Der Schulausschuss beschließt,
1.
der
Umgestaltung des Schulhofes an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler
durch den Förderverein der GGS Weisweiler e.V. zuzustimmen, sofern hierfür
keine Kosten für die Stadt Eschweiler entstehen.
2.
das in
Hehlrath befindliche DFB-Kleinspielfeld nicht auf das Gelände der GGS
Weisweiler zu verlegen.
Bereits im Herbst des Jahres 2013 war von Seiten der
Gemeinschaftsgrundschule Weisweiler und des Fördervereins der GGS Weisweiler
e.V. beabsichtigt, den Schulhof der Grundschule neu zu gestalten. Im Zuge der
Vorbereitungen hierzu wurde durch die Abteilung „Technisches Gebäudemanagement“
mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Leitungen für die Schulhofentwässerung
zu sanieren.
Von Seiten des Fördervereins wurde beschlossen, zunächst die o.a.
Sanierung abzuwarten und die Umgestaltung des Schulhofs entsprechend auf den
neuen Zustand anzupassen. Die Sanierung der Schulhofentwässerung ist zwischenzeitlich
abgeschlossen.
Eine Gartengestalterin, Frau Jeske, entwarf daraufhin einen ersten
Planentwurf, dem von Seiten des Fördervereins der GGS Weisweiler e.V. am
24.02.2015 zugestimmt wurde. Auch die Schulkonferenz der GGS Weisweiler
erteilte durch Beschluss vom 27.02.2015 ihre Zustimmung.
Der Planentwurf wurde daraufhin der Abteilung „Technisches
Gebäudemanagement“ zur Prüfung zugeleitet. Die entsprechende Stellungnahme ist
als Anlage 1 beigefügt. Die hierin enthaltenen Bedenken und Anforderungen wurden
anschließend erneut an Frau Jeske weitergegeben, die die Planung anpasste. Der
aktuelle Entwurf einschließlich Erläuterungen und Stellungnahme zu den Bedenken
und Anregungen der Abteilung „Technisches Gebäudemanagement“ ist als Anlage 2
beigefügt; insofern wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Gegen eine
Umsetzung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken sofern die
Körnungsgröße der Naturstein Grauwacke im Bereich des „Sandmeers“ und der Beete
ausreichend groß dimensioniert ist, um die Funktion der Dränage nicht zu
beeinträchtigen und das im Bereich der Beete vorgesehene Recycling–Material
nachweislich nicht belastet ist.
Von Seiten der ebenfalls beteiligten Abteilung für Freiraum und
Grünordnung wurde darauf hingewiesen, dass dornige Kleinsträucher nicht als
Fallschutz am Weisweiler Tafelberg geeignet sind. Sofern von Seiten des GUV
keine Bedenken erhoben werden, kann die Bepflanzung mit den gewählten Arten
vorgenommen werden.
Mit Schreiben vom 02.03.2015 beantragte die CDU-Stadtratsfraktion die
Verlegung des in Hehlrath nicht genutzten, vom DFB zur Verfügung gestellten
Kleinspielfelds an eine Offene Ganztagsschule, z.B. in Weisweiler. Der Antrag
ist als Anlage 3 beigefügt. Allerdings werden seit einigen Monaten stetig
wiederkehrend Vandalismusschäden am und um das Gebäude der
Gemeinschaftsgrundschule festgestellt. Zuletzt wurden im März 2015 mehrere
Abdeckplatten an der dort befindlichen Turnhalle irreparabel beschädigt.
Ursächlich dürfte neben der geringen Sozialkontrolle auch die Tatsache sein,
dass der den Schulhof umgebende Zaun für Jugendliche kein Hindernis darstellt.
Bei einer Verlegung des Minispielfelds auf den Schulhof (hier wurde der Bereich
des jetzigen Fußballfeldes in Betracht gezogen) wären eine unrechtmäßige
Nutzung und entsprechende Schäden zu erwarten, so dass von einer Verlegung auf
den Schulhof der GGS Weisweiler aus Sicht der Verwaltung und auch nach
Auffassung der Schulleitung Abstand genommen werden sollte.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Verlegung des Kleinspielfelds
Gegenstand der Sitzung des Sportausschusses am 02.06.2015 sein wird. Die
Verwaltung wird hierzu zeitnah einen Beschlussvorschlag fertigen.
Von Seiten des Fördervereins der GGS Weisweiler e.V. wie auch von Seiten
der Schule wird versichert, dass der Stadt Eschweiler aufgrund der Tatsache,
dass ausreichende eigene finanzielle Mittel gesammelt wurden bzw. zur Verfügung
stehen, keine Kosten durch die Maßnahme entstehen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Umgestaltung des Schulhofes an der
Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler durch den Förderverein der GGS
Weisweiler e.V. zuzustimmen, sofern der Stadt Eschweiler auch keine Kosten für
die Wartung und Pflege in den Folgejahren entstehen
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es entstehen keine personellen Auswirkungen für die Stadt
Eschweiler.