hier: Stadtteile St. Jöris, Kinzweiler, Hehlrath, Dürwiß und Neu-Lohn/Fronhoven
- Die aktuellen Schaltzeiten der Halbnachtschaltung werden
beibehalten, d.h. die Leistungsreduzierung der Beleuchtungsanlage erfolgt
von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
- Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der in der Tabelle in Anlage
3 dargestellten jeweiligen Handlungsoptionen zu.
- Ausgangslage
Die Straßenbeleuchtungsanlage in Eschweiler befindet sich nur teilweise
im Eigentum der Stadt Eschweiler. Die Beleuchtung in Weisweiler, Hücheln und im
Industrie- und Gewerbepark, insgesamt ca. 900 Leuchtstellen, befindet sich in
Wartung und Eigentum der Energie- und Wasserversorgung GmbH (EWV). Im
restlichen Stadtgebiet ist die Beleuchtungsanlage im Eigentum der Stadt
Eschweiler, es handelt sich zz. um ca. 5.250 Leuchtstellen, die momentan durch
die Firma Elektro Beckers GmbH gewartet werden.
Die Steuerung der Anlage erfolgt zentral mittels Dämmerungsschalter,
Rundsteuerzentrale und Rundsteuerempfängern in den Schaltstellen. Zudem werden
die neueren Beleuchtungen in einer so genannten Halbnachtschaltung betrieben,
d.h. im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr wird die Leistung und somit der
Energieverbrauch der Anlage reduziert.
- Rückblick
2009 wurde eine Bestandsanalyse für die Straßenbeleuchtung durchgeführt,
es wurde ein Energieeinsparpotential von 13 % bezogen auf die Gesamtanlage im
städtischen Eigentum ermittelt (VV 211/09: Erstellung eines
Klimaschutzteilkonzeptes zur Reduzierung der Energieverbräuche und der
CO2-Emissionen der kommunalen Straßenbeleuchtung). Daraufhin wurde ein Konzept
zur Sanierung der Straßenbeleuchtung erstellt (Anlage 1) und seit 2010 schrittweise
umgesetzt.
Der Jahresenergieverbrauch der Straßenbeleuchtung (Eschweiler und
Weisweiler) lag vor der energetischen Sanierung zwischen 2,25 und 2,39 Mio.
kWh/a. Er konnte durch die in den Jahren 2011 und 2012 ergriffenen Maßnahmen
sukzessive gesenkt werden, so betrug der Verbrauch 2013
1,98 Mio. kWh/a und sank 2014 auf 1,97 Mio. kWh/a (vgl. Anlage 2).
Infolge der weiteren Durchführung von Sanierungsmaßnahmen konnte der
Energieverbrauch trotz steigender Anzahl der Leuchtstellen, bedingt durch die
Fertigstellung verschiedener Neubaugebiete (2014: BP K 118 – Kinzweiler Straße
und BP258 – Nothberger Pfarrgarten), geringfügig gesenkt werden. Gleichzeitig
wurde der Wartungsaufwand verringert und das Beleuchtungsniveau verbessert.
- Aktueller Sachstand
Weitere Einsparpotentiale, neben der fortschreitenden Sanierung, bieten
die Veränderung der Schaltzeit der Halbnachtschaltung sowie die Änderung der
Betriebszeiten bzw. ggf. der Rückbau von Beleuchtungsanlagen an fußläufigen
Verbindungen und Parkplätzen.
Veränderung der Schaltzeiten der Halbnachtschaltung
Aktuell erfolgt die Leistungsreduzierung in den Schwachverkehrszeiten von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Bei einer durchschnittlichen Jahresbrenndauer von ca.
4.000 h/a erfolgt also bereits bei den dafür geeigneten Anlagen eine
Reduzierung der Leistung an 8 h/d (2.920 h/a). Die Beleuchtung wird also zu ca.
