Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.
Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2014 erfolgte nach den am 02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001 sowie am 10.12.2003 als auch am 24.03.2004 nochmals geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.
Durch § 7 Abs. 1 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge zu
§ 3 A) (Allgemeine Förderung) und § 4 A) (Allgemeine Förderung für Kulturvereine) sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.
Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.
Auf der Grundlage des § 4 Buchstabe A) Allgemeine Förderung für Kulturvereine wurden folgende Zuschüsse gewährt:
Partnerschaftsverein Eschweiler e. V. 5.100,00 €
Eschweiler Kunstverein e. V. 2.045,00 €
Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V. 5.900,00 €
Bezirksverband der Schützen 1.530,00 €
Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e. V. 5.625,00 €
Eifelverein Eschweiler 120,00 €
Deutsch-Türkischer Verein der Stadt Eschweiler 85,00 €
Naturfreunde Deutschlands OG Eschweiler 50,00 €
Männergesangsverein Sängerbund Dürwiß 285,00 €
Kirchenchor
St. Georgius St. Jöris 510,00 €
Frauenchor St. Jöris 343,00 €
Theatergesellschaft Fröhlichkeit 190,00 €
Spielmannszug Hehlrath 510,00 €
MGV „St. Gregorius“ 1861 Eschweiler-Röhe 321,00 €
Kirchenchor St. Wendelinus 50,00 €
Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalisierte Förderungen.
Zuschüsse 2014
insgesamt: 22.664,00 €
Die im Haushalt bereitgestellten Mittel wurden nicht in voller Höhe ausgeschöpft, sodass eine Kürzung der beantragten Zuschüsse nicht notwendig war.
Zusätzlich zu den Zuschüssen zur Kulturförderung im Rahmen des § 7 Abs. 1 der Richtlinien wurden 10.000,00 € an „Die Kaafsäck“ als Förderung zum Bau eine Probenraumes ausgezahlt. Diese Zahlung resultierte aus einem Ratsbeschluss vom 11.12.2013 aus der Verwaltungsvorlage Nr. 385/13.
|
Bezeichnung |
Angemeldet |
ÜPL |
Angeordnet in 2014 |
Produkt 042810101 Konto 53118010 |
Zuschüsse anlässlich der Städtepartnerschaften |
5.100,00 € |
- |
5.100,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118020 |
Zuschüsse an Kunstvereine |
2.045,00 € |
- |
2.045,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118030 |
Zuschuss an die Städt. Musikgesellschaft |
5.900,00 € |
- |
5.900,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118100 |
Zuschüsse an Vereine und Orchester |
6.000,00 € |
- |
2.464,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118050 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
7.450,00 € |
- |
7.155,00 € |
Produkt 042810101 Konto 53118050 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
- |
10.000,00 € |
10.000,00 € |
Summe: |
26.495,00 € |
10.000,00 € |
32.664,00 € |
keine