Der Antrag der
FDP-Stadtratsfraktion auf Einrichtung eines kostenlosen WLAN-Netzes in
Linienbussen vom 21.01.2015 wird abgelehnt.
Mit Schreiben
21.01.2015 beantragt die FDP-Stadtratsfraktion die Einrichtung eines
kostenlosen Internetzugangs in den Buslinien der ASEAG im Stadtgebiet
Eschweilers mittels WLAN-Technik und Aufstellung einer entsprechenden
Kostenberechnung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das
Antragsschreiben in der Anlage 1 verwiesen. Die Stellungnahme der ASEAG (Datum
09.03.2015) ist als Anlage 2 beigefügt.
Gemäß den
Ausführungen der ASEAG ist für die notwendige Umrüstung der gesamten
Fahrzeugflotte der ASEAG und den Betrieb des WLAN-Netzes ein Betrag von ca.
575.000 € zu kalkulieren.
Die technische
Voraussetzung für den Betrieb eines WLAN-Netzes ist die Verfügbarkeit einer
LTE-Netzverbindung der in den Bussen zu verbauenden WLAN-Router. Das
Stadtgebiet Eschweilers wird derzeit von zwei Unternehmen (Deutsche Telekom und
Vodafone) mit LTE abgedeckt. Die Verfügbarkeit ist den Abbildungen 1 und 2 zu
entnehmen.
Abbildung 1:
LTE-Netzabdeckung Deutsche Telekom
Abbildung 2:
LTE-Netzabdeckung Vodafone
Die beiden LTE-Netze
weisen eine unvollständige Abdeckung des Stadtgebietes auf. Das LTE-Signal
erfährt unter anderem durch die Bebauung eine Abschirmung. Dies erklärt die in
den obigen Abbildungen schlechte Verfügbarkeit innerhalb der Kernstadt und tlw.
der Stadtteilzentren.
Inwiefern ein
funktionsfähiger Betrieb auf den Linienwegen überhaupt möglich sein wird, wäre
daher noch kommunikationstechnisch zu prüfen. Die tlw. unzureichende Abdeckung
legt die Vermutung nahe, dass beim Durchfahren von Funklöchern die Router einen
Verbindungsabbruch mit der LTE-Sendeantenne erfahren werden. Sobald wieder ein
Signal zur Verfügung steht, wird zunächst eine Neuanmeldung an der Sendeanlage
erforderlich, ehe die im WLAN befindlichen Endgeräte wieder einen Datenverkehr
haben.
Nach Aussage der ASEAG ist für die Aufrüstung der Fahrzeugflotte mit WLAN-Routern mit jährlichen Kosten in Höhe von 575.000 € zu rechnen. Im Haushalt der Stadt sind hierfür zurzeit keine Finanzmittel vorgesehen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Jahr 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 wurde mit Verfügung der Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen vom 06.03.2015 genehmigt. Die Genehmigung war mit Auflagen und Hinweisen versehen, denen der Rat der Stadt Eschweiler mit Beschluss vom 11.03.2015 (siehe Verwaltungsvorlage Nr. 092/15) beigetreten ist. Unter Nr. 4 der vorgenannten Verfügung wird der Stadt Eschweiler u. a. aufgegeben:
„… Auf eine konsequente Einzelfallprüfung, ob (freiwillige) Leistungen aufgegeben werden können bzw. eine Reduzierung des Aufwandes möglich ist, kann daher nicht verzichtet werden. Neue freiwillige Leistungen sind nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten.“
Da es sich beim Angebot von kostenlosem WLAN im Busverkehr um eine neue, freiwillige Leistung handelt, könnte diese nur begründet und dauerhaft etabliert werden, wenn der hierdurch neu entstehende finanzielle Aufwand mindestens in gleicher Höhe durch den Wegfall bereits bestehender freiwilliger Leistungen kompensiert werden könnte. Angesichts des hierfür umzuschichtenden Volumens ist dies jedoch, weder aktuell, noch über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung, realistisch.
keine