70 % der Jahresbrenndauer leistungsreduziert betrieben. Eine weitere zeitliche
Ausdehnung der Leistungsreduzierung ist möglich, mit Blick auf den morgendlichen
Berufsverkehr sollte die Leistungssteigerung jedoch nicht wesentlich später als
6.00 Uhr erfolgen. Es wäre also allenfalls eine geringfügige Verlängerung der
Leistungsreduzierung (z.B. von 21.30 Uhr bis 06.30 Uhr) denkbar.
In Anbetracht des bereits heute großen Zeitanteils der
Leistungsreduzierung wird empfohlen, zumindest momentan die heutigen
Schaltzeiten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) beizubehalten und zunächst die durch die
Sanierung erzielbaren Einsparpotentiale zu realisieren.
Fußläufige Verbindungen und Parkplätze
Neben den Beleuchtungsanlagen an Straßen, die gemäß der o.a. Schaltzeiten
betrieben werden, gibt es eine Vielzahl von Leuchtstellen an fußläufigen
Verbindungen sowie an Parkplätzen, die teilweise sanierungsbedürftig sind. Mit
Blick auf weitere Einsparpotentiale bedarf es hier jedoch zuvor der Klärung, ob
ein weiterer Betrieb dieser Leuchtstellen obgleich wünschenswert aber dennoch
notwendig ist, ob ggf. eine Nachtabschaltung oder ein Rückbau erfolgen soll.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Wartungsaufwand von Leuchtstellen an
fußläufigen Verbindungen i.d.R. höher ist als bei anderen Leuchtstellen, da
diese teilweise nicht mit Fahrzeugen erreicht werden können. Darüber hinaus
sind hier häufiger Vandalismusschäden zu beobachten, dies weist auf mangelnde
Sozialkontrolle aufgrund fehlender Anlieger hin. Schließlich können im
Sanierungsfall für diese Leuchtstellen meist keine Anliegerbeiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz erhoben werden.
Im Einzelnen bestehen die nachfolgend skizzierten Optionen:
A) Beibehaltung der aktuellen Betriebszeiten
Die Leuchtstellen werden analog zu denen an Straßen von Sonnenuntergang
bis Sonnenaufgang betrieben, sofern die Leuchtstellen über eine
Leistungsreduzierung verfügen erfolgt zudem in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00
Uhr eine Halbnachtschaltung. Sanierungsbedürftige Leuchtstellen müssen i.d.R.
inklusive Maste und Erdkabel erneuert werden.
Kriterien für eine Beibehaltung der Betriebszeiten sind:
·
Über den
Weg werden Grundstücke erschlossen, die keinen anderen Zugang zum öffentlichen
Straßenraum haben.
·
Der Weg
erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion, d.h. es müssen große Umwege in Kauf
genommen werden sofern dieser Weg nicht genutzt würde.
·
Es
befinden sich öffentliche Einrichtungen in der Nähe dieses Weges die unabhängig
von der Tageszeit erreicht werden müssen (z.B. Krankenhaus,
Pflegeeinrichtungen).
B) Nachtabschaltung von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr,
d.h. Reduzierung der Betriebsstunden
Die Leuchtstellen werden in der Zeit von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr
ausgeschaltet, d.h. die jährliche Betriebszeit wird um 1.460 Stunden reduziert.
Hierzu bedarf es einer technischen Erweiterung der Leuchtstellen. Deren
Umsetzung ist meist nur im Zusammenhang mit größeren Sanierungsmaßnahmen im
Umfeld sinnvoll. Auch diese Variante geht i.d.R. mit einer Erneuerung der
Leuchtstellen inklusive Maste und Erdkabel einher.
Kriterien für eine Nachtabschaltung sind:
·
Über den
Weg werden zwar Grundstücke erschlossen, diese haben jedoch einen weiteren
(beleuchteten) Zugang zum öffentlichen Straßenraum.
·
Der Weg
hat eine Verbindungsfunktion, jedoch ist ein zumutbarer (beleuchteter) Umweg
vorhanden.
·
Es
befinden sich öffentliche Einrichtungen in der Nähe, diese müssen jedoch nicht
zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar sein (Schulen, Kindergärten,
Jugendheime, Friedhöfe).
