfeld untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die
hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze
erneuert. Die konkret betroffenen Hauseigentümer werden durch die
Kanalbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Eschweiler direkt über die
Sanierungsnotwendigkeit informiert.
Planung Straßenbau:
Für die beiden Straßenabschnitte der Antoniusstraße nördlich und südlich
der Wilhelmstraße/ Hubertusstraße wurden unterschiedlich Verkehrskonzepte
gewählt.
Der nördliche Teil soll weiterhin als „Tempo-30-Zone“ im Trennungsprinzip
ausgebaut werden. Gehwege sind mit Hochbordsteinen von der Fahrbahn abgetrennt
und Parkstände am Straßenrand, die in mehreren Teilabschnitten alternierend
angeordnet sind, werden durch neue Baumstandorte zusätzlich gegliedert. Diese
Maßnahmen sollen den Charakter der Antoniusstraße als Anliegerstraße
unterstreichen. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt mindestens 6,50 m,
sodass eine Begegnungsverkehr Bus/Bus möglich bleibt. Die Gehwege werden, bis
auf ein ca. 80 m langes Teilstück mit 1,65 m Breite, in der Regel mindestens
2,00 m breit ausgeführt.
Die Verkehrsflächen des südlichen Teils der Antoniusstraße sowie der
abzweigende Ast der Straße „Auf dem Höfchen“ sollen künftig als
Mischverkehrsfläche ohne Gehwege und mit gesondert gekennzeichneten Parkständen
ausgebaut werden. Die zurzeit bestehende „Tempo-30-Zone“ soll in einen
„Verkehrsberuhigten Bereich“ umgewandelt werden, in dem alle Verkehrsteilnehmer
gleichberechtigt sind und nur Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge zugelassen
ist.
Auch hier sind neue Baumstandorte als gestalterisches Element und zum
Teil als Abgrenzung der Parkstände vorgesehen. Insgesamt soll der überbreite
Verkehrsraum in diesem Bereich eine Aufwertung erfahren und die Aufenthaltsqualität
für die Anwohner erhöht werden. Das „Antoniuskapellchen“ als prägendes Element
dieses Straßenabschnittes soll ebenfalls durch bauliche Maßnahmen betont
werden.
Baumbilanz:
Die im Bereich der Antoniusstraße 37-41 befindlichen Straßenbäume wurden
bis auf einen jüngeren Baum auf Dauer als nicht standsicher bewertet und müssen
im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Hierdurch entfallen 5 Bäume. Zur
Gliederung der auf der Fahrbahn angeordneten Parkstände sollen 12 Bäume im
öffentlichen Verkehrsraum neu gepflanzt werden. Zusätzliche Bäume werden im
Zuge der weiteren Planung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ im südlichen Teil
der Antoniusstraße noch hinzukommen.
Parkraumbilanz:
Aufgrund der zum großen Teil vorhandenen Möglichkeiten, auf den
Privatgrundstücken, in Garagen und in Garagenhöfen Fahrzeuge abzustellen,
besteht kein erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Zählung der
vorhandenen Parkmöglichkeiten ergab eine Anzahl von ca. 55 Parkmöglichkeiten im
Bestand. Der jetzige Planungsstand sieht 18 Parkstände im südlichen (heute 17
Stück) und 37 im nördlichen Bereich der Antoniusstraße (heute 38 Stück) vor.
Aufgrund der gestalterischen Maßnahmen wie alternierendes Parken und das
Anordnen neuer Baumstandorte entfällt eine Parkmöglichkeit im nördlichen Teil
der Antoniusstraße; eine zusätzliche Parkmöglichkeit wird im südlichen Teil
geschaffen. Die Parkraumbilanz ist demnach insgesamt ausgeglichen. Eine
Einflussnahme der Anlieger auf die Anordnung der Parkstände kann noch im Rahmen
der Bürgerbeteiligung erfolgen.
Baustoffe:
Die Fahrbahn der nördlichen Antoniusstraße erhält einen Aufbau der
Belastungsklasse 1,8 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus 4 cm
Asphaltdeckschicht, 12 cm Asphalttragschicht und einer 15 cm dicken
Schottertragschicht. Die Gehwege erhalten Betonsteinplatten 30/30/8 cm und die
Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm jeweils der Farbe „Grau“
befestigt. Die Parkstände werden in Betonsteinpflaster 15x20x8 cm der Farbe
„Anthrazit“ ausgeführt. Die Platten- und Pflasterbeläge in den Nebenanlagen
erhalten eine Tragschicht von 15 cm Drainbeton auf einer 13 cm dicken Lage aus
Frostschutzkies bzw. 23 cm in den Parkständen. Die Entwässerung der
Verkehrsflächen erfolgt über einzeilige Betonsteinrinnen die vor den Hoch- bzw.
