hier: Vorstellung der Planung
Der Ausschuss nimmt
den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der Straße „Im Hag“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich im September/Oktober 2015 vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der
Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der
Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines
Die Straße „Im Hag“ befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von
Eschweiler und wird über die „Wilhelminenstraße“, den „Jägerspfad“, die „Sofienstraße“
sowie die „Eduardstraße“ an das örtliche Straßennetz angebunden. Das Wohngebiet
liegt mitten in einem Waldgebiet, was auch den Reiz und den Charakter dieses
Wohngebietes ausmacht. Auf insgesamt ca. 1.070 m Länge findet auf den
Anliegerstraßen vornehmlich Quell- und Zielverkehr statt; sie haben daher nur
eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung.
Eine Übersichtskarte der Maßnahme ist in der Anlage 1.
Veranlassung
Der Hauptsammler,
die Hausanschlüsse sowie sämtliche Abschnitte der Straße „Im Hag“ befinden sich
in einem sehr schlechten Zustand.
Die Erneuerung des Kanals ist eine Maßnahme des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche der
Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015 zur Realisierung gemeldet. Neben der
baulichen ist auch eine hydraulische Sanierung erforderlich. Zusätzlich ist
durch den dichten Baumbestand und damit einwachsende Wurzeln in den Kanal in
der Vergangenheit ein erhöhter Unterhaltungsbedarf in Form von Fräsarbeiten
entstanden.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der
öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Hausentwässerungsleitungen mit
einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr
1956 stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von
Rissen, Wurzeleinwüchsen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen
Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der Grundlage von
hydraulischen Berechnungen sind in Teilbereichen die Nennweiten zu vergrößern.
Auf der mit einer Schwarzdecke befestigten Fahrbahn und der
gepflasterten Mittelrinne sind in großem Umfang Verformungen in der Oberfläche,
Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr
ausreichend tragfähigen Untergrund und fehlende Frostsicherheit hindeuten und
nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die
Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und
brüchig und können nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und
Rinnenanlagen befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, was nicht
zuletzt durch große Pfützenbildungen bei Regenereignissen belegt wird.
Die Beleuchtungsanlage stammt aus den 50er Jahren des letzten
Jahrhunderts. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines
betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der
Verkabelung vorgesehen.
Planung Entwässerung
Der Kanal „Im Hag“ ist insgesamt auf einer
Länge von rund 830 m gemeinsam mit der Erneuerung der Straße zu sanieren. Hiervon
sollen aus hydraulischen Gründen in drei Haltungen mit einer Länge von rund 140
m die Durchmesser von DN/OD 300 auf DN/OD 400 und in acht weiteren Haltungen
mit einer Länge von rund 330 m von DN/OD 300 bzw. DN/OD 400 auf DN/OD 500
vergrößert werden. Um den Kanal dauerhaft gegen Wurzeleinwuchs an den
Verbindungsmuffen zu sichern, sollen alle Leitungen aus PE-Rohren mit
geschweißten Verbindungen hergestellt werden.
Die Untersuchung der
Grundstücksanschlussleitungen ergab, dass auch diese Leitungen umfangreiche
Schäden aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der o. g. Untersuchung
werden die hierbei ermittelten schadhaften Grundstücksanschlussleitungen im
Zuge der Baumaßnahme bis zur Ausbaugrenze saniert. Im Vorfeld der Baumaßnahme
werden die konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert, sodass
Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, im Zusammenhang mit der städtischen
Baumaßnahme auch den Kanal auf privateigenem Grund zu sanieren.
Planung Straßenbau
Für die Straße „Im Hag“ wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an
der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die öffentlichen
Verkehrsflächen werden auch künftig im Mischprinzip ausgebaut. Die zurzeit
bestehende Tempo-30-Zone soll in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ umgewandelt
werden, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und nur
Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge zugelassen ist. Kinderspiel ist erlaubt
und Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum sind gesondert zu kennzeichnen.
