hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 06.03.2015
Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen vom 06.03.2015 abzulehnen.
In dem als Anlage beigefügten Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 06.03.2015 ist
eine ausführliche Begründung zum Beschlussentwurf enthalten.
Seitens der Verwaltung wird nachfolgend
Stellung genommen:
Für Maßnahmen im Bereich der nördlichen
Innenstadt der Stadt Eschweiler wurde ein Förderantrag im Rahmen der
Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Diese bewilligte mit
Bescheid vom 05.11.2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.869.000,00 € für
das „IHK Innenstadt-Nord“. Auf den Umbau des Marktes und der Marktstraße
entfallen hier Fördermittel in Höhe von 898.000,00 €.
Eine Voraussetzung für die Förderung aus den
Programmen der Städtebauförderung ist ein gebietsbezogenes „Integriertes
Handlungskonzept“, das eine nachhaltige Stabilisierung, Aufwertung oder
Umstrukturierung des Gebiets erwarten lässt. Die wesentlichen rechtlichen
Grundlagen zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Das für die Innenstadt-Nord in Eschweiler erarbeitete „Integrierte Handlungskonzept“ (IHK
Innenstadt-Nord) beschreibt ein nach Handlungsfeldern aufgegliedertes Maßnahmenbündel für
eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Das IHK Innenstadt-Nord und ein
entsprechendes städtebauliches Maßnahmengebiet (Sanierungsgebiet) wurden
förmlich nach dem Baugesetzbuch am 04.07.2012 durch den Rat der Stadt
Eschweiler beschlossen (VV 207/12).
Am 16.08.2012
beantragte die Stadt Eschweiler auf der Grundlage des Beschlusses bei der Bezirksregierung Köln eine Zuwendung für das
Maßnahmenbündel "Markt / Peter-Paul-Straße / Fassadenprogramm /
Verfügungsfonds / Öffentlichkeitsarbeit". Der Antrag beinhaltete einen
konkreten Zeitplan, eine Übersicht der Finanzierungsbeiträge und die
Darstellung von Erlösen und Einnahmen (Kosten-
und Finanzierungsplan). Die
beantragte Zuwendung wurde mit dem Zuwendungsbescheid Nr. 05/12/13 am
05.11.2013 bewilligt.
Vorraussetzung für die Bewilligung der
Zuwendung ist, dass die Maßnahme konzeptionell und planerisch ausreichend
vorbereitet ist. Der Bewilligungsbehörde muss anhand der eingereichten
Unterlagen beurteilen können, ob durch die beschriebene Maßnahme das Förderziel
der nachhaltigen Stärkung der Innenstadt erreicht werden kann. Gemäß den
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von
Gemeinden (ANBest-G), die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, muss die
Ausführung der Baumaßnahme u. a. der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung
entsprechen. Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden, als die
Abweichung nicht erheblich ist. Sie ist erheblich, wenn sie z. B. zu einer
wesentlichen Änderung des Bauprogramms führt. Dies ist der Bewilligungsbehörde
unverzüglich anzuzeigen. Der Gesamtantrag ist in diesem Fall bei der Bezirksregierung
erneut zur Prüfung vorzulegen. Im Ergebnis kann sich daraus eine Reduzierung
des Zuschusses ergeben. Beschränkt sich die Sanierungsmaßnahme durch die
Reduzierungen lediglich auf bloße Mängelbeseitigung, kann die Förderfähigkeit
der Gesamtmaßnahme in Frage gestellt werden.
Grundsätzlich ist
zur Erlangung der Zuschüsse ein bestimmtes Mindestbauvolumen bzw. ein
bestimmter Planungsumfang erforderlich. Zuschüsse können entfallen oder sinken,
wenn auf einzelne Umgestaltungsmaßnahmen verzichtet wird.
Die
Planungsleistungen zu den Umbaumaßnahmen im Bereich des Marktes wurden an das
Ing.-Büro H. Berg & Partner GmbH beauftragt und sind bereits zum Teil
erbracht. Das hierfür zu zahlende Honorar zuzüglich eventuell erforderlicher
Schadensersatzforderungen müsste zu 100 % von der Stadt Eschweiler erbracht
werden.
In den Workshops und verschiedenen Vorbesprechungen unter anderem auch mit den Markt- und Gewerbetreibenden wurde klar signalisiert, dass der Markt weiterhin für Anlieger befahrbar bleiben soll.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Bei einem Verzicht auf den Ausbau des Marktes würden entsprechende Ausgaben entfallen und die Einnahmen im Rahmen der Städtebauförderung dementsprechend sinken. Zudem würden eventuell auch die Fördermittel für die bereits im Bau befindliche Peter-Paul-Straße zurückgefordert werden.
Bei einem Verzicht auf den Ausbau des Marktes würde Arbeitskraft eingespart..