Rundbordsteinen angeordnet werden, zu den Straßenabläufen mit Anschluss an den
Mischwasserkanal.
Die Mischverkehrsfläche der südlichen Antoniusstraße erhält eine Oberflächenbefestigung in
verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die
mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm
hergestellt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit
einem Tiefbordstein in 10 cm Breite. Auch hier wird das Oberflächenwasser in
Betonsteinrinnen gesammelt und den geplanten Straßenabläufen zugeführt.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn (Belastungsklasse 1,8): 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
12 cm Asphalttragschicht
AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht
0/45 mm
34 cm Frostschutzschicht
0/56 mm
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65 cm Gesamtaufbau
Parkstände: 8
cm Betonsteinpflaster
15x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
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50 cm Gesamtaufbau
Gehwege und Zufahrtsbereiche: 8 cm Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.
Betonsteinpflaster
10x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
Mischverkehrsfläche: 8
cm Betonsteinpflaster
10x20x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
50 cm Gesamtaufbau
Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein zusätzlicher
Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils zu
stabilisieren.
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 70 er
Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters wird die
Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen
(vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung
einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt
auch in der Antoniusstraße die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz.
Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 -
Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel und der
Leuchtenfundamente.
Barrierefreiheit
Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu
den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von
mindestens 3 cm ausgeführt. In Bereich einer Grenzbebauung ist dieser
zusätzliche Randstein entbehrlich.
Im Bereich der Kreuzung Antoniusstraße mit der Wilhelmstraße und
Hubertusstraße sowie an der Einmündung zur Zechenstraße werden barrierefreie
Querungsstellen geplant, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen
Verkehrsraum“ ausgeführt werden.
Grunderwerb
In der Antoniusstraße gibt es noch vereinzelt Teile von
Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum einragen. Die
Liegenschaftsabteilung der Stadtverwaltung ist bemüht, diese Grundstücksteile
vorab zu erwerben.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung Mitte des Jahres 2019 zu
veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die Kanal- und
Straßenbauarbeiten voraussichtlich im 4. Quartal 2019 begonnen werden.
Als erster Bauabschnitt im Kanal ist der nördliche Bereich der Antoniusstraße
vorgesehen, so dass anschließend der Straßenbau in diesem Bereich ausgeführt
werden kann.
Die geschätzte Bauzeit beträgt insgesamt ca. 280 Arbeitstage, so dass
die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und
zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen
nur im Zuge einer Vollsperrung der Antoniusstraße durchgeführt werden. Der
direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung
mit den Beteiligten aufrecht erhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind
Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den
zuständigen städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, diese Ende März/Anfang April durchzuführen. Der Termin
wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und
im Amtsblatt bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits
frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten
Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung
des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen - mit
Ausnahme der Regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Eine endgültige Entscheidung der Regionetz über die Neuverlegung von
Stromleitungen steht noch aus.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der
Antoniusstraße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau Antoniusstraße
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und
Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd.
1.460.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
Antoniusstraße stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen
-, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV16AIB012 - Antoniusstraße – in 2019 in Höhe von 250.000,00 € sowie in Form einer
Ermächtigungsübertragung in Höhe von 179.260,00 € zur Verfügung. Die restliche
Summe von 1.044.000,00 € wurde für den Haushalt 2020 angemeldet.
Kanalbau Antoniusstraße
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten
für die Kanalsanierung auf rd. 1.000.000,00 € sowie für die Kanalhausanschlüsse
auf rd. 350.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und
Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, IV17AIB007 - Kanal Antoniusstraße – in 2019 in Höhe von
230.000,00 € sowie in Form einer Ermächtigungsübertragung in Höhe von 52.894,76
€ zur Verfügung. Die restliche Summe von 710.000,00 € wurde für den Haushalt
2020 angemeldet.
Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto
52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für
2019 in Höhe von 100.000,00 € und für 2020 in Höhe von 255.000,00 € vorgesehen.
Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Antoniusstraße wurden an die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Aachen vergeben.
Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und
Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.