Auf den vorhandenen Baumbestand wird in der Planung besonders Rücksicht
genommen und einzelne Bäume erhalten Einfassungen, die in den Verkehrsraum
einragen können.
Die Verkehrsflächen werden in Betonsteinpflaster ausgeführt. Die in der
Regel mittig angeordnete Entwässerungsrinne ist als Systemsteinrinne konzipiert
und dient der Sammlung der Oberflächenwässer und der Zuleitung in die hierfür
angeordneten Straßenabläufe mit Anschluss an die Mischwasserkanalisation.
Die Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche zu den Grundstücken
erfolgt in der Regel mit Tiefbordsteinen, die einen Anschlag von 3 cm bzw. 1 cm
an den Grundstückszufahrten erhalten.
Baumbilanz
Das Erscheinungsbild der Straße „Im Hag“ wird durch den Baumbewuchs
geprägt, der auch weitestgehend erhalten bleibt. In Einzelfällen müssen jedoch
aufgrund bestehender Engpässe und Hindernisse durch Wurzeln im Bereich der
Kanäle und Versorgungsleitungen Bäume gefällt werden, die nicht wieder ersetzt
werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden hierzu in enger Koordinierung mit dem
Grünflächenamt Untersuchungen vorgenommen und im Einzelfall geeignete
Schutzmaßnahmen für gefährdete Baumwurzeln veranlasst.
Parkraumbilanz
Aufgrund der zum Teil ausgedehnten Möglichkeiten, auf den
Privatgrundstücken ggf. auch mehrere Fahrzeuge abzustellen, besteht kein
erhöhter Parkbedarf im öffentlichen Verkehrsraum. Bislang war das Parken
darüber hinaus in der öffentlichen Verkehrsfläche überall erlaubt, wo es nach
den Regeln der Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Der enge Straßenraum und
die Vielzahl an Einfahrten hat diese Möglichkeit jedoch bereits heute vielfach
eingeschränkt.
Künftig ist vorgesehen, im „Verkehrsberuhigten Bereich“ das Parken nur
noch in den explizit ausgewiesenen Parkständen zu erlauben. Aufgrund der
baulichen Enge der Straße (in der Regel 6,00 m) werden die Parkstände ohne
einen Schutzstreifen jeweils direkt an den Grundstücksgrenzen in einer Breite
von ca. 2,35 m angeordnet. Insgesamt ist die Anlage von 20 Parkständen in dem
Wohngebiet vorgesehen. Eine Einflussnahme der Anlieger auf die Anordnung der
Parkstände kann noch im Rahmen der Bürgerbeteiligung erfolgen.
Baustoffe
Die öffentlichen Verkehrsflächen erhalten einen Aufbau der
Belastungsklasse 1,0 gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung in
Betonsteinpflaster. Die 50 cm breite Betonsteinrinne wird in der Regel mittig
und dort, wo es aufgrund der vorhandenen Höhenabwicklung sinnvoll ist, auch
außermittig in der Verkehrsfläche angeordnet.
Die Verkehrsflächen erhalten eine Oberflächenbefestigung in
verschiebesicherem Betonrechteckpflaster mit den Abmessungen 20x10x8 cm; die
mit einem P-Stein gekennzeichneten Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm
hergestellt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit
einem Tiefbordstein in 10 cm Breite; dort, wo es zur Sicherung des
Grenzbestands erforderlich ist, können Randwinkel ohne Betonrückenstütze
eingesetzt werden.
Aufbau der Pflasterflächen
Mischverkehrsfläche (Belastungsklasse 1,0): 8 cm Rechteckpflaster
4 cm Bettungsmaterial
15
cm Drainbetontragschicht
33
cm Frostschutzschicht 0/45
-------------------------------------------------------------
60
cm Gesamtaufbau
Bei nicht tragfähigem Untergrund ist ggf. in Teilbereichen ein
zusätzlicher Bodenaustausch vorzunehmen und das Planum mittels eines Geotextils
zu stabilisieren.
