Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2014 im Rahmen des § 7 Abs. 1 der "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
116/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2014 erfolgte nach den am 02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001 sowie am 10.12.2003 als auch am 24.03.2004 nochmals geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Durch § 7 Abs. 1 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge zu

§ 3 A) (Allgemeine Förderung) und § 4 A) (Allgemeine Förderung für Kulturvereine) sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage des § 4 Buchstabe A) Allgemeine Förderung für Kulturvereine wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e. V.                                                                          5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e. V.                                                                                       2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V.                                                                                5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                                       1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e. V.                                                                5.625,00 €

Eifelverein Eschweiler                                                                                                    120,00 €

Deutsch-Türkischer Verein der Stadt Eschweiler                                                                85,00 €

Naturfreunde Deutschlands OG Eschweiler                                                                                   50,00 €

Männergesangsverein Sängerbund Dürwiß                                                                                   285,00 €

Kirchenchor St. Georgius St. Jöris                                                                                              510,00 €

Frauenchor St. Jöris                                                                                                       343,00 €

Theatergesellschaft Fröhlichkeit                                                                                      190,00 €

Spielmannszug Hehlrath                                                                                                             510,00 €

MGV „St. Gregorius“ 1861 Eschweiler-Röhe                                                                                 321,00 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                              50,00 €

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalisierte Förderungen.

 

Zuschüsse 2014 insgesamt:                                                                                        22.664,00 €

 

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel wurden nicht in voller Höhe ausgeschöpft, sodass eine Kürzung der beantragten Zuschüsse nicht notwendig war.

 

Zusätzlich zu den Zuschüssen zur Kulturförderung im Rahmen des § 7 Abs. 1 der Richtlinien wurden 10.000,00 € an „Die Kaafsäck“ als Förderung zum Bau eine Probenraumes ausgezahlt. Diese Zahlung resultierte aus einem Ratsbeschluss vom 11.12.2013 aus der Verwaltungsvorlage Nr. 385/13.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Bezeichnung

Angemeldet

ÜPL

Angeordnet

in 2014

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

  5.100,00 €

 

-

  5.100,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

  2.045,00 €

-

  2.045,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

  5.900,00 €

-

  5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

  6.000,00 €

-

  2.464,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

  7.450,00 €

-

  7.155,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und

Vereine

-

10.000,00 €

10.000,00 €

Summe:

26.495,00 €

 

10.000,00 €

32.664,00 €

 

 


keine