Betreff
Kanal- und Straßenbaumaßnahme "Im Hag",
hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
152/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der Straße „Im Hag“ zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich im September/Oktober 2015 vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 


 

Allgemeines

 

Die Straße „Im Hag“ befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von Eschweiler und wird über die „Wilhelminenstraße“, den „Jägerspfad“, die „Sofienstraße“ sowie die „Eduardstraße“ an das örtliche Straßennetz angebunden. Das Wohngebiet liegt mitten in einem Waldgebiet, was auch den Reiz und den Charakter dieses Wohngebietes ausmacht. Auf insgesamt ca. 1.070 m Länge findet auf den Anliegerstraßen vornehmlich Quell- und Zielverkehr statt; sie haben daher nur eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung.

 

Eine Übersichtskarte der Maßnahme ist in der Anlage 1.

 

 

Veranlassung

 

Der Hauptsammler, die Hausanschlüsse sowie sämtliche Abschnitte der Straße „Im Hag“ befinden sich in einem sehr schlechten Zustand.

 

Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015 zur Realisierung gemeldet. Neben der baulichen ist auch eine hydraulische Sanierung erforderlich. Zusätzlich ist durch den dichten Baumbestand und damit einwachsende Wurzeln in den Kanal in der Vergangenheit ein erhöhter Unterhaltungsbedarf in Form von Fräsarbeiten entstanden.

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr 1956 stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, Wurzeleinwüchsen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen sind in Teilbereichen die Nennweiten zu vergrößern.

 

Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und der gepflasterten Mittelrinne sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche, Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, was nicht zuletzt durch große Pfützenbildungen bei Regenereignissen belegt wird.

 

Die Beleuchtungsanlage stammt aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung vorgesehen.

 

 

Planung Entwässerung

 

Der Kanal „Im Hag“ ist insgesamt auf einer Länge von rund 830 m gemeinsam mit der Erneuerung der Straße zu sanieren. Hiervon sollen aus hydraulischen Gründen in drei Haltungen mit einer Länge von rund 140 m die Durchmesser von DN/OD 300 auf DN/OD 400 und in acht weiteren Haltungen mit einer Länge von rund 330 m von DN/OD 300 bzw. DN/OD 400 auf DN/OD 500 vergrößert werden. Um den Kanal dauerhaft gegen Wurzeleinwuchs an den Verbindungsmuffen zu sichern, sollen alle Leitungen aus PE-Rohren mit geschweißten Verbindungen hergestellt werden.

 

Die Untersuchung der Grundstücksanschlussleitungen ergab, dass auch diese Leitungen umfangreiche Schäden aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der o. g. Untersuchung werden die hierbei ermittelten schad­haften Grundstücksanschlussleitungen im Zuge der Baumaßnahme bis zur Ausbaugrenze saniert. Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert, sodass Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, im Zusammenhang mit der städtischen Baumaßnahme auch den Kanal auf privateigenem Grund zu sanieren.

Planung Straßenbau

 

Für die Straße „Im Hag“ wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden auch künftig im Mischprinzip ausgebaut. Die zurzeit bestehende Tempo-30-Zone soll in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ umgewandelt werden, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und nur Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge zugelassen ist. Kinderspiel ist erlaubt und Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum sind gesondert zu kennzeichnen.

 

Auf den vorhandenen Baumbestand wird in der Planung besonders Rücksicht genommen und einzelne Bäume erhalten Einfassungen, die in den Verkehrsraum einragen können.

Die Verkehrsflächen werden in Betonsteinpflaster ausgeführt. Die in der Regel mittig angeordnete Entwässerungsrinne ist als Systemsteinrinne konzipiert und dient der Sammlung der Oberflächenwässer und der Zuleitung in die hierfür angeordneten Straßenabläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation.

 

Die Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche zu den Grundstücken erfolgt in der Regel mit Tiefbordsteinen, die einen Anschlag von 3 cm bzw. 1 cm an den Grundstückszufahrten erhalten.

 

 

Baumbilanz

 

Das Erscheinungsbild der Straße „Im Hag“ wird durch den Baumbewuchs geprägt, der auch weitestgehend erhalten bleibt. In Einzelfällen müssen jedoch aufgrund bestehender Engpässe und Hindernisse durch Wurzeln im Bereich der Kanäle und Versorgungsleitungen Bäume gefällt werden, die nicht wieder ersetzt werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden hierzu in enger Koordinierung mit dem Grünflächenamt Untersuchungen vorgenommen und im Einzelfall geeignete Schutzmaßnahmen für gefährdete Baumwurzeln veranlasst.