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 1950er Jahren und
entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Es besteht ein sehr hoher
Wartungsaufwand für die Anlage und so mussten im Vorgriff auf die geplante
Maßnahme bereits Teile des maroden Erdkabels ausgetauscht werden.
Eine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes ist
gemäß Bestandsmessung des beauftragten Ingenieurbüros nicht mehr gegeben. Auch
aus diesen Gründen ist die Beleuchtungsanlage zu erneuern.
Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen
(vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung
einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt
auch in den Straßen „Im Hag“ die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum
Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 –
Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der
Leuchtenfundamente und der Schaltstelle.
Barrierefreiheit
Für Menschen mit Sehbehinderung wird als Leitlinie die Randeinfassung zu
den Grundstücken mit Ausnahme der Zufahrten in der Regel mit einem Anschlag von
mindestens 3 cm ausgeführt.
Durch den niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen und der
Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer erübrigen sich weitere Maßnahmen
zur Barrierefreiheit innerhalb des Wohngebietes.
In Verlängerung des südwestlich gelegenen Fußweges sowie südlich der
Einfahrt zu den Häusern „Im Hag“ 53-61 sind im Verlauf der „Wilhelminenstraße“
zwei barrierefreie Querungsstellen geplant, die nach dem Standard für „Barrierefreies Bauen im öffentlichen
Verkehrsraum“ ausgeführt werden.
Grunderwerb
In der Straße „Im Hag“ gibt es angrenzend an den Straßenraum zum Teil
größere Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Eschweiler befinden,
jedoch für den geplanten Straßenausbau nicht benötigt werden. Die nicht
benötigten Flächen werden den jeweiligen „Hinterliegern“ zum Kauf angeboten.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung der Kanal- und Straßenbauarbeiten
Anfang des Jahres 2016 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und
Vergabe kann voraussichtlich im April 2016 mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 240 Arbeitstage, so dass die Arbeiten
voraussichtlich im Mai/Juni des Jahres 2017 abgeschlossen werden können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit
Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke
für die Anlieger soll während der Bauausführung weitestgehend ermöglicht und
die Zufahrt für Rettungsdienste jederzeit gewährleistet werden.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen
städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist
beabsichtigt, diese im September/Oktober 2015 durchzuführen. Der genaue Termin
wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und
im Amtsblatt bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits im
Vorfeld bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten
Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger
Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger lediglich im Rahmen der
Stromversorgung zum Teil Leitungserneuerungen im Zuge der Kanal- und
Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Haushaltsrechtliche
Betrachtung
Zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 wurde auf Basis der seinerzeitigen Kostenschätzung von Baukosten für den Hauptsammler in Höhe von 750.000 €, für die Erneuerung der Straße einschließlich Beleuchtung in Höhe von 1.622.700 € sowie für die Erneuerung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen in Höhe von 100.000 € ausgegangen. Im Hinblick auf den geplanten Baubeginn im September/Oktober 2015 wurden die erforderlichen Haushaltsmittel für 2015 ff. angemeldet.
Auf Grundlage dieser Zeitschiene erfolgte im Winter 2014 die Beauftragung des Büros für die Planungen zur Erneuerung des Straßenzuges. Im Laufe der Planungen stellte sich im Frühjahr 2015 heraus, dass entgegen der ursprünglichen Planungen der Kanal wegen der Wurzelproblematik und dem oberflächennahen Bergbau in der gesamten Länge aus PE-Rohren mit geschweißten Verbindungen hergestellt werden muss.