C) Rückbau der Leuchtstellen
Die Leuchtstellen werden bei einem auftretenden schwerwiegenden Defekt
(z.B. schadhaftes Erdkabel o.ä.) ersatzlos entfernt, es erfolgen keine weiteren
Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen.
Kriterien für einen Rückbau sind:
·
Über den
Weg werden keine Grundstücke erschlossen.
·
Der Weg
hat keine oder eine untergeordnete Verbindungsfunktion, d.h. er muss nicht
genutzt werden da attraktivere Alternativen bestehen.
·
Es
befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen in der Nähe.
Im Rahmen dieser Vorlage werden zunächst nur die nördlichen Stadtteile
St. Jöris, Kinzweiler, Hehlrath, und Dürwiß betrachtet. Der Vollständigkeit
halber wurde auch der Stadtteil Neu-Lohn / Fronhoven aufgeführt; die hier
aufgeführten Optionen entsprechen der geänderten Beschlussfassung zur
VV 004/15 - Straßenbeleuchtung: Sanierungsmaßnahmen 2015.
Einerseits liegt hier momentan der Sanierungsschwerpunkt, andererseits
wären bei einer Betrachtung des gesamten Stadtgebietes eine Unmenge an
fußläufigen Verbindungen und Parkplätzen zu betrachten. Dies ist aufgrund
personeller Engpässe in der Fachabteilung zz. nicht zu leisten, zudem wäre eine
Prüfung aller fußläufigen Verbindungen und Parkplätze im gesamten Stadtgebiet
seitens der Ausschussmitglieder allenfalls stichprobenartig möglich. Die
weiteren Stadtteile sowie das Stadtzentrum sollen daher zu einem späteren
Zeitpunkt betrachtet und anhand der o.a. Kriterien beurteilt werden.
Zudem wurden nur Leuchtstellen betrachtet, bei denen altersbedingt mit
erhöhtem Wartungsaufwand zu rechnen ist bzw. die kurz- bis mittelfristig
erneuert werden müssen.
Die seitens der Verwaltung jeweils empfohlenen Handlungsoptionen können
der Tabelle in Anlage 3 entnommen werden. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass
die empfohlenen Maßnahmen nicht unverzüglich umgesetzt werden, sie stehen meist
im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen im Umfeld, d.h. die für St. Jöris
unterbreiteten Vorschläge würden im Zusammenhang mit der dort geplanten
Sanierung 2016 umgesetzt. Im Falle der
Option C – Rückbau der Leuchtstellen ist keineswegs beabsichtigt zz.
funktionierende Leuchtstellen unverzüglich zu entfernen, es soll hier lediglich
ein Beschluss für den Fall einer ggf. notwendigen schwerwiegenden Reparatur-
oder Sanierungsmaßnahme herbeigeführt werden.
Die Durchführung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen erfolgt im Zusammenhang mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen. Hierfür stehen bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen – geführten Sachkonto 09110002 – IV 00 AIB 001 „Erneuerung der Straßenbeleuchtung“ - für 2015 500.000,00 € zur Verfügung; für die Jahre 2016 bis 2018 wurden jeweils Mittel in Höhe von 500.000,- € vorgesehen.
Für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen stehen bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen – geführten Sachkonto 52420200 – Unterhaltung Straßenbeleuchtung – für 2015 320.000,- € zur Verfügung. In den Folgejahren wurden jeweils 300.000,- € eingeplant. Die Ansätze berücksichtigen bereits die Synergieeffekte, die durch die Erneuerung der Beleuchtungsanlage entstehen. Ein Verzicht oder ein Zurückstellen von Erneuerungsmaßnahmen würde demzufolge zu einer Steigerung der Wartungskosten führen.
Die Durchführung erfolgt mit dem vorhandenen Personal, zur Planung und
Abwicklung der Einzelmaßnahmen erfolgt bezüglich der notwendigen
Elektroarbeiten die Beauftragung eines Ingenieurbüros.