Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt
den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2014 zur
Kenntnis.
Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der
Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen
Rechnungsprüfung bedient.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer
aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister
leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des
Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014
einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit
gesondertem Schreiben vom 25.03.2015 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den
Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei
Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur
Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die
Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und
Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der
jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.
Die Haushaltsplanung 2014 ging zunächst von einem Jahresfehlbedarf in
Höhe von - 10.404.850 € aus. Insbesondere die Verschlechterung der Entwicklung
der laufenden Gewerbesteuererträge um rd. 2,5 Mio. € sowie Ergebnisverbesserungen
in Höhe von rd. 10,8 Mio. € aus erheblichen Gewerbesteuernachzahlungen führten zu einem Jahresergebnis von -
2.406.037,08 €. Im Vergleich zum geplanten Fehlbedarf stellt dies eine
Verbesserung in Höhe von + 7.998.812,92 € dar. Zum Ausgleich der
Ergebnisrechnung 2014 sind entsprechende Mittel der allgemeinen Rücklage in
Anspruch zu nehmen. Insgesamt bleibt im Vergleich zu den geplanten
Fehlbedarfen für die Jahre 2007 bis 2014 eine Ergebnisverbesserung von
insgesamt rd. 40 Mio. Euro festzustellen.
Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in
Höhe von 3.110.733,03 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen
Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2013 ausgewiesenen Bestand der
Liquiden Mittel in Höhe von 2.633.396,13 €.
Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2014 wurde unter Anwendung
des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Die Wertberichtigung auf Forderungen erfolgte getrennt nach Einzel- und
Pauschalwertberichtigung.
Danach waren zum Stichtag
31.12.2014 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von
insgesamt 2.367.602,67 € aufwandswirksam zu verbuchen. Unter
Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des
Vorjahres i.H.v. 2.652.667,56 € ergibt sich eine ergebniswirksame Verbesserung
i.H.v. 285.064,89 €.
Die Bilanz zum 31.12.2014 weist unter
Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt
einen Bilanzsaldo von 434.962.268,97 Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo
im Laufe des Jahres 2014 um 3.555.283,14 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2013
verringert.
Die
Veränderung der allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr ergibt
sich insbesondere aus der Verbuchung des Jahresfehlbetrages 2013.
Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2013
i.H.v. - 3.973.204,31 € wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum
Jahresbeginn 2014 damit einen Bestand von 55.241.137,59 €. Unter
Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgang zur allgemeinen
Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW die Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen gegen die
Rücklage gebucht. Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung an der
Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft sich damit die allgemeine Rücklage
zum 31.12.2014 (ohne Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014) auf insgesamt
55.886.829,48 €.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen zum 31.12.2014 (77.377.467,08 €) bestehen im Wesentlichen
gegenüber dem öffentlichen Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW
Bank, HSH Nordbank, HypoVereinsbank, Landesbank Hessen-Thüringen und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in
Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und
belaufen sich zum 31.12.2014 auf 85.964.000 €.
Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den
jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend
hingewiesen.
Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des
Entwurfes des Jahresabschlusses 2014 wird dieser zunächst nur entgegengenommen
und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich
zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach
Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die
Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses
vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014 und seiner anschließenden
Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen
nicht ausgeschlossen werden.