Bei den Untersuchungen der Kanalgrundstücksanschlussleitungen mittels TV-Kamera wurde festgestellt, dass diese zu 90 % durch Wurzeleinwuchs, Versätze, Einbrüche etc. schadhaft sind und erneuert werden müssen. Jede Anschlussleitung muss separat betrachtet und bewertet werden. Die meisten Schäden im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche resultieren aus Wurzeleinwuchs städtischer Bäume, so dass diese Sanierungskosten in den meisten Fällen bei der Stadt verbleiben. Die dafür aufzuwendenden Kosten in Höhe von rund 100.000 € wurden im städtischen Haushalt so bisher nicht berücksichtigt.
Aufgrund der nicht in dem Umfang vermuteten Wurzelproblematik ist beabsichtigt, dass die Stadt Eschweiler bzw. die WBE im Herbst 2015 auf die Grundstückseigentümer zugeht, um zusammen mit diesen für das jeweilige Grundstück eine mögliche Sanierung auf den privateigenen Grundstücken zu erörtern, da sich die Schadensproblematik mit Sicherheit auf den privaten Grundstücken fortsetzt.
Anfang des Jahres teilte die Deutsche Bahn AG mit, dass in den Sommerferien 2015 die Bahnstrecke Düren- Aachen für Sanierungsarbeiten am Gleiskörper gesperrt wird. Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes steht die Sanierung des Kanals Jägerspfad für 2016/2017 an. Die Sanierung von Entwässerungseinrichtungen, die den Bahnverkehr tangieren, ist aufgrund der erforderlichen Sperrungen der Bahnstrecke zeitaufwendig und teuer. Aus diesem Grund wurde mit der DB vereinbart, dass die Sanierung des Teilstückes unter der Bahntrasse in den Sommerferien 2015 vorgezogen wird. Zur Deckung der nicht eingeplanten Mittel in Höhe von rund 150.000 € wurde die Kanalbaumaßnahme „Im Hag“ herangezogen.
Aus den vg. Gründen ist beabsichtigt, mit der Erneuerung des Straßenzuges erst im Frühjahr 2016 zu beginnen; die erforderlichen Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahme werden für 2016 ff. neu angemeldet.
Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Kosten für den Straßenbau einschließlich Beleuchtung rund 1.250.000 €, für die Erneuerung des Hauptsammlers rund 1.100.000 € und für die Erneuerung der Grundstücksanschlüsse rund 136.000 €.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der
Straße „Im Hag“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“ in Verbindung mit einer noch zu erlassenden Einzelsatzung.
Ausgaben
Straßenbau „Im Hag“
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich
Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden
Kostenschätzung auf rd. 1.250.000 €.
Für den derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan
2016 wurde für die Erneuerung der Straße „Im Hag“ für das bei Produkt
12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführte Sachkonto 09110002 -
Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, Im Hag, IV15AIB005, für das
Jahr 2016 500.000 € und für das Jahr 2017 700.000 € angemeldet. Für 2016 wurde
zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € eingestellt, die in
2017 in entsprechender Höhe kassenwirksam wird.
Kanalbau „Im Hag“
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des
Hauptsammlers wurden für das bei Produkt 11 538 02 01 -
Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführte Sachkonto 09110002 - Zugang
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, Kanal Im Hag, IV15AIB005, für 2016
Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 € und für 2017 400.000 € angemeldet.
Weiterhin wurde für 2016 eine Verpflichtungsermächtigung angemeldet, die in
2017 in entsprechender Höhe kassenwirksam werden soll.
Für die Erneuerung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen,
deren Kosten mittels KAG auf die Anlieger umgelegt werden können, wurden bei
dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten
Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalgrundstücksanschlüsse – für 2016
Mittel in Höhe von 36.000 € eingeplant
Für die Erneuerung der schadhaften
Grundstücksanschlussleitungen wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 eine
entsprechende Rückstellung (SK 28111202) gebildet; der Abgang wurde für 2016
geplant.
Die
Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung und die Straßenerneuerung wurden an
das Ingenieurbüro HPC in Aachen vergeben
Für die
Projektsteuerung und Oberbauleitung der Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft
bei 660 gebunden.