Betreff
Umgestaltung des Marktplatzes
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 06.03.2015
Vorlage
097/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.03.2015 abzulehnen.

 


In dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 06.03.2015 ist eine ausführliche Begründung zum Beschlussentwurf enthalten.

 

Seitens der Verwaltung wird nachfolgend Stellung genommen:

 

Für Maßnahmen im Bereich der nördlichen Innenstadt der Stadt Eschweiler wurde ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Diese bewilligte mit Bescheid vom 05.11.2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.869.000,00 € für das „IHK Innenstadt-Nord“. Auf den Umbau des Marktes und der Marktstraße entfallen hier Fördermittel in Höhe von 898.000,00  €.

 

Eine Voraussetzung für die Förderung aus den Programmen der Städtebauförderung ist ein gebietsbezogenes „Integriertes Handlungskonzept“, das eine nachhaltige Stabilisierung, Aufwertung oder Umstrukturierung des Gebiets erwarten lässt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das für die Innenstadt-Nord in Eschweiler erarbeitete „Integrierte Handlungskonzept“ (IHK Innenstadt-Nord) beschreibt ein nach Handlungsfeldern aufgegliedertes Maßnahmenbündel für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Das IHK Innenstadt-Nord und ein entsprechendes städtebauliches Maßnahmengebiet (Sanierungsgebiet) wurden förmlich nach dem Baugesetzbuch am 04.07.2012 durch den Rat der Stadt Eschweiler beschlossen (VV 207/12). 

Am 16.08.2012 beantragte die Stadt Eschweiler auf der Grundlage des Beschlusses bei der Bezirksregierung Köln eine Zuwendung für das Maßnahmenbündel "Markt / Peter-Paul-Straße / Fassadenprogramm / Verfügungsfonds / Öffentlichkeitsarbeit". Der Antrag beinhaltete einen konkreten Zeitplan, eine Übersicht der Finanzierungsbeiträge und die Darstellung von Erlösen und Einnahmen (Kosten- und Finanzierungsplan). Die beantragte Zuwendung wurde mit dem Zuwendungsbescheid Nr. 05/12/13 am 05.11.2013 bewilligt.

Vorraussetzung für die Bewilligung der Zuwendung ist, dass die Maßnahme konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet ist. Der Bewilligungsbehörde muss anhand der eingereichten Unterlagen beurteilen können, ob durch die beschriebene Maßnahme das Förderziel der nachhaltigen Stärkung der Innenstadt erreicht werden kann. Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Gemeinden (ANBest-G), die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, muss die Ausführung der Baumaßnahme u. a. der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung entsprechen. Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden, als die Abweichung nicht erheblich ist. Sie ist erheblich, wenn sie z. B. zu einer wesentlichen Änderung des Bauprogramms führt. Dies ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Gesamtantrag ist in diesem Fall bei der Bezirksregierung erneut zur Prüfung vorzulegen. Im Ergebnis kann sich daraus eine Reduzierung des Zuschusses ergeben. Beschränkt sich die Sanierungsmaßnahme durch die Reduzierungen lediglich auf bloße Mängelbeseitigung, kann die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme in Frage gestellt werden.

Grundsätzlich ist zur Erlangung der Zuschüsse ein bestimmtes Mindestbauvolumen bzw. ein bestimmter Planungsumfang erforderlich. Zuschüsse können entfallen oder sinken, wenn auf einzelne Umgestaltungsmaßnahmen verzichtet wird.

 

Die Planungsleistungen zu den Umbaumaßnahmen im Bereich des Marktes wurden an das Ing.-Büro H. Berg & Partner GmbH beauftragt und sind bereits zum Teil erbracht. Das hierfür zu zahlende Honorar zuzüglich eventuell erforderlicher Schadensersatzforderungen müsste zu 100 % von der Stadt Eschweiler erbracht werden.

 

In den Workshops und verschiedenen Vorbesprechungen unter anderem auch mit den Markt- und Gewerbetreibenden wurde klar signalisiert, dass der Markt weiterhin für Anlieger befahrbar bleiben soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

 


Bei einem Verzicht auf den Ausbau des Marktes würden entsprechende Ausgaben entfallen und die Einnahmen im Rahmen der Städtebauförderung dementsprechend sinken. Zudem würden eventuell auch die Fördermittel für die bereits im Bau befindliche Peter-Paul-Straße zurückgefordert  werden.

 


Bei einem Verzicht auf den Ausbau des Marktes würde Arbeitskraft eingespart..