Betreff
Neugestaltung des Schulhofes an der GGS Weisweiler
Vorlage
134/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Schulausschuss beschließt,

1.       der Umgestaltung des Schulhofes an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler durch den Förderverein der GGS Weisweiler e.V. zuzustimmen, sofern hierfür keine Kosten für die Stadt Eschweiler entstehen.

2.       das in Hehlrath befindliche DFB-Kleinspielfeld nicht auf das Gelände der GGS Weisweiler zu verlegen.

 


Bereits im Herbst des Jahres 2013 war von Seiten der Gemeinschaftsgrundschule Weisweiler und des Fördervereins der GGS Weisweiler e.V. beabsichtigt, den Schulhof der Grundschule neu zu gestalten. Im Zuge der Vorbereitungen hierzu wurde durch die Abteilung „Technisches Gebäudemanagement“ mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Leitungen für die Schulhofentwässerung zu sanieren.

 

Von Seiten des Fördervereins wurde beschlossen, zunächst die o.a. Sanierung abzuwarten und die Umgestaltung des Schulhofs entsprechend auf den neuen Zustand anzupassen. Die Sanierung der Schulhofentwässerung ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Eine Gartengestalterin, Frau Jeske, entwarf daraufhin einen ersten Planentwurf, dem von Seiten des Fördervereins der GGS Weisweiler e.V. am 24.02.2015 zugestimmt wurde. Auch die Schulkonferenz der GGS Weisweiler erteilte durch Beschluss vom 27.02.2015 ihre Zustimmung.

 

Der Planentwurf wurde daraufhin der Abteilung „Technisches Gebäudemanagement“ zur Prüfung zugeleitet. Die entsprechende Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Die hierin enthaltenen Bedenken und Anforderungen wurden anschließend erneut an Frau Jeske weitergegeben, die die Planung anpasste. Der aktuelle Entwurf einschließlich Erläuterungen und Stellungnahme zu den Bedenken und Anregungen der Abteilung „Technisches Gebäudemanagement“ ist als Anlage 2 beigefügt; insofern wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Gegen eine Umsetzung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken sofern die Körnungsgröße der Naturstein Grauwacke im Bereich des „Sandmeers“ und der Beete ausreichend groß dimensioniert ist, um die Funktion der Dränage nicht zu beeinträchtigen und das im Bereich der Beete vorgesehene Recycling–Material nachweislich nicht belastet ist.

 

Von Seiten der ebenfalls beteiligten Abteilung für Freiraum und Grünordnung wurde darauf hingewiesen, dass dornige Kleinsträucher nicht als Fallschutz am Weisweiler Tafelberg geeignet sind. Sofern von Seiten des GUV keine Bedenken erhoben werden, kann die Bepflanzung mit den gewählten Arten vorgenommen werden.

 

Mit Schreiben vom 02.03.2015 beantragte die CDU-Stadtratsfraktion die Verlegung des in Hehlrath nicht genutzten, vom DFB zur Verfügung gestellten Kleinspielfelds an eine Offene Ganztagsschule, z.B. in Weisweiler. Der Antrag ist als Anlage 3 beigefügt. Allerdings werden seit einigen Monaten stetig wiederkehrend Vandalismusschäden am und um das Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule festgestellt. Zuletzt wurden im März 2015 mehrere Abdeckplatten an der dort befindlichen Turnhalle irreparabel beschädigt. Ursächlich dürfte neben der geringen Sozialkontrolle auch die Tatsache sein, dass der den Schulhof umgebende Zaun für Jugendliche kein Hindernis darstellt. Bei einer Verlegung des Minispielfelds auf den Schulhof (hier wurde der Bereich des jetzigen Fußballfeldes in Betracht gezogen) wären eine unrechtmäßige Nutzung und entsprechende Schäden zu erwarten, so dass von einer Verlegung auf den Schulhof der GGS Weisweiler aus Sicht der Verwaltung und auch nach Auffassung der Schulleitung Abstand genommen werden sollte.

 

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Verlegung des Kleinspielfelds Gegenstand der Sitzung des Sportausschusses am 02.06.2015 sein wird. Die Verwaltung wird hierzu zeitnah einen Beschlussvorschlag fertigen.  

 

Von Seiten des Fördervereins der GGS Weisweiler e.V. wie auch von Seiten der Schule wird versichert, dass der Stadt Eschweiler aufgrund der Tatsache, dass ausreichende eigene finanzielle Mittel gesammelt wurden bzw. zur Verfügung stehen, keine Kosten durch die Maßnahme entstehen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Umgestaltung des Schulhofes an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler durch den Förderverein der GGS Weisweiler e.V. zuzustimmen, sofern der Stadt Eschweiler auch keine Kosten für die Wartung und Pflege in den Folgejahren entstehen

 


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


Es entstehen keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.