Betreff
Dreieckstraße / Franz-Liszt-Straße
hier: Ergebnis der Bürgerversammlung 16.04.2015
Vorlage
148/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Die Planung zum Kanal- und Straßenbau in der Franz-Liszt-Straße und der Dreieckstraße wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2015 vorgestellt (Vorlagen Nummer 073/15). Der Ausschuss nahm den Planungsstand von März 2015 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung die Planung der Straße und des Kanals den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen sollte die erneute Vorstellung der Planung erfolgen.

 

Neben den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung am 16.03.2015 (Anlage 1), wurde auch eine E-Mail durch Frau Marion Altherr und Herrn Michael Schreck-Altherr am 12.03.2015 eingereicht (Anlage 2), ein Telefonat mit Frau Gruner am 22.04.2015 geführt (Anlage 3) und ein Gespräch mit Frau Franken bei Herrn TB Gödde (Anlage 4) geführt. Der besseren Übersichtlichkeit wegen, wurden die gemachten Anregungen zur Planung in einer Synopse zusammengefasst (Anlage 5). Der Abwägung der verschiedenen Punkte folgend, werden die Änderungen in der anstehenden Aufstellung der Ausführungsplanung vollzogen.

 

Die in der Bürgerversammlung angeregte Erneuerung der Beleuchtungsanlage im südlichen Abschnitt der Dreieckstraße zwischen Aachener Straße und Lotzfeldchen löst beitragsrechtlich eine Betroffenheit für die dortigen Anlieger aus. Dieser Straßenabschnitt ist als Haupterschließungsstraße zu betrachten. Ihre Anlieger werden, ausgelöst durch die Beleuchtungserneuerung, entsprechend für die im Straßenabschnitt erbrachten Bauleistungen zu Anliegerbeiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) herangezogen.

 

Für den Kanalbau haben sich zur Vorlage 073/15 keine Änderungen ergeben.

 

 


 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme Dreieckstraße zwischen Lotzfeldchen und Franz-Liszt-Straße und für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung der südlichen Dreieckstraße zwischen Aachener Straße und Lotzfeldchen sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 KAG gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau Dreieckstraße

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Straße inkl. Beleuchtung, Begrünung und Planung belaufen sich nach der derzeitiger Kostenschätzung auf rd. 440.000,00 €.

 

Im Haushaltsplan 2015 stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Dreieckstraße -, IV13AIB021, für 2015 100.000,00 € zur Verfügung. Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000,00 € zur Verfügung, die in 2016 kassenwirksam wird. Weiterhin wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 57.000,00 € übertragen, da Anfang des Jahres noch verschiedene Ausbauvarianten zur Diskussion standen.

 

Kanalbau Dreieckstraße, Franz-Liszt-Straße

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für die Erneuerung des Trennsystems in der Dreieckstraße und Franz-Liszt-Straße auf rd. 1.049.000,00 €; die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse belaufen sich auf rd. 151.000,00 €.

 

Im Haushaltsplan 2015 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002 - Kanal Dreieck-/Franz-Liszt-Straße -, IV13AIB011, für 2015 300.000,00 € zur Verfügung. Gleichzeitig steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 640.000,00 € zur Verfügung, die in 2016 in entsprechender Höhe kassenwirksam wird. Weiterhin wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 109.000,00 € übertragen.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – für 2015 zur Verfügung.

 

 

 


Die Maßnahme wird durch externe Ingenieurbüros betreut; die Begleitung erfolgt mit dem vorhandenen Personal der Fachdienststelle.