Betreff
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020
hier: Aufstellung für das Gebiet der Stadt Eschweiler
Vorlage
099/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Aachener Verkehrsverbund GmbH und die Darstellung der Inhalte des Nahverkehrsplans für das Gebiet der Stadt Eschweiler zur Kenntnis.

Der Ausschuss empfiehlt dem Städteregionstag die Aufstellung des Nahverkehrsplans 2016 – 2020 bezüglich der Inhalte, die das Gebiet der Stadt Eschweiler betreffen.

 


Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren.

 

Über den  Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers. Die Nahverkehrspläne sind bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Als Aufgabenträger für den ÖPNV sieht die StädteRegion Aachen eine Aktualisierung des zurzeit noch gültigen Nahverkehrsplans (2011 – 2015) der StädteRegion Aachen vor. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH hat den Entwurf des Nahverkehrsplans für das Gebiet der StädteRegion erstellt.

 

Als Zieldefinition werden Anforderungsprofile des Aufgabenträgers zur Erschließungs- und Verbindungsqualität im ÖPNV getroffen. Eine Analyse der Verbindungen zum Oberzentrum, der interkommunalen sowie der lokalen Verbindungen mit einschließlich ihrer Bewertung zeigt mögliche Handlungsfelder auf. Die aufgeführten Maßnahmenempfehlungen für die Stadt Eschweiler werden erläutert. Den Abschluss bildet die Darstellung des Zielkonzeptes 2018 (Anlage 1).

 

Nach Beratung in den städteregionsangehörigen Kommunen (außer der Stadt Aachen) soll der Entwurf durch den städteregionalen Verkehrsausschuss beschlossen werden. Das Beteiligungsverfahren wurde auf Basis des derzeitigen Sachstandes bereits eingeleitet. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Städteregionstag.

 

Die für die Stadt Eschweiler relevanten Inhalte werden durch einen Vertreter der AVV GmbH anlässlich der Sitzung vorgestellt. Die geplanten Veränderungen können der letzten Spalte der Tab 1.: Zielkonzept 2018 für die Stadt Eschweiler in der Anlage entnommen werden.

 


Die Finanzierung des Nahverkehrsplans erfolgt aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, die der StädteRegion Aachen gem. § 13 der Satzung für den Zweckverband AVV seitens des Zweckverbandes AVV zur Verfügung gestellt wird.

Die StädteRegion Aachen (Vorgängerin: Kreis Aachen) ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht. Nach der Zweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Verbandsumlage, die zu 100% über eine Umlage-Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage) auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt wird. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der derzeitigen ÖPNV-Kosten und künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr. Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgt seit dem Jahr 2002 nach einem neugestalteten ÖPNV-Umlageschlüssel mit folgenden Kriterien:

 

·         70% Linienzeit/Woche

·         30% Wagennutzungskilometer/Woche

 

Im Rahmen der Etatberatungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 hat die Städteregionsverwaltung den Städteregionsausschuss über die seit Ende November 2015 bekannte, neue Entwicklung der Verkehrsverluste der ASEAG 2015 - 2019 informiert (VV Nr. 2014/0506 - E 1 der StädteRegion Aachen vom 03.12.2014). Danach stellt sich die neuerliche Entwicklung des über die ÖPNV-Umlage von den regionsangehörigen Kommunen mitzufinanzierenden Verkehrsverlustes deutlich negativer dar, als geplant:

 

Plan 2015 -24,470 Mio. € (bisher: -20,878 Mio. €)

Plan 2016 -24,651 Mio. € (bisher: -21,873 Mio. €)

Plan 2017 -25,072 Mio. € (bisher: -20,721 Mio. €)

Plan 2018 -25,337 Mio. € (bisher: -18,747 Mio. €)

Plan 2019 -25,901 Mio. €

 

Die StädteRegion Aachen zeigt deshalb für die Haushaltsjahre 2015 - 2019 folgende Auswirkungen auf die Umlage an den Zweckverband AVV sowie korrespondierend auf die von den regionsangehörigen Kommunen zu finanzierende Umlage-Mehrbelastung ÖPNV auf:

 

·         2015:  11.104.000 € (geplant: 9.726.000 €)

·         2016:  12.239.000 € (geplant: 10.138.000 €)

·         2017:  12.329.569 € (geplant: 10.239.380 €)

·         2018:  12.540 404 € (geplant: 10.341.774 €)

·         2019:  12.673.333 € (geplant: 10.445.192 €)

 

Ausgehend von dieser Umlage-Mehrbelastung ÖPNV und unter Berücksichtigung des Beteiligungssatzes der Stadt Eschweiler hieran (zzt. 18,9005 %) sowie der fortgeschriebenen Umlagegrundlagen ergeben sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2018 folgende, negative Veränderungen, d.h. zusätzliche, bisher nicht geplante Aufwendungen in den Ergebnishaushalten 2015 - 2018:

 

·         2015: 2.099.000 € (+ 365.000 €)

·         2016: 2.319.000 € (+ 494.000 €)

·         2017: 2.439.000 € (+ 528.000 €)

·         2018: 2.552.000 € (+ 563.000 €)

 

Im Rahmen des von Rat der Stadt Eschweiler am 11.03.2015 gefassten Beitrittsbeschlusses zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eschweiler sowie der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010 - 2016 waren die Finanzierung/Kompensation des zusätzlichen Aufwandes im Jahr 2015 darzustellen und die Auswirkungen in einem aktualisierten Gesamtergebnis-/Gesamtfinanzplan einzuarbeiten. Die durch die erhöhten ÖPNV-Umlagen in den Jahren 2016 ff. entstehenden Mehraufwendungen sind bei der Aufstellung der Haushalte 2016 ff. ergebnisbelastend zu berücksichtigen.

 


Die Begleitung des Nahverkehrsplanes erfolgt durch das vorhandene Personal.