 

 

Parkraumbilanz

 

Aufgrund der zum Teil ausgedehnten Möglichkeiten, auf den Privatgrundstücken ggf. auch mehrere Fahrzeuge abzustellen, besteht kein erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Bislang war das Parken darüber hinaus in der öffentlichen Verkehrsfläche überall erlaubt, wo es nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Der enge Straßenraum und die Vielzahl an Einfahrten hat diese Möglichkeit jedoch bereits heute vielfach eingeschränkt.

 

Künftig ist vorgesehen, im „Verkehrsberuhigten Bereich“ das Parken nur noch in den explizit ausgewiesenen Parkständen zu erlauben. Aufgrund der baulichen Enge der Straße (in der Regel 6,00 m) werden die Parkstände ohne einen Schutzstreifen jeweils direkt an den Grundstücksgrenzen in einer Breite von ca. 2,35 m angeordnet. Insgesamt ist die Anlage von 20 Parkständen in dem Wohngebiet vorgesehen. Eine Einflussnahme der Anlieger auf die Anordnung der Parkstände kann noch im Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

 

Baustoffe

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen erhalten einen Aufbau der Belastungsklasse 1,0 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster. Die 50 cm breite Betonsteinrinne wird in der Regel mittig und dort, wo es aufgrund der vorhandenen Höhenabwicklung sinnvoll ist, auch außermittig in der Verkehrsfläche angeordnet.

 

Die Verkehrsflächen erhalten eine Oberflächenbefestigung in verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 10 cm Breite; dort, wo es zur Sicherung des Grenzbestands erforderlich ist, können Randwinkel ohne Betonrückenstütze eingesetzt werden.

 

 

 

Aufbau der Pflasterflächen

 

Mischverkehrsfläche (Belastungsklasse 1,0):       8 cm Rechteckpflaster

                                                                         4 cm Bettungsmaterial

                                                                       15 cm Drainbetontragschicht

                                                                       33 cm Frostschutzschicht 0/45

                                                                       -------------------------------------------------------------

                                                                       60 cm Gesamtaufbau

 

Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils zu stabilisieren.

 

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 1950er Jahren und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Es besteht ein sehr hoher Wartungsaufwand für die Anlage und so mussten im Vorgriff auf die geplante Maßnahme bereits Teile des maroden Erdkabels ausgetauscht werden.

Eine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes ist gemäß Bestandsmessung des beauftragten Ingenieurbüros nicht mehr gegeben. Auch aus diesen Gründen ist die Beleuchtungsanlage zu erneuern.

 

Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen (vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt auch in den Straßen „Im Hag“ die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 – Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und der Schaltstelle.

 

 

Barrierefreiheit

 

Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von mindestens 3 cm ausgeführt.

Durch den niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen und der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer erübrigen sich weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit innerhalb des Wohngebietes.

 

In Verlängerung des südwestlich gelegenen Fußweges sowie südlich der Einfahrt zu den Häusern „Im Hag“ 53-61 sind im Verlauf der „Wilhelminenstraße“ zwei barrierefreie Querungsstellen geplant, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ ausgeführt werden.

 

 

Grunderwerb

 

In der Straße „Im Hag“ gibt es angrenzend an den Straßenraum zum Teil größere Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Eschweiler befinden, jedoch für den geplanten Straßenausbau nicht benötigt werden. Die nicht benötigten Flächen werden den jeweiligen „Hinterliegern“ zum Kauf angeboten.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung der Kanal- und Straßenbauarbeiten Anfang des Jahres 2016 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe kann voraussichtlich im April 2016 mit der Baumaßnahme begonnen werden.

 

Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 240 Arbeitstage, so dass die Arbeiten voraussichtlich im Mai/Juni des Jahres 2017 abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anlieger soll während der Bauausführung weitestgehend ermöglicht und die Zufahrt für Rettungsdienste jederzeit gewährleistet werden.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese im September/Oktober 2015 durchzuführen. Der genaue Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits im Vorfeld bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger lediglich im Rahmen der Stromversorgung zum Teil Leitungserneuerungen im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.

 


 

Haushaltsrechtliche Betrachtung

 

Zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 wurde auf Basis der seinerzeitigen Kostenschätzung von Baukosten für den Hauptsammler in Höhe von 750.000 €, für die Erneuerung der Straße einschließlich Beleuchtung in Höhe von 1.622.700 € sowie für die Erneuerung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen in Höhe von 100.000 € ausgegangen. Im Hinblick auf den geplanten Baubeginn im September/Oktober 2015 wurden die erforderlichen Haushaltsmittel für 2015 ff. angemeldet.

