Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
101/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 2.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -,

            s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 01.10.2014

(VV 344/14) die bisherigen Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorranggebiete für Windenergieanlagen - aufgehoben und die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans

- Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 07.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

In seiner Sitzung am 05.02.2015 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung abgewogen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (VV 012/15).

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis 24.03.2015 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 6 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Planzeichnungen zum überarbeiteten Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung sind als Anlage 3, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.

 

Folgende Gutachten liegen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde und können bei der Verwaltung und vorübergehend im Internet unter http://www.eschweiler.de/buergerbeteiligung eingesehen werden:

1.       Ergebnisbericht Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blausteinsee“, ECODA, Endbericht 21.11.2014.

2.       Ergebnisbericht Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 21.11.2014,

3.       Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Nördlich Kraftwerk“,ECODA, Endbericht 08.09.2014,

4.       Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Halde Nierchen“,ECODA, Endbericht 08.09.2014,

5.       Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blaustein-See“, ECODA, Endbericht 24.11.2014,

6.       Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 24.11.2014.

7.       Ergebnisbericht Fledermäuse für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 21.11.2014,

8.       Fledermauserfassungen im Bereich des Windpark-Projektes Eschweiler-Nord, ÖKOPLAN, Endbericht Oktober 2014,

9.       Fachgutachterliche Stellungnahme über die grundsätzliche Bebaubarkeit / Klärung der gründungsrelevanten Fragen zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für Konzentrationszonen von WEA, GEOTECHNISCHES BÜRO DR. KOPPELBURG & GERDES GMBH, Bericht vom 09.01.2015,

10.   Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von WEA am Standort „Eschweiler“ - Bericht-Nr. 3593-15-L1, IEL GmbH, 14.01.2015,

11.   Standortuntersuchung der potenziellen Flächen für die Darstellung von Konzentrationszonen für WEA, Stadt Eschweiler, Fortschreibung, Stand Januar 2015.


 

Die Bezirksregierung Köln hat für die beabsichtigte 2. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - zu beschließen.

 


Das Planverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.