 

Auf Grundlage dieser Zeitschiene erfolgte im Winter 2014 die Beauftragung des Büros für die Planungen zur Erneuerung des Straßenzuges. Im Laufe der Planungen stellte sich im Frühjahr 2015 heraus, dass entgegen der ursprünglichen Planungen der Kanal wegen der Wurzelproblematik und dem oberflächennahen Bergbau in der gesamten Länge aus PE-Rohren mit geschweißten Verbindungen hergestellt werden muss.

 

Bei den Untersuchungen der Kanalgrundstücksanschlussleitungen mittels TV-Kamera wurde festgestellt, dass diese zu 90 % durch Wurzeleinwuchs, Versätze, Einbrüche etc. schadhaft sind und erneuert werden müssen. Jede Anschlussleitung muss separat betrachtet und bewertet werden. Die meisten Schäden im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche resultieren aus Wurzeleinwuchs städtischer Bäume, so dass diese Sanierungskosten in den meisten Fällen bei der Stadt verbleiben. Die dafür aufzuwendenden Kosten in Höhe von rund 100.000 € wurden im städtischen Haushalt so bisher nicht berücksichtigt.

 

Aufgrund der nicht in dem Umfang vermuteten Wurzelproblematik ist beabsichtigt, dass die Stadt Eschweiler bzw. die WBE im Herbst 2015 auf die Grundstückseigentümer zugeht, um zusammen mit diesen für das jeweilige Grundstück eine mögliche Sanierung auf den privateigenen Grundstücken zu erörtern, da sich die Schadensproblematik mit Sicherheit auf den privaten Grundstücken fortsetzt.

 

Anfang des Jahres teilte die Deutsche Bahn AG mit, dass in den Sommerferien 2015 die Bahnstrecke Düren- Aachen für Sanierungsarbeiten am Gleiskörper gesperrt wird. Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes steht die Sanierung des Kanals Jägerspfad für 2016/2017 an. Die Sanierung von Entwässerungseinrichtungen, die den Bahnverkehr tangieren, ist aufgrund der erforderlichen Sperrungen der Bahnstrecke zeitaufwendig und teuer. Aus diesem Grund wurde mit der DB vereinbart, dass die Sanierung des Teilstückes unter der Bahntrasse in den Sommerferien 2015 vorgezogen wird. Zur Deckung der nicht eingeplanten Mittel in Höhe von rund 150.000 € wurde die Kanalbaumaßnahme „Im Hag“ herangezogen.

 

Aus den vg. Gründen ist beabsichtigt, mit der Erneuerung des Straßenzuges erst im Frühjahr 2016 zu beginnen; die erforderlichen Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahme werden für 2016 ff. neu angemeldet.

 

Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Kosten für den Straßenbau einschließlich Beleuchtung rund 1.250.000 €, für die Erneuerung des Hauptsammlers rund 1.100.000 € und für die Erneuerung der Grundstücksanschlüsse rund 136.000 €.

 

 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der Straße „Im Hag“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“ in Verbindung mit einer noch zu erlassenden Einzelsatzung.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau „Im Hag“

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 1.250.000 €.

 

Für den derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2016 wurde für die Erneuerung der Straße „Im Hag“ für das bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführte Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, Im Hag, IV15AIB005, für das Jahr 2016 500.000 € und für das Jahr 2017 700.000 € angemeldet. Für 2016 wurde zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € eingestellt, die in 2017 in entsprechender Höhe kassenwirksam wird.

 

 

Kanalbau „Im Hag“

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des Hauptsammlers wurden für das bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführte Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, Kanal Im Hag, IV15AIB005, für 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 € und für 2017 400.000 € angemeldet. Weiterhin wurde für 2016 eine Verpflichtungsermächtigung angemeldet, die in 2017 in entsprechender Höhe kassenwirksam werden soll.

 

Für die Erneuerung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen, deren Kosten mittels KAG auf die Anlieger umgelegt werden können, wurden bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalgrundstücksanschlüsse – für 2016 Mittel in Höhe von 36.000 € eingeplant

 

Für die Erneuerung der schadhaften Grundstücksanschlussleitungen wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 eine entsprechende Rückstellung (SK 28111202) gebildet; der Abgang wurde für 2016 geplant.

 


 

Die Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung und die Straßenerneuerung wurden an das Ingenieurbüro HPC in Aachen vergeben

 

Für die Projektsteuerung und Oberbauleitung der Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.